4013/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Maga. Barbara Prammer und Kollegen, Nr. 4034/J, vom 13. Juni 2002,
betreffend Frauenförderungsplan, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Vorerst möchte ich
grundsätzlich darauf hinweisen, dass der Frauen-
förderungsplan nach genauen, im § 40 ff
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
(B-GBG) geregelten Vorgaben zu erstellen ist.
Nach dieser
Gesetzesbestimmung baut das Frauenförderungsgebot und der
Frauenförderungsplan auf genauen statistischen Erhebungen im Wirkungs-
bereich der jeweiligen Dienstbehörde über den Anteil der Frauen in
Verwendungs- oder Entlohnungsgruppen, Funktionsgruppen, Gehalts- oder
Bewertungsgruppen auf. Sonstige Verwendungen (Funktionen) sind nur
dann anzuführen, wenn keine Unterteilung in Gruppen erfolgen konnte. Die
statistische Daten für den Frauenförderungsplan sind zum 1. Juli
jedes
zweiten Jahres zu ermitteln.
Der derzeit in meinem Ressort
gültige, von mir im Jahr 2000 im
Verordnungsweg erlassene Frauenförderungsplan (BGBl II Nr. 340/00) folgt
dieser im B-GBG vorgegebenen Struktur. Änderungen werden mit den
künftigen Fortschreibungen, vorerst auf Basis der Daten zum 1. Juli 2001
und in der Folge zum 1. Juli 2003 - wie dies im Gesetz vorgesehen ist -
berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass
nach den mir vorliegenden Informationen der Frauenförderungsplan auf
Basis der Daten zum 1. Juli 2001 in absehbarer Zeit - und damit im
rechtlich vorgesehenen Zweijahresrhythmus - fertig gestellt werden wird.
Zu 3. und 4.:
Innerhalb meines Ressorts gibt es keine Bereiche, für die der gültige
Frauenförderungsplan nicht gilt.