4014

/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Kollegen, Nr. 4050/J, vom 13. Juni 2002,

betreffend sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie

Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

Zu 1. bis 4. und 7.:

Einleitend möchte ich grundsätzlich festhalten, dass die genannten Minister-
ratsbeschlüsse in meinem Ressort umgesetzt werden und diesbezüglich auf
Folgendes hinweisen:

Der Beschluss über den geschlechtergerechten Sprachgebrauch vom
Mai 2001 wurde sowohl den Bediensteten in der Zentralstelle als auch in
den nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen zur Kenntnis
gebracht. Außerdem ist die sprachliche Gleichstellung in Erlässen und
Schriftstücken durch Personenbezeichnungen in weiblicher und in
männlicher Form auch nach dem Frauenförderungsplan des


Bundesministeriums für Finanzen (BGBl II Nr. 340/2000) vorgesehen. In
Ausschreibungen und bei Personalagenden wird bereits derzeit auf eine
genaue Einhaltung des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs geachtet.
Bei anderen Fachagenden z.B. Gesetzesentwürfen, wo dies noch nicht
lückenlos durchgeführt wird bzw. wurde, laufen Sensibilisierungsprozesse,
die von der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming unterstützt werden, um
Argumenten der "schwierigen Lesbarkeit" zu begegnen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch zu bedenken geben, dass
die geschlechtergerechte Formulierung nur in einem Entwicklungsprozess
und nicht sofort zur Gänze umgesetzt werden kann, wobei der Leitfaden für
die in Gesetzestexten zu verwendenden Formulierungen, der nach den mir
vorliegenden Informationen derzeit vom Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen ausgearbeitet wird, voraussichtlich einen
entscheidenden Schritt bei der Weiterentwicklung darstellen wird.

Zur Umsetzung des Beschlusses vorn Juli 2000, mit dem eine
interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming eingerichtet wurde,
die durch Informationsaustausch und best-practice Beispiele Projekte und
Maßnahmen in den Ressorts unterstützen und begleiten soll, habe ich im
Bundesministerium für Finanzen eine Ressortarbeitsgruppe Gender Main-
streaming eingesetzt, der hochrangige Expertinnen und Experten des
Ressorts angehören. Mit meiner Zustimmung hat die Arbeitsgruppe das
Projekt "Steuerreform", Vergleich der Lohn und Einkommensbesteuerung bei
Männern und Frauen in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen und mir im
Dezember 2001 Konzepte, Arbeitsergebnisse und Projektvorschläge
präsentiert.

Zur Umsetzung des Beschlusses zum Gender Mainstreaming vom April 2002
wurde im Rahmen einer Forum Finanz Veranstaltung zum Thema "Gender
Mainstreaming im Bundesministerium für Finanzen" die Studie "Ist das


österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral?" und eine
Checkliste zur Einführung eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im
Bundesministerium für Finanzen in Anwesenheit von Herrn Staatssekretär
Alfred Finz vorgestellt. Sowohl die Studie als auch die Checkliste sind auf
der Homepage des BMF
www.bmf.gv.at abrufbar.

Außerdem haben in meinem Ressorts bereits Gender Mainstreaming
Schulungen für leitende BeamtInnen stattgefunden, die entsprechend fort-
gesetzt werden.

Zu 5. und 6.:

Gender Mainstreaming ist eine Handlungsstrategie zur Gleichstellung von
Frauen und Männern, für deren Umsetzung der Weg entscheidend ist. Wie
bereits dargelegt, werden im Bundesministerium für Finanzen durch das im
Juli 2002 vorgestellte und nun zur Anwendung kommende Gender
Mainstreaming Prüfverfahren mit Checkliste bereits wesentliche Schritte
gesetzt. Auch der vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen in Aussicht gestellte allgemein praktikable Leitfaden für
Legistinnen und Legisten wird diesen Prozess nach Ansicht des Bundes-
ministeriums für Finanzen weiter unterstützen.