4015/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4049/J-NR/2002 betreffend sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort, die die
Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2002 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. und 2.:

Der Vorwurf, Ministerratsbeschlüsse in meinem Ressort nicht umzusetzen weise ich strikt zurück.

Die ressortinterne Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur wurde zu Beginn des Jahres 2001 konstituiert und besteht aus jeweils
einer/einem Gender Mainstreaming Beauftragten und einer/einem gegengeschlechtlichen
Vertreter(in) pro Sektion. Zur praktischen Umsetzung des Gender Mainstreaming Konzeptes im
Ressort wurde eine stufenweise Vorgehensweise beschlossen, die u.a. in der Umsetzung einzelner
ressortspezifischer Pilotprojekte besteht:

•    Im Bereich Akademien und pädagogische Institute

•    Im Bereich Forschungsförderung/Forschungsprogramme

•    Im Bereich Vollrechtsfähigkeit der Universitäten/Dienstrecht

•    Im Bereich Schulentwicklung

Abgesehen von den vom BMSG organisierten Schulungen hat die Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming im BMBWK eigene Schulungsveranstaltungen für die Ressortbediensteten
durchgeführt.


Weiters wurde die Erstellung von ressortinternen geschlechtsspezifischen Analysen zur Herstellung
der Geschlechterparität z.B. in Zusammensetzung und Leitung von Arbeitsgruppen, Zulassung zu
Führungskräftelehrgängen, etc. bereits veranlasst. Sobald die Ergebnisse dieser Analysen vorliegen,
werden die entsprechenden Schritte eingeleitet.

In Bezug auf die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache wurden nicht nur die
Mitarbeiter/innen meines Ressorts, sondern sämtliche Landesschulbehörden sowie alle Ämter der
Landesregierungen mittels Rundschreiben in Kenntnis gesetzt. Das Rundschreiben befindet sich in
der Beilage.

Ad 3. und 4.:

Sprachliche Gleichbehandlung ist ein Prozess, der sich laufend weiterentwickelt. So findet sich in

“alten" Gesetzen der Verweis darauf, dass personenbezogene Bezeichnungen für Männer und

Frauen     gelten,     während     “neue"     Gesetze     (z.B. Universitätsgesetz 2002)     bereits     in

geschlechterneutraler Form erstellt werden.

Gesetzestexte   müssen  jedoch   sowohl   der  Forderung   nach   lesbaren   Texten   als   auch   nach

sprachlicher Gleichbehandlung gerecht werden.  In meinem Ressort wurde dazu ein Leitfaden

“Geschlechtergerechtes Formulieren"  erstellt,  der  auf der homepage  (http://bmbwk.gv.at) zur

Verfügung steht.

Ad 5. und 6.:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung durch den Bundesminister für soziale Sicherheit und

Generationen.

Ad 7.:

Wie bereits  dargestellt,  wurden die Ministerratsbeschlüsse umgesetzt,  ich  weise  daher diese

Unterstellung zurück.

Beilage



 


EG-Vertrages: Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine der Aufgaben
der Europäischen Gemeinschaft. Artikel 3 des EG-Vertrages: Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die
Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und
Frauen zu fördern).

Gender Mainstreaming ist eine Top-Down-Strategie. Die Verantwortung der Leitungsebene liegt
nicht nur darin, sich dezidiert für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auszusprechen,
sondern besteht im Besonderen darin, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
Gender Mainstreaming fordert eine geschlechterbezogene Sichtweise auf allen politischen
Ebenen, in allen Konzepten, Entscheidungen und Maßnahmen mit dem Ziel, die Chancengleich-
heit von Frauen und Männern aktiv zu fördern.

In diesem Zusammenhang kommt der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und
Männern besondere Bedeutung zu. Die Verwendung eines geschlechtergerechten Sprachge-
brauches ist eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des Gender Mainstreaming.

Konkret bedeutet dies ein Abgehen von der Verwendung männlicher Sprachformen, in denen
weibliche Personen lediglich “mitgemeint" werden. Weiters sind so genannte “Generalklauseln",
d. i. die Formulierung zu Beginn eines Textes, dass die gewählten personenbezogenen
Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, in Hinkunft zu unterlassen. Stattdessen sind Frauen
ebenso wie Männer sprachlich sichtbar zu machen oder aber geschlechtsneutrale Formulierungen
zu verwenden.

Dies betrifft das geschlechtergerechte Formulieren von sämtlichen Rechtstexten und Verwal-
tungstexten ebenso wie die Erstellung von allgemeinen Schriftstücken, von Briefen, die Formulie-
rung von Anreden, Adressen und die Führung von Personenverzeichnissen, die Erstellung von
Formularen, Ausweisen, Diplomen, Zeugnissen oder die Abfassung von Berichten, Publikationen
usw., somit den gesamten Bereich des Schrifttums im Bereich des BMBWK. Ebenso vom Grund-
satz der sprachlichen Gleichbehandlung betroffen ist der gesamte Bereich der Begutachtung von
Unterrichtsmitteln (Schulbücher, audiovisuelle Unterrichtsmittel, automatisationsgestützte Daten-
träger, usw.).

Die angeführten Grundsätze gelten auch für die elektronische Verarbeitung und Verbreitung von
Texten sowie für die Präsentation des BMBWK und der nachgeordneten Stellen im Bereich des
Internet und sollen im Sinne der Vorbildwirkung auch in der mündlichen Sprachverwendung, z.B.
bei öffentlichen Auftritten, aber auch im Bereich des Unterrichtes berücksichtigt werden.

Um die Umsetzung im Bereich des BMBWK zu unterstützen, wurde ein kurzer Leitfaden “Ge-
schlechtergerechtes Formulieren" erstellt (Beilage). Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten
Grundprinzipien sprachlicher Gleichbehandlung und die gängigsten Strategien geschlechter-
gerechten Formulierens.

Der Leitfaden kann in gedruckter Form bei der Firma AMEDIA, Sturzgasse la, 1141 Wien,
Telefon 01/982 13 22-365 und Fax: 01/982 13 22-311, E-Mail amedia@cso.co.at, angefordert
werden und steht auch als PDF(Adobe Portable Document Format)- Datei als “Download"-Text


auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
http://www.bmbwk.gv.at zur Verfügung. Die unter “Literaturtipps" angegebenen Internetadressen
bieten weitere einschlägige Informationen.

Ich ersuche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, die angegebenen Grundsätze
ab sofort anzuwenden. Die Führungskräfte des Ressorts sind aufgerufen, umgehend in ihrem
Bereich die notwendigen Vorkehrungen zur Umgestaltung von Schriftstücken, Webseiten u.
dgl. zu schaffen, um diese Leitlinie der Bundesregierung umzusetzen.

 

Beilage “Geschlechtergerechtes Formulieren” konnte nicht gescannt werden!!!