4018/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.08.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten Mag.
Mainoni, Dr. Partik-Pablé, Egghart und Kollegen haben am 13. Juni
2002 unter der Nr. 4030/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Betreuungsstellen für Asylwerber im Bundesland Salzburg"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, dass sich in Salzburg
keine Betreuungsstellen des Bundes
befinden; entsprechend den Vorgaben des Bundesbetreuungsgesetzes (Quoten
für die
länderweise Unterbringung von Asylwerbern in der Bundesbetreuung) erfolgt
die Betreuung
von Asylwerbern durchwegs in gastronomischen Betrieben.
Zu Frage 1:
Die gastronomischen Betriebe befinden sich in Hallein,
Abersee, Neumarkt, Zell am See,
Böckstein, St. Johann, Mittersill und Neunkirchen. Insgesamt waren mit
Stand 6. August
2002 in diesen Betrieben 388 Asylwerber in Bundesbetreuung untergebracht.
Zu den Fragen 2, 3 und 4:
Die “Ansiedlung von Betreuungsstellen" im
Bundesland Salzburg ist - sofern damit auf
Betreuungsstellen des Bundes Bezug genommen wird - nicht geplant.
Zu Frage 5:
Es besteht durchwegs die Möglichkeit einer Identifikation.
Zu Frage 6:
In zweimonatigen Abständen sowie darüber hinaus
in unregelmäßigen Abständen werden
von Mitarbeitern meines Ressorts Kontrollen in den gastronomischen Betrieben
durchgeführt.
Zu Frage 7:
Jeder
Unterkunftsgeber ist gesetzlich verpflichtet, die untergebrachten Asylwerber
polizeilich
anzumelden. Ich gehe davon aus, dass kein Unternehmer illegale Einwanderer
gegen das
Gesetz und ohne Bezahlung in seinem Betrieb aufnimmt.
Zu Frage 8:
Nein.