4019/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.08.2002

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3986/J-NR/2002 betreffend Realisierung des Wiener
Verkehrsprojektes B 3d (Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten), die die Abgeordneten Edler und
Genossen am 12. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Nach vorliegender Information wurde kürzlich eine Studie in Auftrag gegeben, um den in der
Vorprojektierung der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten noch nicht erfassten niveaufreien
Trassenverlauf der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten von der A 23 Hirschstetten bis
Hausfeldstraße zu untersuchen. Wann ist mit der Fertigstellung dieser Studie zu rechnen?

Antwort

Derzeit ist die Magistratsabteilung 18 damit befasst, das schon vorhandene Vorprojekt für diesen
Abschnitt auf Grund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Autobahnstandard zu
überarbeiten. Mit einer Fertigstellung der Projektierung ist Ende 2002 zu rechnen.

Frage 2:

Laut Generalverkehrsplan ist die Realisierung des Projektes Zubringer-Hirschstetten A 23Z (A 23,
Hirschstetten-Hausfeldstraße) bis 2006 bzw. 2011 geplant. Welche Rahmenbedingungen würden
eine wesentlich frühere Fertigstellung ermöglichen?

Antwort:

Generell gelten für die Umsetzung der Projekte die im Generalverkehrsplan auf Grundlage der
Finanzierbarkeit im Einvernehmen mit den Ländern und den Infrastrukturgesellschaften
festgelegten Realisierungszeiträume. Ein Vorziehen eines einzelnen Projekts ist in
Ausnahmefällen möglich, wenn der Projektwerber eine entsprechende Sonder- bzw.
Vorfinanzierung aufbringt und die Maßnahme nicht zu Lasten Dritter erfolgen würde.

Frage 3:

Werden Sie nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten die möglichst zügige Realisierung dieses
Zubringers veranlassen, um bereits frühzeitig eine Verkehrsentlastung zu ermöglichen?


Antwort:

Natürlich bin ich an einer möglichst umgehenden Realisierung der Projekte interessiert, aber es
muss auch klar sein, dass es weder finanziell noch bautechnisch machbar ist, alle Maßnahmen
sofort zu setzen. Um eine geordnete Umsetzung entsprechend den gegebenen Dringlichkeiten
und Finanzierungsmöglichkeiten zu sichern, wurde in meinem Ressort im Einvernehmen mit allen
Beteiligten im Generalverkehrsplan eine zeitliche Abfolge der Infrastrukturinvestitionen erarbeitet
die es umzusetzen gilt.

Frage 4:

Wie in der Einleitung ausgeführt, bedingt die Wiener Außenringschnellstraße (Nordostumfahrung
den Bau der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten vor allem zur Entlastung der Wohngebiete
im 22. Wiener Gemeindebezirk vom Durchzugsverkehr. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
beide Projekte gemeinsam möglichst zügig in Angriff genommen werden?

Antwort

Ich werde mich mit Nachdruck für die Umsetzung der im Generalverkehrsplan enthaltenen
Maßnahmen einsetzen.

Frage 5:

Ist die Finanzierung des Teilstückes Zubringer Hirschstetten A 23Z (A 23, Hirschstetten-
Hausfeldstraße) der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten gesichert?

Antwort:

Die Finanzierung aller Straßenbauvorhaben des Generalverkehrsplans sind aus den
gegenwärtigen und zukünftigen Mauteinnahmen der ASFINAG gesichert.

Frage 6:

Medienberichten zufolge haben Sie im Konnex mit der Rechnungshofkritik am Bahnausbau von
einer Neuausrichtung von Bauvorhaben basierend auf dem Generalverkehrsplan gesprochen.
Werden von dieser Überprüfung von Bauvorhaben auch Straßenbauvorhaben betroffen sein?

Antwort:

Die in meinem Ressort eingesetzte Projektgruppe Generalverkehrsmanagement (GVM), in die
ÖBB, HL-AG, ASFINAG und deren Tochterunternehmen einbezogen sind, nimmt derzeit eine
verkehrsträgerübergreifende Analyse des GVP vor. In weiterer Folge wird unter der Einbeziehung
bereits erkannter Synergieeffekte eine Weiterentwicklung des GVP erfolgen.

Frage 7:

Falls ja, sind für den Bau der B 3d-Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten Verzögerungen zu
befürchten?

Antwort

Nachdem im Zuge der Verfahrensbeschleunigung zur Projektgenehmigung die diesbezüglichen
Imponderabilien deutlich verringert werden konnten, sind Verzögerungen am ehestens dann zu
befürchten, wenn geänderte Projekte zu Kostenüberschreitungen führen sollten, die den
vorgesehenen Finanzrahmen sprengen.