4019/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.08.2002
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3986/J-NR/2002 betreffend Realisierung des Wiener
Verkehrsprojektes B 3d (Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten), die die
Abgeordneten Edler und
Genossen am 12. Juni 2002 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Nach vorliegender Information wurde kürzlich eine
Studie in Auftrag gegeben, um den in der
Vorprojektierung der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten noch nicht
erfassten niveaufreien
Trassenverlauf der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten von der A 23
Hirschstetten bis
Hausfeldstraße zu untersuchen. Wann ist mit der Fertigstellung dieser
Studie zu rechnen?
Antwort
Derzeit ist die Magistratsabteilung 18 damit befasst, das
schon vorhandene Vorprojekt für diesen
Abschnitt auf Grund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in
Autobahnstandard zu
überarbeiten. Mit einer Fertigstellung der Projektierung ist Ende 2002 zu
rechnen.
Frage 2:
Laut
Generalverkehrsplan ist die Realisierung des Projektes Zubringer-Hirschstetten
A 23Z (A 23,
Hirschstetten-Hausfeldstraße) bis 2006 bzw. 2011 geplant. Welche
Rahmenbedingungen würden
eine wesentlich frühere Fertigstellung ermöglichen?
Antwort:
Generell gelten für die Umsetzung der Projekte die im
Generalverkehrsplan auf Grundlage der
Finanzierbarkeit im Einvernehmen mit den Ländern und den
Infrastrukturgesellschaften
festgelegten Realisierungszeiträume. Ein Vorziehen eines einzelnen
Projekts ist in
Ausnahmefällen möglich, wenn der Projektwerber eine entsprechende
Sonder- bzw.
Vorfinanzierung aufbringt und die Maßnahme nicht zu Lasten Dritter
erfolgen würde.
Frage 3:
Werden Sie nach Abschluss der
Vorbereitungsarbeiten die möglichst zügige Realisierung dieses
Zubringers veranlassen, um bereits frühzeitig eine Verkehrsentlastung zu
ermöglichen?
Antwort:
Natürlich bin ich an einer möglichst umgehenden
Realisierung der Projekte interessiert, aber es
muss auch klar sein, dass es weder finanziell noch bautechnisch machbar ist,
alle Maßnahmen
sofort zu setzen. Um eine geordnete Umsetzung entsprechend den gegebenen
Dringlichkeiten
und Finanzierungsmöglichkeiten zu sichern, wurde in meinem Ressort im
Einvernehmen mit allen
Beteiligten im Generalverkehrsplan eine zeitliche Abfolge der
Infrastrukturinvestitionen erarbeitet
die es umzusetzen gilt.
Frage 4:
Wie in der Einleitung ausgeführt, bedingt die Wiener
Außenringschnellstraße (Nordostumfahrung
den Bau der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten vor allem zur
Entlastung der Wohngebiete
im 22. Wiener Gemeindebezirk vom Durchzugsverkehr. Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass
beide Projekte gemeinsam möglichst zügig in Angriff genommen werden?
Antwort
Ich werde mich mit Nachdruck für die
Umsetzung der im Generalverkehrsplan enthaltenen
Maßnahmen einsetzen.
Frage 5:
Ist die Finanzierung des Teilstückes Zubringer
Hirschstetten A 23Z (A 23, Hirschstetten-
Hausfeldstraße) der Donau Straße-Abzweigung Hirschstetten
gesichert?
Antwort:
Die Finanzierung aller Straßenbauvorhaben des
Generalverkehrsplans sind aus den
gegenwärtigen und zukünftigen Mauteinnahmen der ASFINAG gesichert.
Frage 6:
Medienberichten zufolge haben Sie im Konnex mit der
Rechnungshofkritik am Bahnausbau von
einer Neuausrichtung von Bauvorhaben basierend auf dem Generalverkehrsplan
gesprochen.
Werden von dieser Überprüfung von Bauvorhaben auch
Straßenbauvorhaben betroffen sein?
Antwort:
Die in meinem Ressort eingesetzte Projektgruppe
Generalverkehrsmanagement (GVM), in die
ÖBB, HL-AG, ASFINAG und deren Tochterunternehmen einbezogen sind, nimmt
derzeit eine
verkehrsträgerübergreifende Analyse des GVP vor. In weiterer Folge
wird unter der Einbeziehung
bereits erkannter Synergieeffekte eine Weiterentwicklung des GVP erfolgen.
Frage 7:
Falls ja, sind für den Bau der B 3d-Donau
Straße-Abzweigung Hirschstetten Verzögerungen zu
befürchten?
Antwort
Nachdem im Zuge der Verfahrensbeschleunigung zur
Projektgenehmigung die diesbezüglichen
Imponderabilien deutlich verringert werden konnten, sind Verzögerungen am
ehestens dann zu
befürchten, wenn geänderte Projekte zu Kostenüberschreitungen
führen sollten, die den
vorgesehenen Finanzrahmen sprengen.