402/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 359/J - N R/2000, betreffend internationaler

Zugsverkehr auf der Franz - Josefs - Bahn, die die Abgeordneten Parnigoni und

Genossen am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Seitens des Verkehrsressorts spricht nichts gegen eine Wiederaufnahme des

internationalen Verkehrs auf der Franz - Josefs - Bahn. Die Entscheidung liegt jedoch bei

den Absatzbereichen der betroffenen Bahnen. Gemäß einer Information des

Vorstandes der Österreichischen Bundesbahnen vom 23. März 2000 besteht derzeit

keine Absicht zu einer Wiederaufnahme. Ich möchte auch erwähnen, dass der Verkehr

zwischen Wien und Prag mit Fahrplanwechsel am 28.5.2000 um ca. 30 Minuten

beschleunigt wird, da ein neu ausgebauter Streckenabschnitt nördlich von Brünn für

den internationalen Verkehr in Betrieb geht, womit die Konkurrenzfähigkeit der Route

via Gmünd weiter zurückgeht.

Zu Frage 3:

 

Für eine Wiederaufnahme des internationalen Verkehrs auf der Franz - Josefs - Bahn

wären Ausbaumaßnahmen auf tschechischer Seite, insbesondere zwischen Gmünd

und Vesely bzw. Ceske Budejövice, vorteilhaft. Derzeit finden Gepräche mit Vertretern

der tschechischen Republik auf technischer Ebene statt, um den Ausbau dieser

Streckenabschnitte gemeinsam abzustimmen. Der Zeitpunkt einer Realisiemng dieser

Bestandsmaßnahmen ist derzeit nicht prognostizierbar.

 

Zu Frage 4:

 

Nachdem die Infrastruktur auf österreichischer Seite für einen internationalen Verkehr

gut ausgerüstet ist, ist die Frage nach der finanziellen Bedeckung nicht relevant.

 

Aus absatzseitiger Sicht könnte jederzeit ein internationaler Verkehr aufgenommen

werden, wenn sich ein Besteller dafür findet oder die beteiligten Bahnen den Verkehr

aus eigenwirtschaftlichem Interesse aufnehmen. Eine Bestellung seitens des Bundes

ist im Hinblick auf die bestehenden internationalen Verkehrsverbindungen und die

alleinige Verantwortung des ÖBB - Absatzbereiches weder geplant noch beabsichtigt.

 

Zu Frage 5:

 

Laut Auskunft des Vorstandes der Österreichischen Bundesbahnen, ist eine derartige

Entlastung nur marginal.