4021/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.08.2002

BUNDESMINISTER FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic, Kolleginnen und Kollegen
vom 12. Juni 2002, Nr. 4001/J, betreffend Puten- bzw. Truthahnproduktion in Österreich,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Auf eine getrennte Erfassung der Putenbestände wurde aufgrund der gemein-
schaftsrechtlichen Vorgaben (Agrarstrukturerhebung) im Jahre 1999 verzichtet. Aufgrund der
Bedeutung dieser Produktion wurde bereits bei der nächsten Erfassung
(Viehzählungsstichprobe 2000) wieder die Putenpopulation gesondert erhoben. Auf
Anregung Österreichs werden die Putenbestände auch im Rahmen der nächsten
Agrarstrukturerhebungen (in den Jahren 2003 und 2005) vom sonstigen Geflügel getrennt
erfasst werden.

Die derzeit verfügbaren Daten über Putenhalter stammen aus dem Jahre 1995, da diese
Daten aus mathematisch-statistischen Gründen nur im Rahmen von Vollerhebungen
ausgewiesen werden.


Zu Frage 2:

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Putenhaltung in Österreich.

Putenhalter in Österreich:

 

 

Halter

 

Puten

1995

2001

 

B

 

385

 

230.308

183.338

 

K

 

387

 

113.380

73.578

 

NO

 

1190

176.800

153.199

 

 

1011

 

113.994

 

113.692

 

Sbg

 

110

 

1.315

 

545

 

Stmk

 

647

 

42.018

 

20.850

 

T

 

92

 

713

 

1.228

 

V

 

56

 

2.025

 

802

 

W

 

1

 

2

 

-

 

 

 

3879

 

680.555

 

547.232

 

Quelle:
STATISTIK AUSTRIA

 

 

 

 

 

Zu Frage 3:

Über konventionell und alternativ gehaltene Puten in Österreich ist kein statistisches
Zahlenmaterial verfügbar. In allen Bundesländern ist für die Putenhaltung eine Bodenhaltung
mit festgelegten Besatzdichten und mit genügend Einstreu verpflichtend. Neben der
Bodenhaltung kommt vereinzelt auch die Freilandhaltung (mind. 10 m2 Auslauf je Pute) und
als Spezialform der Freilandhaltung die biologische Produktion vor.

Zu Frage 4:

In Österreich gab es im Jahre 2001 sieben Putenbrütereien (Mindesteinlagekapazität von
500 Bruteiern) mit insgesamt 5,994.000 eingelegten Bruteiern. Eine Aufschlüsselung nach
Bundesländern ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.


Zu Frage 5:

Im Jahre 2001 gab es zwei Puten-Schlachthöfe (Mindestschlachtungen im Vorjahr 5.000
Stück). Insgesamt wurden 2,124.000 Puten geschlachtet. Eine Aufschlüsselung nach Bun-
desländern ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Zu Frage 6:

Nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Putenfleischimporte aus Drittländern
bzw. Versendungen aus anderen Mitgliedstaaten für die Jahre 1999, 2000 und 2001:

PUTENFLEISCHIMPORT

 

 

 

 

 

Mengen in Tonnen                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staat

 

1999

 

2000

 

2001

 

Frankreich

 

8248

 

7498

 

6599

Italien

 

3254

 

1342

 

3299

Deutschland

 

3910

 

2390

 

2314

 

Ungarn

 

1634

 

2171

 

3160

 

Tschechien

 

5

 

61

 

441

 

Großbritannien

 

41

 

43

 

204

 

Irland

 

7

 

52

 

91

 

Dänemark

 

0

 

 

0

 

4

 

 

Spanien

0

236

431

Schweden

0

22

0

Schweiz

6

19

32

Polen

 

67

 

156

 

289

 

Slowakei

 

0

 

0

 

70

 

Kroatien

 

13

 

0

 

0

 

 

Haiti

1

0

0

 

Brasilien

76

106

124

Chile

0

0

29

Iran

0

0

11

Israel

 

211

60

 

317

 

Thailand

 

64

 

 

51

 

46

Indonesien

 

0

0

 

1

 

China

 

0

 

0

 

7

 

insgesamt

 

17.537

 

14.207

 

17.469

 

Quelle: STATISTIK AUSTRIA

 


Putenfleisch wurde im Jahr 2001 zu 98,1 % in Teilstücken nach Österreich eingeführt; über
die weitere Vermarktung von Putenfleisch (Gastronomie, andere Verarbeitung) liegen keine
detaillierten Daten vor.

Zu den Fragen 7 und 8:

Folgende Zusatzstoffe werden u.a. in der Putenmast verwendet:

- Vitamine: Vitamin A, D3, E und andere Vitamine;

- Spurenelemente: Kupfer(ll)sulfat, Manganoxid, Zinkoxid, u.a.;

- Antioxidantien:     Butylhydroxytoluol     (BHT),     Butylhydroxyanisol     (BHA),     Ethoxiqin,

Propylgalla, u.a.;

- Konservierungsstoffe: Ameisensäure, Propionsäure, Zitronensäure;

- Bindemittel: Talkum (Steatit);

- Mikroorganismen: Bacillus cereus (Paciflor);

- Kokzidiostatika:    Monensin    Natrium,    Diclazuril,     Nifursol    (speziell    gegen    die

Schwarzkopfkrankheit der Puten).

Der mengenmäßige Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen in der Putenmast kann nicht
abgeschätzt werden.

In der Regel werden in Futtermitteln für Puten Spurenelemente, Vitamine, Antioxidantien und
Konservierungsstoffe eingesetzt. Zur Bekämpfung von Kokzidien werden Kokzidiostatika
verwendet. Die Tendenz zum Einsatz von Kokzidiostatika ist rückläufig. Seit 15. Mai 2002
sind sechs bisher zugelassene Kokzidiostatika EU-weit verboten, sodass die Verwendung
weiter eingeschränkt wurde.

Zu Frage 9:

Im Rahmen des EG-Zulassungsverfahrens für Nifursol sind sämtliche erfordlichen
Sicherheitsstudien gemäß der Richtlinie 87/153/EWG zur Festlegung von Leitlinien zur
Beurteilung von Zusatzstoffen in der Tierernährung durchgeführt worden.


Folgende Studien werden in vollem Umfang für jeden einzelnen Zusatzstoff im Hinblick auf
die Anwendungssicherheit des Zusatzstoffs verlangt:

-      Anwendungssicherheit des Zusatzstoffs bei den Zieltierarten;

-      etwaige Risiken aufgrund der Auswahl von Antibiotika und/oder der Übertragung von

Antibiotikaresistenz    sowie    der    erhöhten    Persistenz    und    Ausscheidung    von

Darmpathogenen;

-      Risiken für den Verbraucher, die sich aus dem Verzehr von Lebensmitteln ergeben

könnten, die Rückstände des Zusatzstoffs oder seiner Metaboliten enthalten;

-      Risiken durch  Inhalation oder sonstigen Schleimhaut-, Augen- bzw.  Hautkontakt für

Personen, die mit dem Zusatzstoff als solchem bzw. als Teil einer Vormischung oder

eines Futtermittels umgehen;

-      Risiken schädlicher Wirkungen auf die Umwelt durch den Zusatzstoff selbst oder von ihm

stammende Stoffe, sei es durch direkte Auswirkung, durch tierische Ausscheidungen

oder durch beides.

Zu beachten sind bekannte Unverträglichkeiten und/oder Wechselwirkungen zwischen dem
Zusatzstoff und Veterinärarzneimitteln und/oder Bestandteilen der Ernährung, die für die
betreffende Tierart relevant sind.

Um die Risiken für den Verbraucher bewerten und zu diesem Zweck die MRL (maximum
residue level, bedeutet Höchst-Rückstandsmengen) und die Wartezeit bestimmen zu
können, müssen folgende Informationen eingereicht werden:

-   die chemische Struktur des Wirkstoffs,

-   der Metabolismus bei der vorgeschlagenen Zieltierart,

-   die Art der Rückstände bei dieser Zieltierart,

-   Studie zur Depletion der Rückstände im Gewebe,

-   Daten zu den biologischen Wirkungen des Wirkstoffs zusammen mit seinen Metaboliten.

Darüber hinaus ist die Kenntnis der Zusammensetzung sowie der physikalisch-chemischen
und biologischen Eigenschaften der wichtigsten von dem Zusatzstoff stammenden
Ausscheidungsbestandteile erforderlich, um zu ermitteln, welche Untersuchungen zur
Beurteilung des Risikos schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt oder der Persistenz in der
Umwelt durchgeführt werden müssen.


Zu Frage 10:

Nifursol ist ein Futtermittel-Zusatzstoff für Truthühner, der durch Verordnung der Kommission
bis 30.09.2009 in der EU zugelassen ist. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tierernährung
kam nunmehr zu dem Schluss, dass es aufgrund der vorhandenen Studien, die von dem für
das Inverkehrbringen von Nifursol Verantwortlichen vorgelegt wurden, nicht möglich war,
eine zulässige Tagesdosis für den Verbraucher festzulegen. Nifursol ist das einzige Produkt,
welches zum Schutz vor Histomoniasis (Tierkrankheit) eingesetzt werden kann.

Da der Vorschlag der Kommission zur Rücknahme der Zulassung von Nifursol im Ständigen
Futtermittelausschuss nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, kann der Rat den Vorschlag
innerhalb von drei Monaten mit einfacher Mehrheit ablehnen. Wann der Rat mit dieser
Angelegenheit befasst werden wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Zu den Fragen 11, 12 und 14:

In Österreich gibt es keine Putenzucht. Der Bruteierimport erfolgt hauptsächlich aus Frank-
reich und Kanada. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schnitzelfleisch wird in Österreich in
erster Linie die Rasse BiG 6 gehalten. Es kommen jedoch auch leichtere Rassen, so z.B. die
Kelly 5 für die klassische Weihnachtspute und die Kelly bronze für den Freiland- und Biobe-
reich zum Einsatz. Exakte statistische Daten über die Anteile der einzelnen Rassen sind
nicht verfügbar. Was die Förderung von Alternativen in der Putenmast betrifft, so kann hier
vor allem auf den Biobereich verwiesen werden, der von meinem Ressort als eine auch für
die Konsumenten interessante Alternative gefördert wird. Andere Formen der alternativen
Putenhaltung haben in Österreich jedoch keine Tradition, wie sie beispielsweise in
Frankreich im Bereich der Label Rouge Produktion über Jahrzehnte hin aufgebaut worden
ist. Angesichts der offensichtlich fehlenden Nachfrage wurde daher bisher keine
nennenswerte Produktion neben der traditionellen und der Bioproduktion aufgebaut.

Zu Frage 13:

Darüber liegen keine detaillierte Daten vor.


Zu Frage 15:

Schlachthöfe, die Geflügel aus alternativer Haltung (ausgenommen Bio) schlachten, müssen
speziell zugelassen werden und sich einer Vielzahl an Kontrollen und Aufzeichnungspflichten
unterziehen. Bisher haben neun Schlachthöfe (davon zwei Putenschlachthöfe, Stand 2001)
eine derartige Zulassung erhalten. Leider gibt es in Österreich jedoch, abgesehen vom
Biobereich, keine nennenswerte alternative Putenhaltung. Die Schlachtung von Bioputen
erfolgt in einem großen Schlachtbetrieb, chargenweise getrennt bzw. im Rahmen der
Direktvermarktung.

Zu Frage 16:

Im Rahmen des AMA-Gütesiegels für Putenfleisch werden auf der Basis der AMA-
Gütesiegel-Richtlinie Verträge mit Putenmästern abgeschlossen. Derzeit beteiligen sich 95
Putenmäster am AMA-Gütesiegel, 29 davon in Niederösterreich, 26 im Burgenland, 17 in
Oberösterreich, 16 in Kärnten und 7 in der Steiermark. Die Vermarktung von Putenfleisch
selbst erfolgt nicht über die AMA.