4022/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.08.2002

BUNDESMINISTER FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch, Kolleginnen und Kollegen
vom 13. Juni 2002, Nr. 4062/J, betreffend Qualitätsmängel bei Puten, Putenfleisch und
Putenprodukten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Nifursol ist ein Futtermittel-Zusatzstoff für Truthühner, der durch Verordnung der Kommission
bis 30.09.2009 in der EU zugelassen ist. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tierernährung
kam nunmehr zu dem Schluss, dass es aufgrund der vorhandenen Studien, die von dem für
das Inverkehrbringen von Nifursol Verantwortlichen vorgelegt wurden, nicht möglich war,
eine zulässige Tagesdosis für den Verbraucher festzulegen. Nifursol ist das einzige Produkt,
welches zum Schutz vor Histomoniasis (Tierkrankheit) eingesetzt werden kann.

Da der Vorschlag der Kommission zur Rücknahme der Zulassung von Nifursol im Ständigen
Futtermittelausschuss nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, kann der Rat den Vorschlag
innerhalb von drei Monaten mit einfacher Mehrheit ablehnen. Wann der Rat mit dieser
Angelegenheit befasst werden wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.


Zu Frage 2:

Die Zuständigkeit des Vollzuges des Lebensmittel- und Veterinärrechtes liegt gemäß dem
Bundesministeriengesetz 1986 beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen.

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
unterstützt derzeit den Aufbau eines neuen Qualitätssicherungssystems im Rahmen der
österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung. In diesem umfassenden System sind neben
den verschiedenen Stufen der Produktion, einschließlich der Futtermittellieferanten, auch der
Tiergesundheitsdienst sowie die Veterinärverwaltung und die Lebensmittelaufsicht
eingebunden.

Daneben bietet die AMA Marketing GesmbH natürlich weiterhin das AMA-Gütesiegel für
Geflügelfleisch an.

Allerdings können diese Systeme die heimischen Erzeuger nicht davor schützen, dass viele
österreichische Konsumenten preisgünstige ausländische Ware, ohne Beachtung möglicher
Qualitätsunterschiede und Fragen der Rückverfolgbarkeit, bevorzugen.

Zu Frage 4:

In allen Bundesländern ist für die Putenhaltung eine Bodenhaltung mit festgelegten
Besatzdichten und mit genügend Einstreu verpflichtend. Neben der Bodenhaltung kommt
vereinzelt auch die Freilandhaltung (mind. 20 m2 Auslauf je Pute) und als Spezialform der
Freilandhaltung die biologische Produktion vor.

Was die Förderung von Alternativen in der Putenmast betrifft, so kann hier vor allem auf den
Biobereich verwiesen werden, der von meinem Ressort als eine auch für die Konsumenten
interessante Alternative gefördert wird. Andere Formen der alternativen Putenhaltung haben
in Österreich jedoch keine Tradition, wie sie beispielsweise in Frankreich im Bereich der
Label Rouge Produktion über Jahrzehnte hin aufgebaut worden sind. Angesichts der


offensichtlich fehlenden Nachfrage wurde daher bisher keine nennenswerte Produktion
neben der traditionellen und der Bioproduktion aufgebaut.

Zu Frage 5:

Eine Erhebung der Putenschlachthöfe erfolgt im Rahmen der Zulassung von
Schlachtbetrieben durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. In
diesem Zusammenhang werden die Betriebe dahingehend überprüft, ob die gesetzlich
geforderten Anforderungen erfüllt werden, um eine Zulassung zu erhalten. Die weitere
Einhaltung dieser Bestimmungen wird darüber hinaus laufend von den zuständigen
Behörden überwacht.

Auf eine getrennte Erfassung der Putenbestände wurde aufgrund der
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Agrarstrukturerhebung) im Jahre 1999 verzichtet.
Aufgrund der Bedeutung dieser Produktion wurde bereits bei der nächsten Erfassung
(Viehzählungsstichprobe 2000) wieder die Putenpopulation gesondert erhoben. Auf
Anregung Österreichs werden die Putenbestände auch im Rahmen der nächsten
Agrarstrukturerhebungen (in den Jahren 2003 und 2005) vom sonstigen Geflügel getrennt
erfasst werden.

Die derzeit verfügbaren Daten über Putenhalter stammen aus dem Jahre 1995, da diese
Daten aus mathematisch-statistischen Gründen nur im Rahmen von Vollerhebungen"
ausgewiesen werden.