4023/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.08.2002
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3984/J betreffend
Verwaltungsassistent-Ausbildungsverordnung
- Ergebnisse, welche die Abge-
ordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen am 11. Juni 2002 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit:
1998:7(w*)
1999:2(w)
2000: 1 (m)
2001:3 (1 w, 2m)
*
Von den 7 ausgewiesenen Verwaltungsassistenten wurden 3 mit Wirksamkeit
1. April 2000 auf Grund der Novelle zum Bundesministeriengesetz in den ho.
Plan-
stellenbereich
übernommen.
Bundesgebäudeverwaltung II:
Graz: 1998: 1 (w)
1999:3(w)
Innsbruck: 1998:2(w)
1999:3(w)
Linz/Salzburg: 1998:4 [davon 2 in Linz (w)
und 2 in Salzburg (m)]
1999: 3 [davon
1 in Linz (w)
und 2 in Salzburg (w)]
Arbeitsinspektorate:
Innsbruck: 1997: 1 (w)
Wien: 1997: 1 (w)
2000: 1 (m)
Vöcklabruck: 1997:
1 (w)
Krems:
1997: 1 (m)
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen:
VA Braunau am Inn: 1998: 1 (w)
EA Innsbruck: 1998: 1 (w)
VA Spital an der Dräu: 1998: 1 (w)
VA Zell am See: 1998: 1 (w)
VA Rohrbach: 1998: 1 (w)
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit:
2000: 2 (w)
2001: 3 (w)
2002: 1 (w) (bis 30. Juni 2002)
Bundesgebäudeverwaltung II:
Da die Lehrzeit der Verwaltungsassistenten bei der
Bundesgebäudeverwaltung II
erst nach der, mit 31.
Dezember 2000 im Zusammenhang mit der Neuorganisation
der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes (Bundesimmobiliengesetz), er-
folgten Ausgliederung dieser Dienststellen beendet wurde, fällt ein
diesbezügliche
Antwort nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Arbeitsinspektorate:
Innsbruck: 2000: 1 (w)
Wien: 2000: 1 (w)
Vöcklabruck: 2000: 1 (w)
Krems: 2000: 1 (m)
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen:
VA Braunau am Inn: 1999: 1 (w)
EA Innsbruck: 2000: 1 (w)
VA Spital an der Dräu: 2000: 1 (w)
VA Zell am See: 2001: 1 (w)
VA Rohrbach: 2002: 1 (w)
Generell ist anzumerken, dass die dreijährige Lehrzeit
des Lehrberufes Verwaltungs-
assistent durch Anrechnung
von Lehrzeiten anderer Lehrberufe in Einzelfällen unter-
schritten bzw. durch Doppellehren oder Karenzzeiten überschritten werden
kann.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit:
2000: 1
2001: 2
Bundesgebäudeverwaltung II:
Da die Lehrzeit dieser Lehrverhältnisse erst nach der
mit 31. Dezember 2000 im Zu-
sammenhang mit der Neuorganisation der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des
Bundes (Bundesimmobiliengesetz) erfolgten Ausgliederung dieser Dienststellen
be-
endet wurde, fällt ein
diesbezügliche Antwort nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Arbeitsinspektorate:
Innsbruck: 2000: 1
Wien: 2000: 1
Vöcklabruck: 2000: 1
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen:
VA Braunau am Inn: 1999: 1
EA Innsbruck: 2000: 1
VA Spital an der Drau: 2000: 1
VA Zell am See: 2001: 1
VA Rohrbach: 2002: 1
Jene Verwaltungsassistenten, die nach Ende der Behaltefrist
nicht weiterbeschäftigt
wurden, haben den an sie gestellten Anforderungen nicht entsprochen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Der
Lehrberuf Verwaltungsassistent wurde bei seiner Einrichtung 1997 in die Gruppe
der administrativen Lehrberufe eingebettet und mit einschlägigen
Lehrberufen (zB.
Bürokaufmann,
Buchhaltung, Kanzleiassistent-Notariat, Kanzleiassistent-Rechtsan-
waltskanzlei, Immobilienkaufmann) weitgehend verwandt gestellt. Auch das
Berufs-
bild trägt dieser
Zuordnung Rechnung und stellt nicht ausschließlich auf spezifische
den öffentlichen Dienst betreffende Fertigkeiten und Kenntnisse ab. Durch
die Ver-
mittlung von Schlüssel- und Querschnittsqualifikationen im Rahmen der
dreijährigen
Lehrausbildung können Verwaltungsassistenten, die nach der
Lehrlingsausbildung
nicht in den öffentlichen Dienst übernommen werden, durchaus auch
administrative
Tätigkeiten im Privatwirtschaftsbereich ausüben.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die
geltende Ausbildungsordnung des Lehrberufes Verwaltungsassistent
ermöglicht
eine gute und vielfältige Vorbereitung auf eine spätere Verwendung im
Bereich der
Verwaltung bzw. in verwandten Lehrberufen und entspricht den Erfordernissen der
Praxis. Die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv zu bewerten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die
Arbeitslosigkeit der 15- bis 18jährigen, aber auch der 19- bis 25
jährigen Jugend-
lichen niedrig zu halten und ihren Eintritt in das Berufsleben durch geeignete
Maßnahmen zu erleichtern, ist ein vorrangiges Ziel der Bundesregierung.
Trotz
der Auswirkungen der noch vorliegenden weltweiten Konjunkturabschwächung
wird darauf hingewiesen, dass Österreich im internationalen Vergleich mit
einer
Jugendarbeitslosigkeitsquote in Höhe von 6,9% (Wert für Juni)
weiterhin eine sehr
gute Position einnimmt, zumal die
Jugendarbeitslosenquote im EU-Durchschnitt
15,2% (letztverfügbarer Wert Mai) betrug. Österreich weist nach den
Niederlanden
mit 6,0% die zweitniedrigste Jugendarbeitslosenquote in der Europäischen
Gemein-
schaft aus. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass im Unterschied
zu
anderen Alterskategorien, die Arbeitslosigkeit der 15- bis 18jährigen
Jugendlichen
Ende Juli 2002 mit +0,9% (+36) auf insgesamt 3.957 gegenüber dem Vorjahr
beinahe unverändert geblieben ist.
Im Jahr 2001
wurden zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation der Jugendlichen
unter 25 Jahren rund 126,7 Mio. € für aktive arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen ein-
gesetzt und insgesamt 120.254 Förderfälle finanziert. Zusätzlich
wurden 26,6 Mio. €
für Maßnahmen des Jugendausbildungssicherungsgesetzes und 18,7 Mio.
€ an akti-
vierten passiven Leistungen für Jugendliche vom Arbeitsmarktservice
Österreich in-
vestiert. Dieses Niveau an Mitteleinsatz für aktive und aktivierende
Arbeitsmarkt-
politik wird auch im laufenden Jahr erreicht werden.
Die Zahl der Lehrstellensuchenden liegt Ende Juli um 3,6%
unter dem Vorjahreswert.
Gleichzeitig ist aber auch die Zahl der beim Arbeitsmarktservice gemeldeten
offenen
Lehrstellen zurück gegangen. Die beim AMS ausgewiesene
Lehrstellenlücke ent-
spricht in etwa der Lehrstellenlücke des Jahres 2001, daher werden auch in
diesem
Jahr seitens der Bundesregierung Überlegungen angestellt, das Auffangnetz
über
das Jugendausbildungssicherungsgesetz zu verlängern und Vorkehrungen
für die
erforderlichen Rahmenbedingungen zu treffen, sodass Jugendliche, die keinen
Lehr-
platz finden, zumindest einen Lehrgangsplatz erhalten können.
Darüber hinaus leistet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit einen
wesentlichen Beitrag bei der Schaffung eines geeigneten Ordnungsrahmens
(Berufausbildungsgesetz) und in der steten Modernisierung bestehender bzw. in
der
Einrichtung neuer Lehrberufe.
Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat seit 1997 seine
Aktivitäten im
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Lehrlingsausbildung verstärkt und
unter anderem
auf der Homepage des
Bundesministeriums (www.bmwa.gv.at)
sämtliche aktuelle
Ausbildungsordnungen (auch die Verwaltungsassistent-Ausbildungsordnung) zum
Download zur Verfügung
gestellt. Für einschlägige Anfragen wurde eine eigene e-
Mail-Adresse
(lehrlingsservice@bmwa.gv.at) eingerichtet. Darüber hinaus ist das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit regelmäßig bei einschlägigen Berufs-
informationsmessen (in Wien, Salzburg, Innsbruck, Wels) vertreten und
informiert
Eltern und Jugendliche vor Ort über die Möglichkeit neuer Lehrberufe.