4025/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.08.2002
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4028/J-NR/2002 betreffend die Vergabe des Auftrages
für den Um- und Neubau des Linzer Hauptbahnhofes, die die Abgeordneten
Achatz und Kolleginnen
am 13. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Grundsätzlich muss vorweg
festgestellt werden, dass die Österreichischen Bundesbahnen seit
Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes 1992 ein eigenständiges Unternehmen
mit eigener
Rechtspersönlichkeit sind, welches seine Geschäfte nach den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit eigenverantwortlich zu tätigen
hat. Mit der Prüfung der
Einhaltung
dieser Grundsätze ist die Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
m.b.H.
betraut, die ex lege die Mittelverwendungskontrolle unter anderem bei den
Österreichischen
Bundesbahnen zu vollziehen hat. Aufgrund dieser gegebenen gesetzlichen
Rahmenbedingungen
wurden sowohl die
österreichischen Bundesbahnen als auch die Schieneninfrastruktur-
finanzierungsgesellschaft m.b.H. seitens
des bmvit mit der gegenständlichen parlamentarischen
Anfrage befasst und um Beantwortung der selbigen ersucht.
Fragen 1 und 2:
Wie
beurteilen Sie die Tatsache, dass die ÖBB das Nicht-Vorliegen eines
Denkmalschutzes für
den alten Bahnhof Linz erst nach Durchführung der Ausschreibung des
Bahnhofneubaus haben
feststellen lassen?
Liegt darin nicht eine Nachlässigkeit
des damaligen Vorstandes der ÖBB, der trotz der offenen
Frage des Denkmalschutzes eine Ausschreibung hat durchführen lassen, deren
Resultate dann
auf falschen Voraussetzungen beruhten - nämlich auf der irrigen Annahme
eines aufrechten
Denkmalschutzes für das alte Bahnhofsgebäude?
Antwort:
In Beantwortung dieser Fragen stellen die Österreichischen Bundesbahnen folgendes fest:
Im Juli 1997 wurde auf Initiative der
Stadt Linz, der Raiffeisenlandesbank OÖ und der ÖBB ein
städtebaulicher Ideenwettbewerb für das gesamte Areal rund um den
Hauptbahnhof Linz
durchgeführt. Auf dessen Grundlage wurden die Größenordnung,
die Bebauungsdichte und die
Baumassen für alle geplanten Objekte festgelegt. Das
Schwergewicht lag in der Planung eines
neuen Landesdienstleistungszentrums für das Land OÖ unter
Einbeziehung des vorhandenen
Bahnhofes. Das Projekt sah vor, das vorhandene alte Bahnhofsgebäude zum
Großteil zu erhalten
und mit einem modernen Vorbau in Richtung Vorplatz zu ergänzen. Die
vorhandene Struktur der
Gänge und die Lage der Abfahrtshalle sollten unverändert bleiben. Die
Erhaltung des alten
Hauptbahnhofes war keine Frage des Denkmalschutzes, sondern eine Vorgabe aus
der
Ausschreibung.
Erst im Juli 1999, zu einem Zeitpunkt, als die Finanzierung
einer Modernisierung des Haupt-
bahnhofes aus dem Topf "Bahnhofsoffensive" spruchreif wurde, ergab
eine Plausibilitätsprüfung
der Vorentwurfsplanung, dass eine Optimierung des Projektes aus technischer und
wirtschaftlicher
Sicht sinnvoll wäre, um die Höhe der Investitionsmittel einhalten zu
können. Zu diesem Zeitpunkt
wurde klar, dass ein Adaptieren der vorhandenen Bausubstanz ohne wesentliche
Verbesserungen
für den Kunden nicht sinnvoll erscheint. Daher wurde der Bau einer
zentralen Bahnhofshalle auf
Niveau der Zugänge zu den Bahnsteigen (also im 1. Untergeschoss)
angedacht. Die Realisierung
dieses Vorhabens hätte dieses Investitionsvolumen wesentlich erhöht,
zumal das Aushöhlen des
bestehenden Bahnhofes technisch besonders anspruchsvoll und kostenintensiv
geworden wäre,
denn der Bahnhof wurde nach dem zweiten Weltkrieg nur auf Schutt und
möglichen
Fliegerbomben errichtet.
Die ÖBB beschlossen daher, die billigere Variante zu
realisieren und zwar den Hauptbahnhof neu
zu bauen.
Frage 3:
Wie beurteilen Sie den Umstand, dass nach Feststehen der
Tatsache des Nicht-Denkmalschutzes
für das Objekt die ÖBB die Ausschreibungsteilnehmer zunächst um
eine Umarbeitung ihrer
Projektentwürfe im Sinne einer nicht mehr notwendigen
Berücksichtigung des Altbaus ersucht
haben um dann nach Vorliegen der
Überarbeitungen trotz eindeutiger Empfehlungen im
Vorprüfbericht vom 9.12.1999 im Rahmen des "Strukturkonzepts
Architektur" der ÖBB mit einer
Reihung
1. Platz Projekt Neumann futuristisch
2. Platz Projekt Neumann konservativ
3. Platz Projekt Holzbauer
dem Drittgereihten den Zuschlag erteilten?
Antwort:
In Beantwortung dieser Frage stellen die Österreichischen Bundesbahnen folgendes fest:
Die Beurteilung einer Vorprüfung ist für ein
Gutachtergremium nicht bindend. Die Entscheidung
erfolgte am 10. Dezember 1999 durch ÖBB-Generaldirektor Dr. Draxler nach
eingehender
Begutachtung und Präsentation des Projektes im Gestaltungsbeirat der
ÖBB. Dieser sprach die
Empfehlung aus, das Projekt des Architekten Holzbauer weiter zu betreiben.
Dieses Projekt wurde
den weiteren Planungen sowie den Verhandlungen mit der Stadt Linz und den
anderen Projekt-
beteiligten zugrundegelegt.
Frage 4:
Wie beurteilen sie die Tatsache, dass die
Firma Neumann als Gewinner der ersten Ausschreibung
sowie als Erst- und Zweitgereihte der Überarbeitung nach Feststehen des
Nicht-Denkmalschutzes
aufgrund der bereits geleisteten Vorarbeiten eine Abstandszahlung erhalten hat,
die wohl aus
Mitteln der ÖBB gekommen sein muss, was das Verkehrsministerium als
Eigentümer der ÖBB zu
vertreten hatte?
Antwort:
In
Beantwortung dieser Frage stellt die
Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft m.b.H.
folgendes
fest:
Bei den Architektenleistungen
ist es zu einem verlorenen Aufwand gekommen, der von den
Österreichischen Bundesbahnen in der Höhe von Euro 0,44 Mio anerkannt
worden ist.
Die
Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft m.b.H. hat diesen Betrag von den
Österreichischen Bundesbahnen eingefordert. Seitens der
Österreichischen Bundesbahnen wurde
dazu gegenüber der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
erklärt, dass die betroffene
Abfindungszahlung an die Architekten Neumann/Steiner/Kaufmann aus dem
Buchungskreis
Infrastruktur storniert und in den Buchungskreislauf Absatz übertragen
worden ist.
Frage 5:
Wie hoch war die damalige Abstandszahlung
an Architekten Neumann, die von den ÖBB in
fahrlässiger Weise durch den Architektenwechsel provoziert wurde?
Antwort:
In Beantwortung dieser Frage stellen die Österreichischen Bundesbahnen folgendes fest:
Nachdem eine weitere Beteiligung der
Büros Neumann/Steiner am Bahnhofsprojekt nicht zustande
kam, wurde die Auflösung des Vertrages mit der Architekten-ARGE
Neumann/Steiner/Kaufmann
betrieben.
Die Verhandlungen führten
schlussendlich zum Ergebnis, dass für die bereits zugeschlagenen
Architektenleistungen in der Höhe von 1,23 Mio Euro und die optionierte
Beauftragung der ÖBA-
Leistungen mit ca. 0,94 Mio Euro die Architekten Neumann/Steiner/Kaufmann bei
Zahlung einer
Entschädigung in der Höhe von 0,44 Mio Euro auf sämtliche
weitere Forderungen aus der
ursprünglichen Beauftragung
verzichten.
Die Kosten aus der
Entschädigung der Architekten-ARGE Neumann/Steiner/Kaufmann in der
Höhe von 0,44 Mio Euro wurden aus dem Absatzbereich der ÖBB im
Hinblick auf den Mehrerlös
aus der neugeschaffenen Verwertungsmöglichkeit für ein Bürohaus
bedeckt.