4026/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.08.2002
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4029/J-NR/2002 betreffend "Sonder-Ausschreibung"
zugunsten eines blauen Kandidaten?, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen
und Freunde am
13. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1, 2, 4 und 5:
Wie lautet der Text der Ausschreibung, welche Datierung liegt vor?
Ist es zutreffend, dass die Ausschreibung "gestoppt wurde"?
Haben Sie mit Herrn DI Andreas Binder
kürzlich in Kroatien über die gegenständliche
Ausschreibung gesprochen und daraufhin den "Stopp" verfügt? Ist
Derartiges unter Freiheitlichen
üblich? Können Nicht-Freiheitliche auch mit einem ähnlich
persönlichen ministeriellen "Service"
rechnen?
Werden Sie in "persönlichen
Suchverfahren" noch weitere Blaue zur Bewerbung einladen und das
Verfahren so lange "stoppen", bis eine parteipolitische Besetzung
gelingt?
Antwort:
Grundsätzlich muss von Seiten des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
festgestellt werden, dass die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der
österreichischen
Bundesbahnen
gemäß § 5 (2) Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. und folglich die
Ausschreibung für
die Besetzung dieser
Positionen Aufgabe des Aufsichtsrates der österreichischen Bundesbahnen
ist.
Der in der Anfrage vermutete Sachverhalt
eines Stopps der fraglichen Ausschreibung zugunsten
einer bestimmten Person durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie kann
daher gar nicht zutreffen, womit die Beantwortung der aus dieser Vermutung
abgeleiteten Fragen
nicht möglich ist bzw. sich auch
erübrigt.
Es ist weiters festzuhalten, dass im
Hinblick auf die in Arbeit befindliche Strukturreform der ÖBB -
die bekanntlich bis März 2003 erfolgen muss, um neue EU-Richtlinien zu
erfüllen - entschieden
wurde, die gegenständliche Personalentscheidung aufzuschieben, um
gegebenenfalls geänderte
Anforderungsprofile bei der Kandidatensuche berücksichtigen zu
können, zumal sich die
wesentlichsten von der EU geforderten Änderungen der ÖBB-Struktur genau auf den
Untemehmensbereich Infrastruktur beziehen.
Der Text der Ausschreibung kann der Wiener Zeitung (Ausgabe 9./10. Februar 2001) entnommen
werden.
Frage 3
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Ausschreibung, worauf ein allfälliger "Stopp" derselben?
Antwort:
Gemäß § 5 (3) Bundesbahngesetz 1992
i.d.g.F. sind die Funktionen für Vorstandsmitglieder
öffentlich auszuschreiben und dabei die
Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 08. Oktober
1982 über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in
Kapitalgesellschaften, an denen der
Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, BGBI. Nr. 521, in der jeweils
geltenden Fassung
anzuwenden.