4026/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.08.2002

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4029/J-NR/2002 betreffend "Sonder-Ausschreibung"
zugunsten eines blauen Kandidaten?, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am
13. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2, 4 und 5:

Wie lautet der Text der Ausschreibung, welche Datierung liegt vor?

Ist es zutreffend, dass die Ausschreibung "gestoppt wurde"?

Haben Sie mit Herrn DI Andreas Binder kürzlich in Kroatien über die gegenständliche
Ausschreibung gesprochen und daraufhin den "Stopp" verfügt? Ist Derartiges unter Freiheitlichen
üblich? Können Nicht-Freiheitliche auch mit einem ähnlich persönlichen ministeriellen "Service"
rechnen?

Werden Sie in "persönlichen Suchverfahren" noch weitere Blaue zur Bewerbung einladen und das
Verfahren so lange "stoppen", bis eine parteipolitische Besetzung gelingt?

Antwort:

Grundsätzlich muss von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
festgestellt werden, dass die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der österreichischen
Bundesbahnen gemäß § 5 (2) Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. und folglich die Ausschreibung für
die Besetzung dieser Positionen Aufgabe des Aufsichtsrates der österreichischen Bundesbahnen
ist.

Der in der Anfrage vermutete Sachverhalt eines Stopps der fraglichen Ausschreibung zugunsten
einer bestimmten Person durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann
daher gar nicht zutreffen, womit die Beantwortung der aus dieser Vermutung abgeleiteten Fragen
nicht möglich ist bzw. sich auch erübrigt.

Es ist weiters festzuhalten, dass im Hinblick auf die in Arbeit befindliche Strukturreform der ÖBB -
die bekanntlich bis März 2003 erfolgen muss, um neue EU-Richtlinien zu erfüllen - entschieden
wurde, die gegenständliche Personalentscheidung aufzuschieben, um gegebenenfalls geänderte
Anforderungsprofile bei der Kandidatensuche berücksichtigen zu können, zumal sich die


wesentlichsten von der EU geforderten Änderungen der ÖBB-Struktur genau auf den

Untemehmensbereich Infrastruktur beziehen.

Der Text der Ausschreibung kann der Wiener Zeitung (Ausgabe 9./10. Februar 2001) entnommen

werden.

Frage 3

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Ausschreibung, worauf ein allfälliger "Stopp" derselben?

Antwort:

Gemäß § 5 (3) Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. sind die Funktionen für Vorstandsmitglieder
öffentlich auszuschreiben und dabei die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 08. Oktober
1982 über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen der
Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, BGBI. Nr. 521, in der jeweils geltenden Fassung
anzuwenden.