4027/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.08.2002

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4045/J-NR/2002 betreffend zentrale Koordinationsstelle,
die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 13. Juni 2002 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Wie viele Planstellen sind (waren) bislang für die Verwaltung, der nun im Bundesstraßen-
Übertragungsgesetz übertragenen Bundesstraßen "B" an die Länder, in Ihrem Ministerium
vorhanden?

Wie lautet(e) der exakte Dienststellenplan dazu?
Welche Aufgaben hatten diese Planstellen genau zu erfüllen?
Wie viele Planstellen sollen durch das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in Ihrem
Bundesministerium eingespart werden?

Antwort

Die zum Zeitpunkt der Übertragung der Bundesstraßen B (01.04.2002) und auch derzeit noch
gültige Geschäftseinteilung der Sektion
III (Bundesstraßen) des bmvit umfasst 10 Abteilungen.
Eine Abteilung, die sich ausschließlich mit den übertragenen Bundesstraßen B befasste, gibt es

nicht.

Von der Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder waren in erster Linie die
Planungsabteilung und die für die UVP-Verfahren zuständige Abteilung betroffen. In beiden
Abteilungen wurden und werden auch weiterhin die Aufgaben für das verbliebene Autobahn- und
Schnellstraßennetz (ASFIN AG-Netz) behandelt. Alle anderen Abteilungen behandeln
Sachmaterien, die für den gesamten Straßenbau relevant sind und deren Arbeitsumfang nur zum
geringen Teil vom Umfang des Netzes beeinflusst wird.

Mit der im September geplanten neuen Geschäftseinteilung wird die heutige Straßenbausektion
überwiegend in die Gruppe Strasse der künftigen Sektion Infrastruktur eingegliedert. Der derzeitige
Personenstand von ca. 90 Mitarbeitern in der Bundesstraßensektion wird um etwa 45 Mitarbeiter
verringert (Pensionierungen bwz. Vorruhestandsangebote: ca 30 Personen, Zuteilung zu anderen
Organisationseiheiten: ca 15 Personen).


Fragen 5-17:

Welche Aufgaben soll nun diese "Zentrale Koordinationsstelle" exakt ausüben?

Welche Aufgaben sollen - in Hinsicht zu den bisherigen Aufgaben - neu hinzukommen?

Welche Aufgaben werden zu den zuständigen Stellen der Bundesländer abwandern?

Wie viele Planstellen soll diese "zentrale Koordinationsstelle" besitzen?

Werden diese Planstellen ausgeschrieben?

Gibt es bereits einen exakten Dienstellenplan dafür? Wenn ja, wie lautet dieser? Wenn nein, wann

ist damit zu rechnen?

Wurden bereits Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Bundesländer über die genauen

Aufgaben dieser "zentralen Koordinationsstelle" vorgenommen?

Wenn ja, wann? Mit welchen Ansprechpartnern und mit welchen Ergebnissen?

Wer soll die Kosten für diese "zentrale Koordinationsstelle" tragen?

Wurde über die Fragen der Finanzierung dieser "zentralen Koordinationsstelle", bereits Gespräche

mit den zuständigen Stellen der Bundesländer geführt?

Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen bzw. Stellungnahmen der einzelnen Bundesländer?

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen und wie wird Ihre Vorgehensweise in dieser Frage sein?

In welcher Weise bleiben durch die Schaffung einer "zentralen Koordinationsstelle"

Doppelgleisigkeiten mit Einrichtungen der Länder bestehen bzw. werden neu geschaffen?

Welche Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung zwischen Bund und Länder werden durch das

Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in Zukunft konkret vermieden?

Antwort:

Die in der Entschließung des Nationalrates vom 28.02.2002 (E 125-NR/XXI.GP) angeführte
"zentrale Koordinationsstelle" ist keineswegs als eigener Verwaltungskörper mit entsprechendem
Dienststellenplan etc. zu sehen. In der Entschließung bezieht sich die zentrale
Koordinierungsstelle in erster Linie auf technische Angelegenheiten des Richtlinien- und
Zulassungswesen, da es gegenüber der Bauwirtschaft und dem Straßenbenützer nicht vertretbar
wäre, wenn künftig die Standards hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Bauverfahren und der
Bauprodukte zwischen den Bundes- und Landesverwalteten im hoch- und höchstrangigen
Straßenetz grundsätzlich voneinander abweichen.

Es ist geplant, dass die Koordinierungsaufgabe des bmvit gemeinsam mit den Ländern im Rahmen
der Wahrnehmung der Richtlinien- und Zulassungskompetenz des bmvit für den verbleibenden
Bundesstraßenbereich erfolgt.

Zur Unterstützung der künftigen Koordinierungsaufgaben auf Ebene der Straßenbaudirektoren
wurde ein "Round Table Straße" gegründet, in dem aktuelle Probleme voraussichtlich zweimal pro
Jahr besprochen werden und an dem auch die ASFINAG teilnimmt.

Für technische Sachfragen ist an eine starke Einbeziehung der Bundesländer in den Verein
Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr (FSV) geplant, der mit ehrenamtlichen Mitgliedern
arbeitet. Er erstellt die Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS), die auch künftig für
das gesamte qualifizierte Straßennetz gelten sollen. Entsprechende Verhandlungen mit den
Bundesländern sind noch im Gange. Allfällig anfallende Kosten werden zwischen Bund und
Ländern aufgeteilt.