4027/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.08.2002
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4045/J-NR/2002 betreffend zentrale
Koordinationsstelle,
die die Abgeordneten Mag.
Maier und GenossInnen am 13. Juni 2002 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Wie viele Planstellen sind (waren) bislang
für die Verwaltung, der nun im Bundesstraßen-
Übertragungsgesetz übertragenen Bundesstraßen "B" an
die Länder, in Ihrem Ministerium
vorhanden?
Wie lautet(e) der exakte Dienststellenplan
dazu?
Welche Aufgaben hatten diese Planstellen genau zu erfüllen?
Wie viele Planstellen sollen durch das
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in Ihrem
Bundesministerium eingespart werden?
Antwort
Die zum Zeitpunkt der Übertragung der
Bundesstraßen B (01.04.2002) und auch derzeit noch
gültige Geschäftseinteilung der Sektion III (Bundesstraßen) des bmvit umfasst 10 Abteilungen.
Eine Abteilung, die sich ausschließlich mit den übertragenen
Bundesstraßen B befasste, gibt es
nicht.
Von der Übertragung der
Bundesstraßen B an die Länder waren in erster Linie die
Planungsabteilung und die für die UVP-Verfahren zuständige Abteilung
betroffen. In beiden
Abteilungen wurden und werden auch weiterhin die Aufgaben für das
verbliebene Autobahn- und
Schnellstraßennetz (ASFIN AG-Netz)
behandelt. Alle anderen Abteilungen behandeln
Sachmaterien, die für den gesamten Straßenbau relevant sind
und deren Arbeitsumfang nur zum
geringen Teil vom Umfang des Netzes beeinflusst wird.
Mit der im September geplanten neuen
Geschäftseinteilung wird die heutige Straßenbausektion
überwiegend in die Gruppe Strasse der künftigen Sektion Infrastruktur
eingegliedert. Der derzeitige
Personenstand von ca. 90 Mitarbeitern in der Bundesstraßensektion wird um
etwa 45 Mitarbeiter
verringert
(Pensionierungen bwz. Vorruhestandsangebote: ca 30 Personen, Zuteilung zu
anderen
Organisationseiheiten:
ca 15 Personen).
Fragen 5-17:
Welche Aufgaben soll nun diese "Zentrale Koordinationsstelle" exakt ausüben?
Welche Aufgaben sollen - in Hinsicht zu den bisherigen Aufgaben - neu hinzukommen?
Welche Aufgaben werden zu den zuständigen Stellen der Bundesländer abwandern?
Wie viele Planstellen soll diese "zentrale Koordinationsstelle" besitzen?
Werden diese Planstellen ausgeschrieben?
Gibt es bereits einen exakten Dienstellenplan dafür? Wenn ja, wie lautet dieser? Wenn nein, wann
ist damit zu rechnen?
Wurden bereits Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Bundesländer über die genauen
Aufgaben dieser "zentralen Koordinationsstelle" vorgenommen?
Wenn ja, wann? Mit welchen Ansprechpartnern und mit welchen Ergebnissen?
Wer soll die Kosten für diese "zentrale Koordinationsstelle" tragen?
Wurde über die Fragen der Finanzierung dieser "zentralen Koordinationsstelle", bereits Gespräche
mit den zuständigen Stellen der Bundesländer geführt?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen bzw. Stellungnahmen der einzelnen Bundesländer?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen und wie wird Ihre Vorgehensweise in dieser Frage sein?
In welcher Weise bleiben durch die Schaffung einer "zentralen Koordinationsstelle"
Doppelgleisigkeiten mit Einrichtungen der Länder bestehen bzw. werden neu geschaffen?
Welche Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung zwischen Bund und Länder werden durch das
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in Zukunft konkret vermieden?
Antwort:
Die in der Entschließung des Nationalrates vom
28.02.2002 (E 125-NR/XXI.GP) angeführte
"zentrale Koordinationsstelle" ist keineswegs als eigener
Verwaltungskörper mit entsprechendem
Dienststellenplan etc. zu sehen. In der Entschließung bezieht sich die zentrale
Koordinierungsstelle in erster Linie auf technische Angelegenheiten des
Richtlinien- und
Zulassungswesen, da es gegenüber der Bauwirtschaft und dem
Straßenbenützer nicht vertretbar
wäre, wenn künftig die Standards hinsichtlich der Verkehrssicherheit,
der Bauverfahren und der
Bauprodukte zwischen den Bundes- und Landesverwalteten im hoch- und
höchstrangigen
Straßenetz grundsätzlich voneinander abweichen.
Es ist geplant, dass die Koordinierungsaufgabe des bmvit
gemeinsam mit den Ländern im Rahmen
der Wahrnehmung der Richtlinien- und Zulassungskompetenz des bmvit für den
verbleibenden
Bundesstraßenbereich erfolgt.
Zur Unterstützung der künftigen
Koordinierungsaufgaben auf Ebene der Straßenbaudirektoren
wurde ein "Round Table Straße" gegründet, in dem aktuelle
Probleme voraussichtlich zweimal pro
Jahr besprochen werden und an dem auch die ASFINAG teilnimmt.
Für technische Sachfragen ist an eine starke
Einbeziehung der Bundesländer in den Verein
Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr (FSV) geplant, der mit
ehrenamtlichen Mitgliedern
arbeitet. Er erstellt die Richtlinien und Vorschriften für den
Straßenbau (RVS), die auch künftig für
das gesamte qualifizierte Straßennetz gelten sollen. Entsprechende
Verhandlungen mit den
Bundesländern sind noch im Gange.
Allfällig anfallende Kosten werden zwischen Bund und
Ländern aufgeteilt.