4028/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.08.2002
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4063/J-N R/2002 betreffend das
österreichische
Stimmverhalten bei dem 6.
EU-Rahmenprogramm "Forschung", die die Abgeordneten Lackner und
GenossInnen am 13. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Was waren die Gründe, dass
Österreich gegen dieses, für Wissenschaft und Forschung, Innovation
und
Entwicklung so wichtige Forschungs- und Rahmenprogramm, gestimmt hat?
Antwort:
Mein Ressort ist wesentlich an der
Gestaltung der österreichischen Verhandlungsführung über das
6. EU-Forschungsrahmenprogramm beteiligt. Die letztendliche Federführung
in dieser
Angelegenheit liegt jedoch beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur.
Österreich hat während der
Vorbereitung des Rahmenprogrammes auf europäischer Ebene immer
wieder klar seine Bedenken in Bezug auf ethische Aspekte der Verwendung von
humanen
embryonalen Stammzellen in der wissenschaftlichen Forschung dargelegt und wurde
darin auch
von anderen Mitgliedsstaaten der EU unterstützt.
Frage 2:
Medienberichten
zufolge soll die Entscheidung über die österreichische Position zum
EU-Forschungs-
programm auf "höchster Ebene" in der Bundesregierung bzw. durch
den Bundeskanzler an dem
ciavorliegenden
Wochenende gefallen sein. Wie ist dieser Entscheidungsprozess mit dem
vorgenannten
Ergebnis zustande gekommen?
a) Wer waren die beteiligten
Personen?
Antwort:
Der österreichische
Meinungsbildungsprozess hat Überlegungen von Experten der
verschiedensten Fachrichtungen und die Stellungnahme der Bioethikkommission
beim
Bundeskanzleramt berücksichtigt. Nach sorgfältiger Abwägung
aller relevanten Aspekte haben die
betroffenen Mitglieder der Bundesregierung sich letztendlich für eine
Ablehnung des Rahmen-
programmes entschieden.
Diese konsequente österreichische Haltung hat dazu
beigetragen, dass sowohl in einigen
Mitgliedsländern, als auch in der Europäischen Kommission ein
massiver Nachdenkprozess
eingesetzt hat und letztendlich ein Moratorium erreicht werden konnte mit der
Zielsetzung, bis
spätestens Ende 2003 konkrete ethische Verhaltensnormen für die
Forschung an humanen
embryonalen Stammzellen zu erstellen.
Fragen 3-6:
Welche Auswirkungen hat
dieses Stimmverhalten für Wissenschaft und Forschung und die
forschende Industrie in Österreich?
Welche Auswirkungen hat dieses Stimmverhalten auf die
Kooperation österreichischer Wissenschafter
mit möglichen
europäischen PartnerInnen?
Unter welchen
Bedingungen kann Österreich, das als einziges Land gegen dieses EU-Rahmen-
programm für Forschung und Entwicklung
gestimmt hat, zukünftig an diesem Programm teilnehmen?
a) Können damit auch EU-Förderungsmittel für die
österreichische Forschung lukriert werden?
Wird aufgrund dieses Stimmverhältnisses, seitens der
zuständigen Bundesminister, nicht ein großer
Imageschaden für Österreich insgesamt und im besonderen für
Wissenschaft und Forschung sowie
auch für die forschende Industrie befürchtet?
Antwort:
Wie eingangs erwähnt, wurde die österreichische
Position von Beginn an in den Gremien der EU
klar zum Ausdruck gebracht, und war daher
bei der Abstimmung somit nicht neu. Es war auch klar,
dass Österreich nicht Bedenken gegen das gesamte 6. Rahmenprogramm,
sondern nur gegen die
Verwendung von humanen embryonalen
Stammzellen in der Forschung hat.
Wie zu den ersten beiden Fragen bereits ausgeführt,
hat nicht zuletzt die konsequente
österreichische Haltung dazu geführt, dass noch unter der
dänischen Ratspräsidentschaft das
vorerwähnte Moratorium Ende Juli beschlossen wurde, wobei längstens
bis Ende 2003 detaillierte
Bestimmungen für die Durchführung
von Forschungstätigkeiten an humanen embryonalen
Stammzellen im Zuge des 6. EU-Rahmenforschungsprogrammes auszuarbeiten
sind. Eine
Teilnahme österreichischer Forscher entlang dieser noch zu bestimmenden
Regeln und unter
Beachtung der einschlägigen
österreichischen Gesetzeslage ist daher jedenfalls gegeben.
Es ist von einer vollen
österreichischen Beteiligung an den Forschungsprojekten des 6.
Rahmenprogrammes auszugehen, zumal Österreich mit wesentlichen
finanziellen Mittel zum
Erfolg des 6. Rahmenprogrammes beiträgt.
Ich kann daher keinen Imageschaden für Österreich
erkennen. Die nun von der EU
eingeschlagene gemeinsame Vorgangsweise ist vielmehr einem
österreichischen Erfolg
gleichzusetzen.
Frage 7:
An wie vielen vorbereitenden Treffen zur Erarbeitung des 6.
EU-Rahmenprogramms "Forschung"
waren österreichische Beamte bzw. politisch Verantwortliche beteiligt?
a) Wie lauteten - bei den
einzelnen Treffen - die österreichischen Positionen, die von den Beamten
und der politischen
Ebene abgegeben wurden?
Antwort:
Seit Beginn des Verhandlungsprozesses über das 6.
Rahmenprogramm wurden die betreffenden
Vorschläge sowohl in der Ratsarbeitsgruppe “Forschung"
behandelt, die ein bis zweimal
wöchentlich zusammentritt, als auch im Ausschluss der Ständigen
Vertreter I und im
Wissenschaftsausschuss CREST. Die Vertreter Österreichs haben dort die
oben dargelegten
Positionen eingenommen, die ebenso auf Ministerebene bei den
Forschungsministerräten
vertreten wurden.