4028/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.08.2002

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4063/J-N R/2002 betreffend das österreichische
Stimmverhalten bei dem 6. EU-Rahmenprogramm "Forschung", die die Abgeordneten Lackner und
GenossInnen am 13. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Was waren die Gründe, dass Österreich gegen dieses, für Wissenschaft und Forschung, Innovation und
Entwicklung so wichtige Forschungs- und Rahmenprogramm, gestimmt hat?

Antwort:

Mein Ressort ist wesentlich an der Gestaltung der österreichischen Verhandlungsführung über das
6. EU-Forschungsrahmenprogramm beteiligt. Die letztendliche Federführung in dieser
Angelegenheit liegt jedoch beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Österreich hat während der Vorbereitung des Rahmenprogrammes auf europäischer Ebene immer
wieder klar seine Bedenken in Bezug auf ethische Aspekte der Verwendung von humanen
embryonalen Stammzellen in der wissenschaftlichen Forschung dargelegt und wurde darin auch
von anderen Mitgliedsstaaten der EU unterstützt.

Frage 2:

Medienberichten zufolge soll die Entscheidung über die österreichische Position zum EU-Forschungs-
programm auf "höchster Ebene" in der Bundesregierung bzw. durch den Bundeskanzler an dem
ciavorliegenden Wochenende gefallen sein. Wie ist dieser Entscheidungsprozess mit dem vorgenannten
Ergebnis zustande gekommen?
a) Wer waren die beteiligten Personen?

Antwort:

Der österreichische Meinungsbildungsprozess hat Überlegungen von Experten der
verschiedensten Fachrichtungen und die Stellungnahme der Bioethikkommission beim
Bundeskanzleramt berücksichtigt. Nach sorgfältiger Abwägung aller relevanten Aspekte haben die
betroffenen Mitglieder der Bundesregierung sich letztendlich für eine Ablehnung des Rahmen-
programmes entschieden.


Diese konsequente österreichische Haltung hat dazu beigetragen, dass sowohl in einigen
Mitgliedsländern, als auch in der Europäischen Kommission ein massiver Nachdenkprozess
eingesetzt hat und letztendlich ein Moratorium erreicht werden konnte mit der Zielsetzung, bis
spätestens Ende 2003 konkrete ethische Verhaltensnormen für die Forschung an humanen
embryonalen Stammzellen zu erstellen.

Fragen 3-6:

Welche Auswirkungen hat dieses Stimmverhalten für Wissenschaft und Forschung und die
forschende Industrie in Österreich?

Welche Auswirkungen hat dieses Stimmverhalten auf die Kooperation österreichischer Wissenschafter
mit möglichen europäischen PartnerInnen?

Unter welchen Bedingungen kann Österreich, das als einziges Land gegen dieses EU-Rahmen-
programm für Forschung und Entwicklung gestimmt hat, zukünftig an diesem Programm teilnehmen?
a) Können damit auch EU-Förderungsmittel für die österreichische Forschung lukriert werden?

Wird aufgrund dieses Stimmverhältnisses, seitens der zuständigen Bundesminister, nicht ein großer
Imageschaden für Österreich insgesamt und im besonderen für Wissenschaft und Forschung sowie
auch für die forschende Industrie befürchtet?

Antwort:

Wie eingangs erwähnt, wurde die österreichische Position von Beginn an in den Gremien der EU
klar zum Ausdruck gebracht, und war daher bei der Abstimmung somit nicht neu. Es war auch klar,
dass Österreich nicht Bedenken gegen das gesamte 6. Rahmenprogramm, sondern nur gegen die
Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen in der Forschung hat.

Wie zu den ersten beiden Fragen bereits ausgeführt, hat nicht zuletzt die konsequente
österreichische Haltung dazu geführt, dass noch unter der dänischen Ratspräsidentschaft das
vorerwähnte Moratorium Ende Juli beschlossen wurde, wobei längstens bis Ende 2003 detaillierte
Bestimmungen für die Durchführung von Forschungstätigkeiten an humanen embryonalen
Stammzellen im Zuge des 6. EU-Rahmenforschungsprogrammes auszuarbeiten sind. Eine
Teilnahme österreichischer Forscher entlang dieser noch zu bestimmenden Regeln und unter
Beachtung der einschlägigen österreichischen Gesetzeslage ist daher jedenfalls gegeben.

Es ist von einer vollen österreichischen Beteiligung an den Forschungsprojekten des 6.
Rahmenprogrammes auszugehen, zumal Österreich mit wesentlichen finanziellen Mittel zum
Erfolg des 6. Rahmenprogrammes beiträgt.

Ich kann daher keinen Imageschaden für Österreich erkennen. Die nun von der EU
eingeschlagene gemeinsame Vorgangsweise ist vielmehr einem österreichischen Erfolg
gleichzusetzen.


Frage 7:

An wie vielen vorbereitenden Treffen zur Erarbeitung des 6. EU-Rahmenprogramms "Forschung"
waren österreichische Beamte bzw. politisch Verantwortliche beteiligt?

a) Wie lauteten - bei den einzelnen Treffen - die österreichischen Positionen, die von den Beamten
und der politischen Ebene abgegeben wurden?

Antwort:

Seit Beginn des Verhandlungsprozesses über das 6. Rahmenprogramm wurden die betreffenden
Vorschläge sowohl in der Ratsarbeitsgruppe “Forschung" behandelt, die ein bis zweimal
wöchentlich zusammentritt, als auch im Ausschluss der Ständigen Vertreter I und im
Wissenschaftsausschuss CREST. Die Vertreter Österreichs haben dort die oben dargelegten
Positionen eingenommen, die ebenso auf Ministerebene bei den Forschungsministerräten
vertreten wurden.