403/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 360/J - NR/2000, betreffend
Finanzierung der Infrastruktur für den öffentlichen Nahverkehr, die die Abgeordneten
Parnigoni und Genossen am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten.
Zum Motiventeil:
Die in der Einleitung der Anfrage zitierte Arbeitsgruppe wurde aufgrund eines, durch
den Städte - und Gemeindebund im Zusammenhang und aus Anlass des ÖPNRV -
Gesetzes initiierten Entschließungsantrages durch den Bundesminister für Finanzen
installiert. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe hat unter Vorsitz des
Bundesministeriums für Finanzen stattgefunden, wobei von den Ländern, Städten
und Gemeinden Finanzierungsaufstellungen erbeten werden.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Zu Frage 1:
Bezüglich der eingesetzten Arbeitsgruppe sind keine Fortschritte vorhanden, da die
von den Ländern, Städten und Gemeinden erbetenen Finanzierungsaufstellungen
noch nicht vorliegen.
Hinsichtlich der Schieneninfrastruktur für öffentliche Schienenbahnen kann
grundsätzlich festgestellt werden, dass Infrastrukturinvestitionen aus Mitteln der zu
diesem Zweck gegründeten Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (SCHIG)
im Ausmaß des bisher genehmigten Finanzierungsrahmens finanziert werden
können.
Zu Frage 2:
Aufstellungen über den Mittelbedarf liegen noch nicht in der notwendigen Form und
Vollständigkeit vor.
Zu Frage 3:
Nachdem die Aufstellungen über den Mittelbedarf - wie bereits erwähnt - nicht in der
notwendigen Form und Vollständigkeit vorliegen, konnte weder eine Prioritäten -
reihung noch ein Vorschlag für eine Finanzierungsbedeckung ausgearbeitet werden.
Zu Frage 4:
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind von der Mitarbeit und Kooperationsbereit -
schaft der Städte, Länder und Gemeinden abhängig. Eine Aussage über einen
Termin zur endgültigen Vorlage der Ergebnisse hängt daher auch von der
Kooperationsbereitschaft der Partner ab.