403/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 360/J - NR/2000, betreffend

Finanzierung der Infrastruktur für den öffentlichen Nahverkehr, die die Abgeordneten

Parnigoni und Genossen am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten.

 

Zum Motiventeil:

 

Die in der Einleitung der Anfrage zitierte Arbeitsgruppe wurde aufgrund eines, durch

den Städte - und Gemeindebund im Zusammenhang und aus Anlass des ÖPNRV -

Gesetzes initiierten Entschließungsantrages durch den Bundesminister für Finanzen

installiert. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe hat unter Vorsitz des

Bundesministeriums für Finanzen stattgefunden, wobei von den Ländern, Städten

und Gemeinden Finanzierungsaufstellungen erbeten werden.

 

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

 

Zu Frage 1:

 

Bezüglich der eingesetzten Arbeitsgruppe sind keine Fortschritte vorhanden, da die

von den Ländern, Städten und Gemeinden erbetenen Finanzierungsaufstellungen

noch nicht vorliegen.

Hinsichtlich der Schieneninfrastruktur für öffentliche Schienenbahnen kann

grundsätzlich festgestellt werden, dass Infrastrukturinvestitionen aus Mitteln der zu

diesem Zweck gegründeten Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (SCHIG)

im Ausmaß des bisher genehmigten Finanzierungsrahmens finanziert werden

können.

 

Zu Frage 2:

 

Aufstellungen über den Mittelbedarf liegen noch nicht in der notwendigen Form und

Vollständigkeit vor.

 

Zu Frage 3:

 

Nachdem die Aufstellungen über den Mittelbedarf - wie bereits erwähnt - nicht in der

notwendigen Form und Vollständigkeit vorliegen, konnte weder eine Prioritäten -

reihung noch ein Vorschlag für eine Finanzierungsbedeckung ausgearbeitet werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind von der Mitarbeit und Kooperationsbereit -

schaft der Städte, Länder und Gemeinden abhängig. Eine Aussage über einen

Termin zur endgültigen Vorlage der Ergebnisse hängt daher auch von der

Kooperationsbereitschaft der Partner ab.