4037/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.08.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4080/J - NR/2002 betreffend
behindertengerechtes
Bauen, die die Abgeordneten Dr. Helene
Partik-Pable, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juni 2002
an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Studienpläne werden von den Universitäten
autonom im Rahmen der Bestimmungen des
Universitätsstudiengesetzes
erlassen. Diese Studienpläne der einschlägigen Fachrichtungen
beinhalten
alle relevanten Aspekte eines Fachgebietes. Hiezu zählt bei der
Architekturausbildung
behindertengerechtes,
das heißt barrierefreies Planen und Bauen.
Ad 2. und 3.:
Einschlägige Önormen
für barrierefreies Bauen sind seit vielen Jahren bei den für
Bundeszwecke
genutzten
neuerrichteten oder generalsanierten Objekten verbindlich gemacht und auch
umgesetzt
worden.
Weitere Verbesserungen für eine barrierefreie Nutzung von Bildungsbauten,
nicht nur für
gehbehinderte
bzw. gehunfähige Personen sondern auch für sinnesbehinderte Menschen,
hat die vor
kurzem
veröffentlichte Önorm B 1602 gebracht, die ebenfalls
Planungsgrundlage für diese Bauten
darstellt.
Diese Normen sind ein Arbeitsbehelf für den Planer, die Umsetzung ist vor
allem Sache
der
jeweiligen Bauherrschaft. Für die Bildungseinrichtungen des Bundes ist
dies bei Neu-, Zu- und
Umbauten
gewährleistet.