4037/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.08.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4080/J - NR/2002 betreffend behindertengerechtes
Bauen, die die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juni 2002
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Studienpläne werden von den Universitäten autonom im Rahmen der Bestimmungen des
Universitätsstudiengesetzes erlassen. Diese Studienpläne der einschlägigen Fachrichtungen
beinhalten alle relevanten Aspekte eines Fachgebietes. Hiezu zählt bei der Architekturausbildung
behindertengerechtes, das heißt barrierefreies Planen und Bauen.

Ad 2. und 3.:

Einschlägige Önormen für barrierefreies Bauen sind seit vielen Jahren bei den für Bundeszwecke
genutzten neuerrichteten oder generalsanierten Objekten verbindlich gemacht und auch umgesetzt
worden. Weitere Verbesserungen für eine barrierefreie Nutzung von Bildungsbauten, nicht nur für
gehbehinderte bzw. gehunfähige Personen sondern auch für sinnesbehinderte Menschen, hat die vor
kurzem veröffentlichte Önorm B 1602 gebracht, die ebenfalls Planungsgrundlage für diese Bauten
darstellt. Diese Normen sind ein Arbeitsbehelf für den Planer, die Umsetzung ist vor allem Sache
der jeweiligen Bauherrschaft. Für die Bildungseinrichtungen des Bundes ist dies bei Neu-, Zu- und
Umbauten gewährleistet.