4038/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.08.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4081/J-NR/2002 betreffend Aufwertung des Raumes
Spielberg-Zeltweg als Schulstandort, die die Abgeordneten Evelyn Freigaßner, Kolleginnen und
Kollegen am 25 Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

In Kooperation mit dem Landesschulrat für Steiermark wurden in jüngster Vergangenheit Versuche
unternommen, die Region Spielberg Zeltweg als Schulstandort aufzuwerten. Als Beispiel sei die
Einrichtung der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt
Betriebsinformatik an der HTL Zeltweg erwähnt. Die Aufwertung der Region als Schulstandort
erfolgt somit laufend.

Ad 2.:

Ein fruchtbares Zusammenwirken von Bund, Land und privaten Sponsoren halte ich unter
Beachtung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten durchaus für möglich. Insbesondere ist eine
Kooperation mit einem privaten Träger einer schulischen Einrichtung - wie es sie schon vielfach
gibt - durchaus umsetzbar.


Ad 3.:

Das berufsbildende Schulwesen ist auf Grund der Bestimmungen der §§ 52 ff SchOG verpflichtet,

den Schülern

•    jenes grundlegende fachliche Wissen zu vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes
auf gewerblichem, technischem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaft-
lichem und sonstigem wirtschaftlichem und sozialem Gebiet befähigt (berufsbildende mittlere
Schulen), oder

•    jene höhere allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die zur Ausübung eines gehobenen
Berufes auf technischem, gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder haus-
wirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichem Gebiet befähigt und sie zugleich zur
Universitätsreife fuhrt (berufsbildende höhere Schulen)

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe ist grundsätzlich jeder Ausbildungszweig vorstellbar. Das
berufsbildende Schulwesen hat darüber hinaus, insbesondere bei der Einrichtung neuer Lehrpläne,
auch die zukünftigen Beschäftigungschancen der Absolventen zu beachten.

Daher erscheint eine Fachrichtung “Motorsport" im Rahmen einer höheren technischen Lehranstalt
oder auch als berufsbildende mittlere Schule im Sinne der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
nicht geeignet zu sein.

Ein Konnex ließe sich allerdings im Rahmen der Höheren Lehranstalt für
Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik, sowie im Rahmen einer
Fachschule für Maschinenbau - Fertigungstechnik herstellen, wobei eine weitergehende spezifische
Schwerpunktbildung in Richtung Motorsport durch schulautonome Abweichungen vom
verordneten Lehrplan möglich wäre. Für die Errichtung dieser Ausbildungen bedarf es der
Beschlussfassung des Landesschulrates für Steiermark.

Ad 4.:

Für den Bereich Luftfahrttechnik existiert der mittels Verordnung genehmigte Lehrplan “Höhere
Lehranstalt für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Flugtechnik". Diese
Fachrichtung ist derzeit an der HTBLA Eisenstadt eingerichtet. Die Errichtung dieses
Ausbildungsschwerpunktes an der HTL Zeltweg obliegt wiederum dem Landesschulrat für Steier-
mark, wobei aber eine länderübergreifende Abstimmung sinnvoll erscheint.


Eine Kooperation mit dem Flughafen Graz Thalerhof oder mit dem militärischen Fliegerhorst
Zeltweg erscheint grundsätzlich denkbar.

Ad 5.:

Ähnlich wie die zuvor angeführten Ausbildungsrichtungen könnten auch Kollegs und Schulen für
Berufstätige (Abendschulen) eingerichtet werden. Dies setzt allerdings wiederum eine
entsprechende Beschlussfassung durch den Landesschulrat für Steiermark voraus.