4038/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.08.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4081/J-NR/2002 betreffend Aufwertung des Raumes
Spielberg-Zeltweg als
Schulstandort, die die Abgeordneten Evelyn Freigaßner, Kolleginnen und
Kollegen am 25 Juni 2002 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
In Kooperation mit dem Landesschulrat für
Steiermark wurden in jüngster Vergangenheit Versuche
unternommen, die Region
Spielberg Zeltweg als Schulstandort aufzuwerten. Als Beispiel sei die
Einrichtung der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen,
Ausbildungsschwerpunkt
Betriebsinformatik an der HTL Zeltweg erwähnt. Die Aufwertung der Region
als Schulstandort
erfolgt somit laufend.
Ad 2.:
Ein fruchtbares Zusammenwirken von Bund, Land und privaten
Sponsoren halte ich unter
Beachtung der verfassungsmäßigen
Zuständigkeiten durchaus für möglich. Insbesondere ist eine
Kooperation mit einem privaten Träger einer schulischen Einrichtung
- wie es sie schon vielfach
gibt - durchaus umsetzbar.
Ad 3.:
Das berufsbildende Schulwesen ist auf Grund der Bestimmungen der §§ 52 ff SchOG verpflichtet,
den Schülern
•
jenes grundlegende fachliche Wissen zu vermitteln, das unmittelbar zur
Ausübung eines Berufes
auf
gewerblichem, technischem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaft-
lichem und sonstigem
wirtschaftlichem und sozialem Gebiet befähigt (berufsbildende mittlere
Schulen), oder
•
jene höhere allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die zur
Ausübung eines gehobenen
Berufes
auf technischem, gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder
haus-
wirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichem Gebiet befähigt und sie
zugleich zur
Universitätsreife
fuhrt (berufsbildende höhere Schulen)
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe ist grundsätzlich
jeder Ausbildungszweig vorstellbar. Das
berufsbildende Schulwesen hat darüber
hinaus, insbesondere bei der Einrichtung neuer Lehrpläne,
auch die zukünftigen
Beschäftigungschancen der Absolventen zu beachten.
Daher erscheint eine Fachrichtung
“Motorsport" im Rahmen einer höheren technischen Lehranstalt
oder
auch als berufsbildende mittlere Schule im Sinne der Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit
nicht
geeignet zu sein.
Ein Konnex ließe sich
allerdings im Rahmen der Höheren Lehranstalt für
Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik, sowie im
Rahmen einer
Fachschule
für Maschinenbau - Fertigungstechnik herstellen, wobei eine weitergehende
spezifische
Schwerpunktbildung
in Richtung Motorsport durch schulautonome Abweichungen vom
verordneten Lehrplan
möglich wäre. Für die Errichtung dieser Ausbildungen bedarf es
der
Beschlussfassung des Landesschulrates
für Steiermark.
Ad 4.:
Für den Bereich Luftfahrttechnik existiert der mittels
Verordnung genehmigte Lehrplan “Höhere
Lehranstalt für
Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Flugtechnik". Diese
Fachrichtung ist derzeit an der
HTBLA Eisenstadt eingerichtet. Die Errichtung dieses
Ausbildungsschwerpunktes an der HTL
Zeltweg obliegt wiederum dem Landesschulrat für Steier-
mark, wobei aber eine
länderübergreifende Abstimmung sinnvoll erscheint.
Eine Kooperation mit dem Flughafen Graz Thalerhof oder mit
dem militärischen Fliegerhorst
Zeltweg erscheint grundsätzlich
denkbar.
Ad 5.:
Ähnlich wie die zuvor angeführten
Ausbildungsrichtungen könnten auch Kollegs und Schulen für
Berufstätige (Abendschulen)
eingerichtet werden. Dies setzt allerdings wiederum eine
entsprechende Beschlussfassung durch
den Landesschulrat für Steiermark voraus.