4043/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.08.2002

BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4213/J der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Zu1.:

Die Grund- und Finanzierungsverträge für die Verkehrsverbünde fallen nicht in
meinen Zuständigkeitsbereich und ich kann daher zu dieser Frage keine
Stellungnahme abgeben.

Zu 2. und 5.:

Die §§ 14 Abs. 2 und 29 ÖPNRV-G 1999 regeln unmittelbar die Einbeziehung der
Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde.

§ 14 Abs. 2 ÖPNRV-G 1999 enthält den gesetzlichen Auftrag, die Vorteile eines
Verkehrsverbundes auch der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt zu gewähren.

§ 29 ÖPNRV-G 1999 regelt die Fahrpreisersätze für Schüler- und Lehrlings-
freifahrten aus dem Familienlastenausgleich und den Verrechnungsmodus.

Die bisher abgeschlossenen Verträge über die Einbeziehung der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde sind selbstverständlich gesetzes-
konform und unter Einbeziehung der betroffenen Verkehrsunternehmen erfolgt. Die
mit den drei genannten Verkehrsverbünden abgeschlossenen Verträge wurden auch
von der in der Anfrage genannten ÖBB unterfertigt.


Die Projektanträge über die EDV-unterstützte Bearbeitung der Anträge, der
Ausstellung der Freifahrausweise und der Abrechnung der Fahrpreisersätze
bedürfen der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie, die gemeinsam gemäß § 39f Abs. 3 FLAG die erstmalig
anfallenden notwendigen Kosten der Hard- und Software für die Einbindung der
Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde je zur Hälfte ersetzen.

Zu 3.:

Zusätzliche Kosten für die Erweiterungsmöglichkeit von SchülerInnen- und
Lehrlingsfreifahrscheine auf reguläre Verbundfahrscheine, die über die gesetzliche
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt hinausgehen, betreffen nicht den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen.

Zu 4.:

Der Projektantrag Einbeziehung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt in die
Verkehrsverbünde Tirol, Kärnten und Salzburg wurde von der zuständigen
Projektleitung, die vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie benannt wurde,
grundsätzlich genehmigt. Die betroffenen Verkehrsunternehmen haben der
Abwicklung auf Basis eines Zonen(Waben)tarifes und dass auf eine entsprechende
Software-Entwicklung der Salzburger Verkehrsverbund Ges.m.b.H. aufgebaut wird
zugestimmt.

Die Umsetzung liegt nun in der Zuständigkeit der jeweiligen Verkehrsverbünde.
Probleme bei der Umsetzung des Projektes mit betroffenen Verkehrsunternehmen
wurden dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen bislang
nicht gemeldet.