4043/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.08.2002
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 4213/J der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Zu1.:
Die
Grund- und Finanzierungsverträge für die Verkehrsverbünde fallen
nicht in
meinen Zuständigkeitsbereich und ich kann daher zu dieser Frage keine
Stellungnahme abgeben.
Zu 2. und 5.:
Die
§§ 14 Abs. 2 und 29 ÖPNRV-G 1999 regeln unmittelbar die
Einbeziehung der
Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde.
§
14 Abs. 2 ÖPNRV-G 1999 enthält den gesetzlichen Auftrag, die Vorteile
eines
Verkehrsverbundes auch der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt zu
gewähren.
§ 29
ÖPNRV-G 1999 regelt die Fahrpreisersätze für Schüler- und
Lehrlings-
freifahrten aus dem Familienlastenausgleich und den Verrechnungsmodus.
Die bisher
abgeschlossenen Verträge über die Einbeziehung der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten in die
Verkehrsverbünde sind selbstverständlich gesetzes-
konform und unter Einbeziehung der betroffenen Verkehrsunternehmen
erfolgt. Die
mit den drei genannten Verkehrsverbünden abgeschlossenen Verträge
wurden auch
von der in der Anfrage genannten ÖBB unterfertigt.
Die Projektanträge über die EDV-unterstützte
Bearbeitung der Anträge, der
Ausstellung der Freifahrausweise und der Abrechnung der Fahrpreisersätze
bedürfen der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesministeriums
für soziale
Sicherheit und Generationen und des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation
und Technologie, die gemeinsam gemäß § 39f Abs. 3 FLAG die
erstmalig
anfallenden notwendigen Kosten der Hard- und Software für die Einbindung
der
Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde je zur
Hälfte ersetzen.
Zu 3.:
Zusätzliche Kosten für die
Erweiterungsmöglichkeit von SchülerInnen- und
Lehrlingsfreifahrscheine auf reguläre Verbundfahrscheine, die über
die gesetzliche
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt hinausgehen, betreffen nicht den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und
Generationen.
Zu 4.:
Der Projektantrag Einbeziehung der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrt in die
Verkehrsverbünde Tirol, Kärnten und Salzburg wurde von der
zuständigen
Projektleitung, die vom Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen und
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie benannt wurde,
grundsätzlich genehmigt. Die betroffenen Verkehrsunternehmen haben der
Abwicklung auf Basis eines Zonen(Waben)tarifes und dass auf eine entsprechende
Software-Entwicklung der
Salzburger Verkehrsverbund Ges.m.b.H. aufgebaut wird
zugestimmt.
Die Umsetzung liegt nun in der Zuständigkeit der
jeweiligen Verkehrsverbünde.
Probleme bei der Umsetzung des Projektes mit betroffenen Verkehrsunternehmen
wurden dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
bislang
nicht
gemeldet.