4048/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2002

BM für Finanzen

 

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4096/J vom 4. Juli 2002
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen, betreffend "Budget-
begleitgesetz - Verteuerung Reisepass", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Ich möchte anmerken, dass bereits am 13. April 2000 von den anfragenden
Abgeordneten eine nahezu gleichlautende schriftliche parlamentarische
Anfrage unter der Nr. 630/J an mich gerichtet worden ist Da das
Bundesministerium für Finanzen in Sachen Reisepass nicht zuständig ist,
konnte auch schon damals lediglich formal auf diese Kompetenzrechtslage
hingewiesen werden. Ich möchte hier daher bei allem Respekt für das
Interpellationsrecht der Abgeordneten festhalten, dass unter diesen
Um ständen eine neuerliche Anfrage zum selben Thema an das unzuständige
Ressort lediglich Verwaltungskosten verursacht, die bei aufmerksamem Lesen
der ersten Antwort durchaus vermeidbar gewesen wären


Zu 1. bis 3.. 7. bis 27.:

Für "Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der
Diplomatenpässe" ist gemäß Abschnitt E ZI des Teiles 2 der Anlage zu § 2
Bundesministeriengesetz das Bundesministerium für Inneres zuständig. Im
Bundesministerium für Finanzen liegen auch keine statistischen
Aufzeichnungen über die Anzahl der Anträge auf Ausstellung/Verlängerung
und dergleichen von Reisepässen bzw. sonstigen Reise- und Identitäts-
dokumenten vor. Es ist mir daher nicht möglich, diese Fragen zu
beantworten.

Zu 4. und 6.:

Da das Bundesministerium für Finanzen nur für das innerstaatliche
Abgabenrecht zuständig ist, unterliegen die Fragen nach den Kosten der
Ausstellung eines Reisepasses in den anderen EU-Mitgliedsländern bzw. das
Vorhandensein von Ermäßigungen in diesen Ländern nicht dem Interpellati-
onsrecht gemäß § 90 Geschäftsordnung des Nationalrates.

Zu 5.:

Mir sind die Gründe, weshalb in Deutschland die Ausstellung eines Reise-
passes für Jugendliche bis zum 26. Lebensjahr ermäßigt ist, nicht bekannt
Im Übrigen verweise ich auf die eingangs dargelegte Kompetenzrechtslage.

Zu 28. und 29.:

Ich schließe Gebührenerhöhungen bei Führerscheinen für das Budget 2003

aus