405/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 365/J - NR/2000, betreffend
Rechtsgleichstellung von Hebammen mit Ärzten u.a. im KFG und der StVO die die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Ja, ich bin derselben Meinung wie mein Vorgänger.
Zu Frage 2:
Ja, eine derartige Änderung des § 20 Abs. 5 KFG 1967 wurde für den Entwurf der
nächsten KFG - Novelle vorgemerkt.
Zu Frage 3:
Wie bereits von Bundesminister Dr. Einem in der Beantwortung der Anfrage Nr. 98/J -
NR/1000 mitgeteilt wurde, ist eine Änderung des § 24 der Straßenverkehrsordnung 1960
in der in der genannten Anfrage vorgeschlagenen Form bereits im Rahmen des
Begutachtungsverfahrens zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Diskussion
gestellt worden. Da jedoch die Stellungnahmen
zu diesem Novellierungsvorschlag eher
ablehnend waren, wurde von einer Aufnahme der Regelung in die Regierungsvorlage
abgesehen. Da sich eine Änderung der Sachlage in der Zwischenzeit nicht ergeben hat,
halte auch ich eine neuerliche Begutachtung des § 24 StVO in der vorgeschlagenen Form
nicht für sinnvoll.