405/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 365/J - NR/2000, betreffend

Rechtsgleichstellung von Hebammen mit Ärzten u.a. im KFG und der StVO die die

Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Ja, ich bin derselben Meinung wie mein Vorgänger.

 

Zu Frage 2:

 

Ja, eine derartige Änderung des § 20 Abs. 5 KFG 1967 wurde für den Entwurf der

nächsten KFG - Novelle vorgemerkt.

 

Zu Frage 3:

 

Wie bereits von Bundesminister Dr. Einem in der Beantwortung der Anfrage Nr. 98/J -

NR/1000 mitgeteilt wurde, ist eine Änderung des § 24 der Straßenverkehrsordnung 1960

in der in der genannten Anfrage vorgeschlagenen Form bereits im Rahmen des

Begutachtungsverfahrens zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Diskussion

gestellt worden. Da jedoch die Stellungnahmen zu diesem Novellierungsvorschlag eher

ablehnend waren, wurde von einer Aufnahme der Regelung in die Regierungsvorlage

abgesehen. Da sich eine Änderung der Sachlage in der Zwischenzeit nicht ergeben hat,

halte auch ich eine neuerliche Begutachtung des § 24 StVO in der vorgeschlagenen Form

nicht für sinnvoll.