4050/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2002

Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4207/J vom 11. Juli 2002
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Kollegen, betreffend
"Sonderzahlung für Bundeskanzler, Minister und andere - zusätzlich zu
Auslagenersatz und Repräsentationsbudget", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Die sogenannten Amtspauschalien werden dem Bundespräsidenten, den
Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates, den Volksanwälten,
dem Präsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler,
den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt. Sie werden bei
den VA-Posten 7231 im Rahmen der Voranschlagsansätze "Aufwendungen"
der Zentralleitungen der einzelnen Ressortkapitel veranschlagt und
verrechnet.


Verfügungsberechtigt sind die obersten Organe der Verwaltung.
Das Amtspauschale beträgt monatlich für

den Bundespräsidenten und Bundeskanzler                                        je          1.279 €,

für den/die Vizekanzler(in)                                                                                   1.017 €,

für den Präsidenten des Rechnungshofes, für

Bundesminister, für Staatssekretäre und für

Volksanwälte                                                                                         je             770 €.

Auch die obersten Organe der Gesetzgebung erhalten ein monatliches

Amtspauschale:

Präsident des Nationalrates                                                                                1.279 €
Zweiter und Dritter Präsident des Nationalrates      je  640
Präsident des Bundesrates                                                                            850   €

Zu 3.:

Über die Verwendung dieses verrechenbaren Amtspauschales hat der
Verfügungsberechtigte eine einfache, vorschriftsmäßig belegte Verrechnung
zu führen.

Zu 4.:

Die Höhe des Amtspauschales ist seit 1. Jänner 1985 mit den oben
angegebenen Werten gleich geblieben. Der im Bundeshaushalt dargestellte
Gesamtbetrag für das Amtspauschale unterliegt Schwankungen, da dieser
von der Anzahl der Mitglieder der Bundesregierung und deren Änderungen
während einer Gesetzgebungsperiode abhängt.

So betrug 1994 das gesamte verrechnete Amtspauschale rd. 300.000 €, im
Jahr 1996 rd. 267.000 €, im Jahr 2000 rd. 270.000 €, im Jahr 2001 rd


261.000 €, für das Jahr 2002 sind im Bundesvoranschlag 270.000 €
budgetiert.

Wie ich bereits dargelegt habe, ist das Amtspauschale nicht personen-
bezogen gestaltet, sondern wird ausschließlich den Obersten Organen der
Bundesgesetzgebung und Verwaltung nach Funktionen zur Verfügung
gestellt.

Zu 5., 6. und 7.:

Die Bereitstellung des Amtspauschales erfolgt mit Rücksicht darauf, dass

die Amtsinhaber in den genannten Funktionen gesellschaftlichen und

sonstigen Verpflichtungen unterliegen, die das übliche Ausmaß bei weitem

überschreiten.

So ist das Amtspauschale für die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen
Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden,
Trinkgelder, Blumenspenden oder kleine Einladungen vorgesehen.

Die jeweilige Höhe des Amtspauschales wird durch Beschluss der Bundes-
regierung, zuletzt mit Beschluss des Ministerrates vom 18. Dezember 1984,
GZ. 010339/5-II/1/1984, für die Präsidenten des Nationalrates und
Bundesrates durch Beschluss der Präsidialkonferenz festgesetzt.

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt nicht über die Abrechnungs-
unterlagen sämtlicher Verfügungsberechtigter, weswegen auch die
entsprechenden Aufstellungen nicht im Detail bekannt sind.

Zu 9.:

In den vom Bundesministerium für Finanzen dem Parlament als Arbeits-
behelf zur Verfügung gestellten Teilheften zu den jährlichen Bundes-
voranschlägen ist bei den einzelnen Ressortkapiteln die Höhe dieser Mittel


ersichtlich, so etwa im Teilheft zum BVA 2002 für Kapitel 50 "Finanz-
verwaltung", VA-Ansatz 1/50008, VA-Post 7231. Die Transparenz ist daher
gewährleistet.

Zu 8. und 10.:

Das Amtspauschale gibt es seit Beginn der 50er Jahre. Als Ausgleich für
bestimmte Aufwendungen, die nicht unter die Repräsentationsausgaben
fallen und dennoch im Zusammenhang mit der Ausübung einer politischen
Spitzenfunktion stehen, ist es im Budget verankert.

Auch im Bundesbezügegesetz (§ 10) wird auf bestimmte berufsspezifische
Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates, des Bundesrates und des
Europäischen Parlaments Rücksicht genommen. In diesem Sinne ist das
Amtspauschale zu sehen, dass sich an der berufsspezifischen Situation der
Begünstigten orientiert. Der Wunsch nach einer Änderung müsste daher auf
einer breiteren Basis - als in der Anfrage angesprochen - diskutiert werden.

In diesem Zusammenhang darf ich doch mit einiger Verwunderung
festhalten, dass ein Zeitungsartikel aus den Salzburger Nachrichten vom
11. Jänner 1997 erst jetzt zu einer parlamentarischen Anfrage führt und
nicht schon an den damaligen Finanzminister gerichtet worden ist.

Ich möchte es bei dieser Gelegenheit nicht verabsäumen, die Entwicklung
der gesamten Repräsentationsausgaben in meinem Ressort in den letzten
sechs Jahren darzustellen, woraus deutlich die Einsparungen gegenüber der
Amtsführung von Bundesminister Edlinger hervorgehen:
Rechnungsjahr        in Mio. €

1996                0,109

1997                0,123

1998               0,317

1999               0,249


2000                0,089

2001                0,126


Ein ähnliches Bild zeigt die Entwicklung der Verwaltungsausgaben im
Kapitel 50 “Finanzverwaltung": Wurden in den Jahren 1996 bis 1999 die
Ausgaben des Kapitels 50 noch in jedem Finanzjahr überschritten, und zwar
für diesen Zeitraum um insgesamt 1.160 Mio. €, so konnten auf Grund
gelungener Reformschritte in den Jahren 2000 und 2001 um insgesamt
rund 91 Mio. € weniger ausgegeben werden als im Bundesvoranschlag bei
Kapitel 50 vorgesehen. Für das Jahr 2002 zeichnen sich weitere
Einsparungen ab.