4052/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2002

Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4245/J vom 11. Juli 2002

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend die

Fa. Bencun Transporte GesmbH, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Es wurden neun Schreiben an den Herrn Bundesminister bzw. das

Bundesministerium für Finanzen gerichtet.

Zu 2.:

An konkreten Anliegen wurden dabei insbesondere Unstimmigkeiten im
Bereich des Kraftfahrlinienverkehrs, des Arbeitsrechts, des Sozialversiche-
rungsgesetzes und der Gewerbeordnung angesprochen.


Zu 3.:

Die Prüfung des Bundesministeriums für Finanzen hat ergeben, dass die
Kontrollen der Zollorgane gemäß § 48 des Kraftfahrliniengesetzes im Bereich
der Amtsplätze (§11   Zollrechtsdurchführungsgesetz) durchgeführt worden
sind.  Davon abgesehen bestehen keine Kompetenzen für Zollorgane zur
Durchführung von Kontrollen nach dem Kraftfahrliniengesetz.

Weiters wurde auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,
Technologie und Innovation in Belangen des Kraftfahrliniengesetzes
hingewiesen.

Darüber hinaus wurde die Finanzprokuratur mit einer rechtlichen
Beurteilung des Sachverhaltes beauftragt.

Zu 4.:

Der Inhalt der Schreiben der Firma Bencun wurde an die betreffenden
Zollstellen weitergeleitet und - soweit der Vollzugsbereich der Zollorgane
berührt wird - bei der Durchführung von Kontrollen berücksichtigt.
Verstöße nach dem Kraftfahrliniengesetz sind der zuständigen Abteilung im
Bundesministerium für Finanzen bekanntzugeben.

Die  Schreiben der Firma Bencun wurden an das Bundesministerium für
Verkehr, Technologie und Innovation weitergeleitet.

Auf Grund der Stellungnahme der Finanzprokuratur erfolgte eine
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien.