4052/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.08.2002
Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4245/J vom 11. Juli 2002
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend die
Fa. Bencun Transporte GesmbH, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Es wurden neun Schreiben an den Herrn Bundesminister bzw. das
Bundesministerium für Finanzen gerichtet.
Zu 2.:
An konkreten Anliegen wurden dabei
insbesondere Unstimmigkeiten im
Bereich des Kraftfahrlinienverkehrs, des Arbeitsrechts, des Sozialversiche-
rungsgesetzes und der Gewerbeordnung angesprochen.
Zu 3.:
Die Prüfung des Bundesministeriums für Finanzen
hat ergeben, dass die
Kontrollen der Zollorgane gemäß § 48 des
Kraftfahrliniengesetzes im Bereich
der Amtsplätze (§11 Zollrechtsdurchführungsgesetz)
durchgeführt worden
sind. Davon abgesehen bestehen keine Kompetenzen für Zollorgane zur
Durchführung von Kontrollen nach dem Kraftfahrliniengesetz.
Weiters wurde auf die Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Verkehr,
Technologie und Innovation in Belangen des Kraftfahrliniengesetzes
hingewiesen.
Darüber hinaus wurde die
Finanzprokuratur mit einer rechtlichen
Beurteilung des Sachverhaltes beauftragt.
Zu 4.:
Der Inhalt der Schreiben der Firma Bencun
wurde an die betreffenden
Zollstellen weitergeleitet und - soweit der Vollzugsbereich der Zollorgane
berührt wird - bei der Durchführung von Kontrollen
berücksichtigt.
Verstöße nach dem Kraftfahrliniengesetz sind der zuständigen
Abteilung im
Bundesministerium für Finanzen bekanntzugeben.
Die Schreiben der Firma Bencun
wurden an das Bundesministerium für
Verkehr, Technologie und Innovation weitergeleitet.
Auf Grund der Stellungnahme der
Finanzprokuratur erfolgte eine
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien.