4056/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.08.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4172/J der Abgeordneten Lapp und Genossen wie folgt:

Fragen 1 bis 6 und 8:

Für die Nominierung der österreichischen VertreterInnen im Wirtschaft- und Sozial-
ausschuss ist das Bundeskanzleramt zuständig. Ich verweise daher zu diesen Fra-
gen auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn ergangenen par-
lamentarischen Anfrage Nr. 4173/J.

Fragen 7 und 9:

Ich habe die Nominierung eines Vertreters der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR) für die kommende Funktionsperiode des Wirtschafts- und
Sozialausschusses der EU in einem an den Herrn Bundeskanzler gerichteten
Schreiben vom 19. März 2002 unterstützt.

Frage 10:

Ich halte das Vorgehen von Schweden und Spanien für sehr begrüßenswert.

Frage 11:

Im Rahmen der Zuständigkeiten der EU bin ich im Sozialministerrat ständig bemüht,
die besonderen Anliegen der Menschen mit Behinderungen zu vertreten. Mein Res-
sort ist auch im “Beratenden Ausschuss zum Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen", der sich insbesondere mit den Fragen der Umsetzung des “Behin-
dertenjahres 2003" beschäftigt, engagiert.