4056/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.08.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR
SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
4172/J der Abgeordneten Lapp und Genossen wie folgt:
Fragen 1 bis 6 und 8:
Für die Nominierung der
österreichischen VertreterInnen im Wirtschaft- und Sozial-
ausschuss ist das Bundeskanzleramt zuständig. Ich verweise daher zu diesen
Fra-
gen auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn ergangenen
par-
lamentarischen Anfrage Nr. 4173/J.
Fragen 7 und 9:
Ich habe die Nominierung eines Vertreters
der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR) für die kommende Funktionsperiode des
Wirtschafts- und
Sozialausschusses der EU in einem an den Herrn Bundeskanzler gerichteten
Schreiben vom 19. März 2002 unterstützt.
Frage 10:
Ich halte das Vorgehen von Schweden und Spanien für sehr begrüßenswert.
Frage 11:
Im Rahmen der Zuständigkeiten der EU
bin ich im Sozialministerrat ständig bemüht,
die besonderen Anliegen der Menschen mit Behinderungen zu vertreten. Mein Res-
sort ist auch im “Beratenden Ausschuss zum Europäischen Jahr der
Menschen mit
Behinderungen", der sich insbesondere mit den Fragen der Umsetzung des
“Behin-
dertenjahres
2003" beschäftigt, engagiert.