4057/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.08.2002

BUNDESMINISTER

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 4225/J
des Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:

Fragen l und 2:

Die Einschätzung des Institutes für Lebensmittelchemie und -technologie der Technischen
Universität Graz bezogen auf die Gesamtuntersuchung unter Berücksichtigung der bekannten
Problematik der Rückstände in Kürbiskernöl wird fachlich geteilt. Grundsätzlich sind Kontrol-
len für konventionelles und biologisches Kürbiskernöl, sowohl im Rahmen der Qualitätssiche-
rung durch den Betrieb als auch im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle notwendig,
um die Qualität der Erzeugnisse zu sichern und die Grenzwerte der

Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerte-Verordnung und für biologische Erzeugnisse des
Österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB III), Kapitel A 8, einzuhalten.

Frage 3:

Die Kosten für die Untersuchung betrugen insgesamt öS 252.180,- ( EUR   18326,64).

Dieser setzt sich aus den Sachkosten und den Analysekosten zusammen. Bei den Analysekosten
wurde ein Preisnachlass gewährt. Die Kosten für eine Analyse ohne Ermäßigung betragen für


•             Chlorkohlenwasserstoffe                                 öS 1.677,-                            (EUR                     121,87)

•             Trifluralin                                                               ÖS 1.400,-                           (EUR                     101,74)

•             PAKs                                                                    öS 3.445,-                            (EUR                     250,36)

Frage 4;

Die Vorkommen dieser Stoffe erklären sich bei Trifluralin aus der zulässigen Anwendung in
der Landwirtschaft, im Falle der Organochlorpestizide aus der früher zulässigen Anwendung
und der daraus resultierenden Kontamination auf Grund der hohen Persistenz und bei den
Polycyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen aus der ubiquitären Umweltbelastung.

Frage 5:

Seitens meines Ressorts ist sicher zu stellen, dass die Grenzwerte der Schädlingsbekämpfungs-
mittelhöchstwerte-Verordnung bei den in Verkehr befindlichen Erzeugnissen nicht überschrit-
ten werden. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fällt in die Zuständigkeit des Bundesmi-
nisteriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und wird vom Bun-
desamt für Ernährungssicherheit im Rahmen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit vollzogen.

Frage 6:

Der Nachweis von Trifluralin in Bioprodukten ist nach dem derzeitigen Informationsstand
nicht erklärbar. Seitens meines Ressorts wurde der zuständige Landeshauptmann und die
privaten Kontrollstellen um Klärung der Frage ersucht.

Frage 7:

Seitens meines Ressorts werden die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen aufgefordert
ihr besonderes Augenmerk auf dieses Problem im Rahmen der Kontrolle zu legen.

Frage 8:

Wie bereits zu Frage 5 ausgeführt, ist mein Ressort zuständig für die Sicherstellung der Einhal-
tung der Grenzwerte der Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerte-Verordnung.


Frage 9:

Der Nachweis von Chlorkohlenwasserstoffen erklärt sich aus der früher zulässigen Anwendung
und der daraus resultierenden Kontamination auf Grund der hohen Persistenz.

Frage 10:

Bereits in der Regelung der biologischen Landwirtschaft im ÖLMB wurden für diese Stoffe
Grenzwerte, die beim in Verkehrbringen nicht überschritten werden dürfen, festgelegt. Schon
damals wurde erkannt, dass bei manchen Kulturen, insbesondere bei Kürbis, die Anforderung
einer Nichtnachweisbarkeit im Erzeugnis wegen der besonderen Eigenschaften dieser Pflanze
nicht erfüllbar ist.

Fragen 11 und 12:

Aufgabe meines Ressorts ist es auch weiterhin sicher zu stellen, dass die in Verkehr befindli-
chen Erzeugnisse den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. keine Gesund-
heitsschädlichkeit gegeben ist. Der Nachweis von PAKs in Bioprodukten erklärt sich ebenso
wie bei konventionellen Erzeugnissen aus der ubiqutiären Umweltbelastung.

Fragen 13 und 14:

Derzeit laufen in der EG Datenerhebungen zu dem Problem der PAKs, die noch in diesem Jahr
abgeschlossen werden sollen. Darauf soll die Diskussion zur Festlegung von Grenz-
werten mit einem Vorschlag zur Regelung auf EG-Ebene beginnen. Ein nationale Festlegung
von Grenzwerten ist daher nicht sinnvoll. Österreich unterstützt eine harmonisierte Regelung.

Frage 15:

“Steirisches Kernöl bzw. Kürbiskernöl" wird bereits jetzt durch eine strenge Warenflusskon-
trolle, deren Kontrolle durch den Landeshauptmann überwacht wird, begleitet. Die Auslobung
“steirisch" lässt keinen Zukauf aus Drittstaaten zu, die Kürbiskerne müssen aus den zugelasse-
nen Gebieten stammen und in den zugelassenen Verarbeitungsbetrieben des Gebietes verarbei-
tet werden.


Fragen 16 und 17:

Die Überwachung im Rahmen der Lebensmittelkontrolle wird entsprechend den zur Verfügung
stehenden Ressourcen durchgeführt.