406/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 367/J - NR/2000, betreffend

Mopedausweis für 15jährige, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am

24. Februar 2000, an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Die entsprechenden Daten sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen:

 

Bundesland

 Ansuchen

 Erteilungen

Tirol

 140

 132

Vorarlberg

 42

 30

Wien

 0

 0

Salzburg

 314

 273

Steiermark

 450

 410

Burgenland

 62

 52

Niederösterreich

 687

 546

Kärnten

 341

 330

Oberösterreich

 1141

 1108

Insgesamt

 3177

  2881

 

 

 

 


 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

In der Zeit vom 1.11.1997 bis 31.12.1999 ereigneten sich 45 Unfälle mit

Personenschaden mit Beteiligung von 15 - jährigen Mopedlenkern. Dabei wurden 20

Personen leicht, 16 Personen schwer und 10 Personen nicht erkennbaren Grades

verletzt, zwei Mopedlenker starben.

 

Zu Frage 4:

 

Da der Mopedführerschein für l5jährige von der Behörde ausgestellt wird und nicht

wie der Mopedführerschein ab 16 von ermächtigten Stellen, wird eine

entsprechende Verwaltungsabgabe eingehoben. Diese Gebühr ist im

Gebührengesetz § 14 Tarifpost 16 Abs. 3 geregelt und setzt sich aus öS 180--

Verwaltungsabgabe, öS 1 80,-- für den Antrag und öS 50,-- für die Beilage

zusammen.

 

Zu Frage 5:

 

Das Gebührengesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu den Fragen 6, 7, und 9:

 

Eine Herabsetzung der Altersgrenze von bisher 16 Jahren für den

Mopedführerschein ist für den Regelfall nicht vorgesehen. Die Gruppe der

Zweiradlenker ist im Straßenverkehr besonders gefährdet und gerade im Bereich der

jugendlichen Zweiradlenker ist eine hohe Verkehrsunfallrate aufzuzeigen. Derzeit

werden aber für den Mopedführerschein besonders im Zusammenhang mit dem

Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Überlegungen hinsichtlich einer

Ausbildung angestellt. Diese befinden sich aber noch im Diskussionsstadium und es

können daher keine sicheren Aussagen getroffen werden.

Beim Mopedführerschein für 15 jährige wird aufgrund der aufgetretenen Probleme

und Härtefälle bei Nichtbestehen der verkehrspsychologischen Untersuchung der

Ersatz dieser Untersuchung durch eine auf diese Altersgruppe besonders

abgestimmte praktische und theoretische Ausbildung überprüft, wobei aber die

Auswirkungen dieses Entfalles auf Gesundheit und Leben der Verkehrsteilnehmer

noch nicht abschätzbar sind.

Zu Frage 8:

 

In der verkehrspsychologischen Stellungnahme wird die geistige Reife auf ihre

Persönlichkeitsdimensionen und ihre psychosoziale Entwicklung untersucht. Hierbei

sind das soziale Verwantwortungsbewußtsein, die Selbstkontrolle, die psychische

Stabilität, das Verhalten in Belastungssituationen sowie in Situationen, die ein

Zusammenspiel von Sorgfalt und Schnelligkeit erfordern und die Risikobereitschaft

zu prüfen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen konnten nachstehende Altersstufen mit den

jeweiligen Voraussetzungen länderweise aufgelistet werden.

 

16 Jahre:

 

Belgien: praktische und theoretische Prüfung, Gesundheitserklärung, Sehkontrolle

Deutschland: praktische und theoretische Ausbildung, praktische und theoretische

Prüfung, Gesundheitserklärung, Sehkontrolle, Erste Hilfe Kurs

Großbritannien: theoretische und praktische Prüfung, Sehtest

Luxemburg: theoretische Ausbildung, theoretische Prüfung, ärztliche Untersuchung,

Sehkontrolle

Niederlande: theoretische Prüfung

Portugal: theoretische und praktische Prüfung, ärztliche Untersuchung, Sehkontrolle

 

15 Jahre:

 

Finnland: freiwillige theoretische Prüfung

 

14 Jahre:

 

Frankreich: theoretische und praktische Prüfung in der Schule

Spanien: theoretische und praktische Prüfung für Personen jünger als 16, ärztliche

Untersuchung

 

Zu Frage 12:

 

Zu dieser Frage liegen meinem Ressort keine Informationen vor.