4073/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.08.2002

DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ

 


 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Verfahren gegen den Leiter der Justizan-
stalt Innsbruck" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Ja.

Zu 2:

Das Strafverfahren befindet sich im Stadium gerichtlicher Vorerhebungen.

Zu 3:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich mich in diesem Verfahrensstadium zum kon-
kreten Gegenstand eines anhängigen gerichtlichen Strafverfahrens nicht äußern
kann.

Zu 4:

Der Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens kann zur Zeit nicht prognostiziert wer-
den.

Zu 5 und 6:

Mit den gegen den Leiter der Justizanstalt Innsbruck erhobenen Vorwürfen wurde in

disziplinarrechtlicher Hinsicht die zuständige Disziplinarkommission beim Bundesmi-
nisterium für Justiz befasst. Nähere Auskünfte hiezu können im Hinblick auf die Ver-
pflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit nicht erteilt werden.


Zu 7 und 8:

Diese Fragen können nur hypothetisch beantwortet werden, zumal dem Bundesmi-
nisterium für Justiz diesbezüglich keine dezidierten Anschuldigungen gegen den Lei-
ter der Justizanstalt Innsbruck bekannt sind. Sollten der Zentralstelle jedoch konkre-
te Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, dass er versucht hat, Zeugen in dem gegen
ihn anhängigen Strafverfahren zu beeinflussen und zu einer falschen Aussage zu
bestimmen, so läge der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren
Handlung vor, der gemäß § 84 Abs. 1 StPO bei den zuständigen staatsanwaltschaft-
lichen Behörden zur Anzeige zu bringen wäre. Überdies wären entsprechende
dienstaufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen.