4073/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.08.2002
DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss, Kolleginnen und
Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Verfahren gegen den Leiter der
Justizan-
stalt
Innsbruck" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Das Strafverfahren befindet sich im Stadium gerichtlicher Vorerhebungen.
Zu 3:
Ich
ersuche um Verständnis, dass ich mich in diesem Verfahrensstadium zum kon-
kreten Gegenstand eines anhängigen gerichtlichen Strafverfahrens nicht
äußern
kann.
Zu 4:
Der
Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens kann zur Zeit nicht prognostiziert wer-
den.
Zu 5 und 6:
Mit den gegen den Leiter der Justizanstalt Innsbruck erhobenen Vorwürfen wurde in
disziplinarrechtlicher
Hinsicht die zuständige Disziplinarkommission beim Bundesmi-
nisterium für Justiz befasst. Nähere Auskünfte hiezu können
im Hinblick auf die Ver-
pflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit nicht erteilt werden.
Zu 7 und 8:
Diese Fragen
können nur hypothetisch beantwortet werden, zumal dem Bundesmi-
nisterium für Justiz diesbezüglich keine dezidierten Anschuldigungen
gegen den Lei-
ter der Justizanstalt Innsbruck bekannt sind. Sollten der Zentralstelle jedoch
konkre-
te Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, dass er versucht hat, Zeugen in dem
gegen
ihn anhängigen Strafverfahren zu beeinflussen und zu einer falschen
Aussage zu
bestimmen, so läge der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden
strafbaren
Handlung vor, der gemäß § 84 Abs. 1 StPO bei den
zuständigen staatsanwaltschaft-
lichen Behörden zur Anzeige zu bringen wäre. Überdies wären
entsprechende
dienstaufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen.