DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Arbeitsvergütung
von Strafge-
fangenen"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der budgetäre Aufwand zur Arbeitsvergütung von Strafgefangenen betrug im Jahre
1999 € 33,834.044,72
2000 € 34,160.341,03
Zu 2 und 3:
Der Zweck der Neuregelung des § 48 Abs. 3 StVG lag vor allem darin, die bis dahin
sehr unklare Rechtslage zu
vereinheitlichen. Arbeitsvergütungen nach § 48 Abs 3
StVG wurden budgetär nicht gesondert erfasst, sodass die budgetären Auswirkun-
gen durch die Neuregelung der Vergütung für die Arbeitstherapie in
den Jahren 2000
und 2001 nicht
beziffert werden können. Es ist daher auch eine Prognose für die
Jahre 2002 und 2003 nicht möglich. Die Arbeitsvergütungen nach §
48 Abs 3 StVG
machen an den gesamten Arbeitsvergütungen nur einen sehr geringen Anteil
aus.
Dem Bundesministerium für Justiz sind keine Fälle bekannt geworden,
wonach
Strafgefangene eine
Arbeitstherapie wegen zu geringer finanzieller Anreize abge-
lehnt hätte.
Zu 4:
Eine Neuregelung des § 48 Abs. 2 StVG ist von mir nicht beabsichtigt.