4079/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.08.2002
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Cap,
Bures, Kolleginnen und Kollegen vom
08.07.2002, Nr. 4114/J, betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-
Dienstleistungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
In meinem Ressort existieren keine internen Vergaberichtlinien.
Bei
der Vergabe von Dienstleistungen gem. Anhang IV zum B-VergG wurden die Richtlinien
der Bundesregierung vom 26.9.1978 angewendet.
Im
Übrigen darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.
4107/J durch
den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Zu Frage 4:
Die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang III zum B-VergG erfolgt gemäß
ÖNORM A
2050 vom 1. Jänner 1993 und gemäß Anhang IV nach den Richtlinien der Bundesregierung
vom 26.9.1978 (jeweils für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte).
Zu Frage 5:
Gemäß § 6 Revisionsordnung ist die
Abteilung Revision im Rahmen von Entscheidungs- und
Informationsabläufen bei Vergaben wie folgt zu befassen:
Vor Hinterlegung: ab € 50.000,- bis
einschließlich € 100.000,- inkl. USt (nur Zentralstelle).
Vor Genehmigung: über € 100.000,- inkl. USt (Zentralstelle und
nachgeordnete Dienst-
stellen).
Zu Frage 6:
Da der Begriff “Beratung" in der vorliegenden
Anfrage nicht eindeutig definiert ist, gehe ich
davon aus, dass sich die Fragen im Sinne der Einleitung dieser Anfrage auf den
Ressortleiter bzw. die Referenten im Ministerbüro beziehen.
Diesbezüglich kann ich mitteilen, dass es weder
für mich noch für meine Mitarbeiter im
Ministerbüro derartige Beratungen im fraglichen Zeitraum gegeben hat.
Darüber
hinaus darf ich auf bereits erfolgte Beantwortungen von parlamentarischen
Anfragen zum Gegenstand verweisen, insbesondere auf die Beantwortung der
Anfrage Nr.
3401/J vom 13.2.2002, in der ich u.a. zum Thema “externe Beratungen"
ausführlich Auskunft
gegeben habe.