408/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 415/J - NR/2000, betreffend

Reserveflächen für den Ausbau der Inntalautobahn die die Abgeordneten

Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 1. März: 2000 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Laut Auskunft der verantwortlichen Autobahnen - und Schnellstraßen - Finanzierungs -

Aktiengesellschaft (ASFINAG) liegen keine Planungen für den sechsstreifigen

Ausbau vor.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Neben den - mit Unterstützung der EU - allgemeinen Maßnahmen zur Verlagerung

des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene prüft die ASFINAG derzeit

konkret die vorrangige Zweckmäßigkeit des Einsatzes eines Verkehrsleitsystems im

Großraum von Innsbruck, um Verkehrsstauungen infolge des Verkehrszuwachses

weitgehend und auf längere Zeit zu vermeiden.

 

Zu den Fragen 4, 5, 6, 7 und 8:

 

Der vor ca. 35 Jahren für den Ausbau der A 12 Inntal Autobahn festgelegte

Querschnitt zwischen Kufstein und Telfs (der dem damaligen „Stand der Technik“

entsprach) sieht beiderseits der Autobahn einen rd. 6 m breiten Grundstreifen vor

und würde einen sechsstreifigen Ausbau ohne neuerliche Grundinanspruchnahme

ermöglichen.

Diese Flächen wurden im Zuge der Errichtung der Autobahn von der Republik

Österreich - Bundesstraßenverwaltung erworben.

 

Die Ermittlung der Kosten nur für diese Teilflächen ist nicht möglich.

 

Der gesamte Grunderwerb für den Erstausbau der A 12 Inntal Autobahn erfolgte

formal im Wege des Enteignungsverfahrens gemäß § 17 ff Bundesstraßengesetz

BGBl. Nr. 286/71 bzw. den Vorgängergesetzen.

 

Zu Frage 9:

 

Realistische Kosten können nur an Hand detaillierter Planungen ermittelt werden.

Diese liegen nicht vor.