408/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 415/J - NR/2000, betreffend
Reserveflächen für den Ausbau der Inntalautobahn die die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 1. März: 2000 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Laut Auskunft der verantwortlichen Autobahnen - und Schnellstraßen - Finanzierungs -
Aktiengesellschaft (ASFINAG) liegen keine Planungen für den sechsstreifigen
Ausbau vor.
Zu den Fragen 2 und 3:
Neben den - mit Unterstützung der EU - allgemeinen Maßnahmen zur Verlagerung
des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene prüft die ASFINAG derzeit
konkret die vorrangige Zweckmäßigkeit des Einsatzes eines Verkehrsleitsystems im
Großraum von Innsbruck, um Verkehrsstauungen infolge des Verkehrszuwachses
weitgehend und auf längere Zeit zu vermeiden.
Zu den Fragen 4, 5, 6, 7 und 8:
Der vor ca. 35 Jahren für den Ausbau der A 12 Inntal Autobahn festgelegte
Querschnitt zwischen Kufstein und Telfs (der dem damaligen „Stand der Technik“
entsprach) sieht beiderseits der Autobahn einen rd. 6 m breiten Grundstreifen vor
und würde einen sechsstreifigen Ausbau ohne neuerliche Grundinanspruchnahme
ermöglichen.
Diese Flächen wurden im Zuge der Errichtung der Autobahn von der Republik
Österreich - Bundesstraßenverwaltung erworben.
Die Ermittlung der Kosten nur für diese Teilflächen ist nicht möglich.
Der gesamte Grunderwerb für den Erstausbau der A 12 Inntal Autobahn erfolgte
formal im Wege des Enteignungsverfahrens gemäß § 17 ff Bundesstraßengesetz
BGBl. Nr. 286/71 bzw. den Vorgängergesetzen.
Zu Frage 9:
Realistische Kosten können nur an Hand detaillierter Planungen ermittelt werden.
Diese liegen nicht vor.