4080/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.08.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger,
Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“Schließung des
Bezirksgerichts Matrei in Osttirol" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 3 und 5:
Ich habe der Tiroler Landesregierung mit Schreiben vom 29.
Jänner 2002,
abgefertigt am 30. Jänner 2002, den Entwurf einer Verordnung der
Bundesregierung
über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel
der
verbleibenden Bezirksgerichte in Tirol (Bezirksgerichte-Verordnung Tirol)
übermittelt.
Der Verordnungsentwurf sah ein Inkrafttreten mit 1. Juli 2002 vor. Der
Präsident des
Oberlandesgerichtes Innsbruck hat bereits am 6. Februar 2002 die
Bezirksgerichte
Matrei/Osttirol und Lienz besucht und die mit 1. Juli 2002 in Aussicht
genommene
Zusammenlegung und die hiefür zu treffenden Maßnahmen besprochen.
Nach dem
entsprechenden Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 14. Mai 2002 wurde der
Vorsteherin des Bezirksgerichtes Matrei/Osttirol mit Telefax vom 21. Mai 2002
ein
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Zusammenlegung übermittelt. Am
13. Juni
2002 fand eine Schulung über die registermäßige Umsetzung
statt. Vom
Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck wurden sämtliche
für die
Zusammenlegung erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Auch der
Vorsteher des aufnehmenden Bezirksgerichtes Lienz hat in
maßgeblicher Weise an
dieser Zusammenlegung mitgewirkt.
Zu 2:
Die Vorsteherin des Bezirksgerichtes Matrei in Osttirol und Richterin des
Bezirksgerichtes Lienz Mag. Irene MAYR-BRUNNER wurde mit
Bescheid vom 27.
Juni 2002 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2002 auf die Planstelle einer Richterin
des
Bezirksgerichtes Lienz
ernannt. Mag. MAYR-BRUNNER wurde am 28. Juni 2002
fernmündlich von dieser Ernennung verständigt. Das Ernennungsdekret
wurde ihr
am 4. Juli 2002 zugestellt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Mag.
MAYR-BRUNNER innerhalb der
Bewerbungsfrist, die mit 7. Juni 2002 geendet hat, als einzige Bewerberin um
diese
Planstelle aufgetreten ist, sodass schon ab diesem Zeitpunkt mit ihrer
Ernennung zu
rechnen
war.
Zu 4:
Der Mietvertrag für das im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH
stehende Gerichtsgebäude des Bezirksgerichtes Matrei
in Osttirol wurde vom
Bundesministerium für Justiz unter Einhaltung der vertraglichen
einjährigen
Kündigungsfrist zum 30. Juni 2003 gekündigt.
Zu 6:
Gerade das in dieser Frage angesprochene Beispiel der Senate an den
Oberlandesgerichten
zeigt die Notwendigkeit einer Spezialisierung. Die
ausreichende Anzahl an bei den Oberlandesgerichten ernannten Richtern
ermöglicht
es, dass sich die Senate auf die verschiedenen zivil- und strafrechtlichen
Materien
spezialisieren. Gerade das ist bei den Kleinstbezirksgerichten nicht
möglich.
Zu 7 bis 9:
Zur Inanspruchnahme der Amts- und Gerichtstage sind im Rahmen des - unter
Beiziehung eines
Schweizer Management-Beratungsunternehmens
durchgeführten - Projektes “Personalanforderungsrechnung"
genaue Erhebungen
und Auswertungen durchgeführt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass durch
die
Amtstätigkeit außerhalb von anhängigen Gerichtsverfahren
bundesweit jährlich
folgende Arbeitskapazitäten in Anspruch genommen werden.
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|
Richter/innen
|
Rechtspfleger/innen
|
|
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Landesgerichte
|
Amtstage
|
1,71
|
2,29 - |
|
Bezirksgerichte
|
Amtstage
|
28,02
|
22,14 - |
Für das Bezirksgericht
Matrei/Osttirol weist die PAR-BG 2000 die nachstehenden
Werte
aus:
|
|
Richter/innen
|
Rechtspfleger/innen
|
|
|
Bezirksgericht Matrei
|
Amtstage
|
0,07 - |
0,05 - |
Alle Angaben beziehen sich auf Vollzeitkräfte. Die
Gerichtstage werden von
Richterinnen und Richtern wahrgenommen. Die Inanspruchnahmen bei
Gerichtstagen beinhalten auch die Reisezeiten.
Zu 10 bis 15 sowie 18 bis 20:
Die Frage der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Abhaltung von regelmäßigen
Gerichtstagen in Matrei in Osttirol wird mit dem
Präsidenten des
Oberlandesgerichtes Innsbruck noch erörtert werden.
Als Sofortmaßnahme zur ortsnahen Versorgung der
dortigen Bevölkerung mit
Rechtsdienstleistungen, insbesondere auch zum Zweck der Beglaubigung von
Unterschriften und der kostenlosen Rechtsberatung, werden die beiden in Lienz
ansässigen öffentlichen Notare bis auf Weiteres abwechselnd
wöchentlich Amtstage
in Matrei in Osttirol abhalten.
Zu 16 und 17:
Die Möglichkeit der Errichtung weiterer Notarstellen in Tirol, unter anderem auch im
Sprengel
des Bezirksgerichtes Lienz, wird derzeit überprüft, wobei
hinsichtlich der
Standortfrage insbesondere auch auf die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes
Matrei
in Osttirol mit dem Bezirksgericht Lienz Bedacht zu nehmen sein wird. Vor
einer abschließenden Entscheidung dieser Frage muss jedoch das
gemäß § 9 Abs.
2 Notariatsordnung einzuholende Gutachten der Notariatskammer für Tirol
und
Vorarlberg (die vom Bundesministerium für Justiz bereits befasst wurde)
abgewartet
werden.