4080/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.08.2002

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Schließung des
Bezirksgerichts Matrei in Osttirol" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 5:

Ich habe der Tiroler Landesregierung mit Schreiben vom 29. Jänner 2002,
abgefertigt am 30. Jänner 2002, den Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung
über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der
verbleibenden Bezirksgerichte in Tirol (Bezirksgerichte-Verordnung Tirol) übermittelt.
Der Verordnungsentwurf sah ein Inkrafttreten mit 1. Juli 2002 vor. Der Präsident des
Oberlandesgerichtes Innsbruck hat bereits am 6. Februar 2002 die Bezirksgerichte
Matrei/Osttirol und Lienz besucht und die mit 1. Juli 2002 in Aussicht genommene
Zusammenlegung und die hiefür zu treffenden Maßnahmen besprochen. Nach dem
entsprechenden Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 14. Mai 2002 wurde der
Vorsteherin des Bezirksgerichtes Matrei/Osttirol mit Telefax vom 21. Mai 2002 ein
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Zusammenlegung übermittelt. Am 13. Juni
2002 fand eine Schulung über die registermäßige Umsetzung statt. Vom
Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck wurden sämtliche für die
Zusammenlegung erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Auch der


Vorsteher des aufnehmenden Bezirksgerichtes Lienz hat in maßgeblicher Weise an
dieser Zusammenlegung mitgewirkt.

Zu 2:

Die   Vorsteherin   des   Bezirksgerichtes   Matrei   in   Osttirol   und   Richterin   des

Bezirksgerichtes Lienz Mag. Irene MAYR-BRUNNER wurde mit Bescheid vom 27.
Juni 2002 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2002 auf die Planstelle einer Richterin des
Bezirksgerichtes Lienz ernannt. Mag. MAYR-BRUNNER wurde am 28. Juni 2002
fernmündlich von dieser Ernennung verständigt. Das Ernennungsdekret wurde ihr
am 4. Juli 2002 zugestellt.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Mag. MAYR-BRUNNER innerhalb der
Bewerbungsfrist, die mit 7. Juni 2002 geendet hat, als einzige Bewerberin um diese
Planstelle aufgetreten ist, sodass schon ab diesem Zeitpunkt mit ihrer Ernennung zu
rechnen war.

Zu 4:

Der  Mietvertrag  für das  im  Eigentum  der Bundesimmobiliengesellschaft  mbH

stehende Gerichtsgebäude des Bezirksgerichtes Matrei in Osttirol wurde vom
Bundesministerium für Justiz unter Einhaltung der vertraglichen einjährigen
Kündigungsfrist zum 30. Juni 2003 gekündigt.

Zu 6:

Gerade   das   in   dieser   Frage   angesprochene   Beispiel   der  Senate   an   den

Oberlandesgerichten zeigt die Notwendigkeit einer Spezialisierung. Die
ausreichende Anzahl an bei den Oberlandesgerichten ernannten Richtern ermöglicht
es, dass sich die Senate auf die verschiedenen zivil- und strafrechtlichen Materien
spezialisieren. Gerade das ist bei den Kleinstbezirksgerichten nicht möglich.

Zu 7 bis 9:

Zur Inanspruchnahme der Amts- und Gerichtstage sind im Rahmen des - unter

Beiziehung              eines Schweizer Management-Beratungsunternehmens
durchgeführten - Projektes “Personalanforderungsrechnung" genaue Erhebungen
und Auswertungen durchgeführt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die
Amtstätigkeit außerhalb von anhängigen Gerichtsverfahren bundesweit jährlich
folgende Arbeitskapazitäten in Anspruch genommen werden.


 

 

Richter/innen

 

Rechtspfleger/innen

 

Landesgerichte

 

Amtstage
Gerichtstage

 

1,71
2,36

 

2,29

-

Bezirksgerichte

 

Amtstage
Gerichtstage

 

28,02
2,23

 

22,14

-

Für das Bezirksgericht Matrei/Osttirol weist die PAR-BG 2000 die nachstehenden
Werte aus:

 

 

Richter/innen

 

Rechtspfleger/innen

 

Bezirksgericht Matrei

 

Amtstage
Gerichtstage

 

0,07

-

0,05

-

Alle Angaben beziehen sich auf Vollzeitkräfte. Die Gerichtstage werden von
Richterinnen und Richtern wahrgenommen. Die Inanspruchnahmen bei
Gerichtstagen beinhalten auch die Reisezeiten.

Zu 10 bis 15 sowie 18 bis 20:

Die Frage der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Abhaltung von regelmäßigen

Gerichtstagen in Matrei in Osttirol wird mit dem Präsidenten des
Oberlandesgerichtes Innsbruck noch erörtert werden.

Als Sofortmaßnahme zur ortsnahen Versorgung der dortigen Bevölkerung mit
Rechtsdienstleistungen, insbesondere auch zum Zweck der Beglaubigung von
Unterschriften und der kostenlosen Rechtsberatung, werden die beiden in Lienz
ansässigen öffentlichen Notare bis auf Weiteres abwechselnd wöchentlich Amtstage
in Matrei in Osttirol abhalten.

Zu 16 und 17:

Die Möglichkeit der Errichtung weiterer Notarstellen in Tirol, unter anderem auch im

Sprengel des Bezirksgerichtes Lienz, wird derzeit überprüft, wobei hinsichtlich der
Standortfrage insbesondere auch auf die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes


Matrei in Osttirol mit dem Bezirksgericht Lienz Bedacht zu nehmen sein wird. Vor
einer abschließenden Entscheidung dieser Frage muss jedoch das gemäß § 9 Abs.
2 Notariatsordnung einzuholende Gutachten der Notariatskammer für Tirol und
Vorarlberg (die vom Bundesministerium für Justiz bereits befasst wurde) abgewartet
werden.