4082/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.08.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 11. Juli 2002 unter der ZI.
4196/J-NR/2002 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Vertragsverletzungs-
verfahren gegen Österreich wegen Missachtung von Umweltrichtlinien durch
die Bundesländer gerichtet.
Zu dieser Anfrage teile ich folgendes mit:
Gemäss
lit. A des Teils 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes
in der Fassung BGBI. l Nr. 16/2000 obliegt die Vertretung der Republik
Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und
dem
Gerichtshof erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften dem
Bundeskanzleramt.
Es darf daher
auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen
Anfrage 4195/J durch den Bundeskanzler
verwiesen werden.