4082/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.08.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 11. Juli 2002 unter der ZI. 4196/J-NR/2002 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vertragsverletzungs-
verfahren gegen Österreich wegen Missachtung von Umweltrichtlinien durch
die Bundesländer gerichtet.

Zu dieser Anfrage teile ich folgendes mit:

Gemäss lit. A des Teils 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes
in der Fassung BGBI. l Nr. 16/2000 obliegt die Vertretung der Republik
Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und dem
Gerichtshof erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften dem
Bundeskanzleramt.

Es darf daher auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen
Anfrage 4195/J durch den Bundeskanzler verwiesen werden.