409/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 444/J - NR/2000, betreffend
Mopedausweis mit 15 Jahren, die die Abgeordneten Auer und Kollegen am 2. März
2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die entsprechenden Daten sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen:
|
Bundesland |
Ansuchen |
Erteilungen |
|
Tirol |
140 |
132 |
|
Vorarlberg |
42 |
30 |
|
Wien |
0 |
0 |
|
Salzburg |
314 |
273 |
|
Steiermark |
450 |
410 |
|
Burgenland |
62 |
52 |
|
Niederösterreich |
687 |
546 |
|
Kärnten |
341 |
330 |
|
Oberösterreich |
1141 |
1108 |
Insgesamt |
3177 |
2881 |
Zu den Fragen 3 und 4:
Dieser Betrag wurde unter Absprache mit den Psychologenvertretern festgelegt, und
setzt sich einerseits aus dem Aufwand der ermächtigten Stellen und andererseits
aus den Kosten der breitgefächerten Untersuchungen zusammen. Eine
Herabsetzung wäre nur dann möglich, wenn weniger Untersuchungen durchgeführt
werden würden.
In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Ausführungen - insbesondere
Fragepunkt 8 - in meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 367/J - NR/2000 hinweisen.
Zu Frage 5:
Der Ersatz der verkehrspsychologischen Untersuchung durch den Amtsarzt ist nicht
möglich. Die Untersuchungen für den Mopedausweis mit 15 Jahren, durch die ein
Persönlichkeitsprofil erstellt wird, können nur von entsprechend ausgewiesenen
Psychologen durchgeführt werden.