409/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 444/J - NR/2000, betreffend

Mopedausweis mit 15 Jahren, die die Abgeordneten Auer und Kollegen am 2. März

2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die entsprechenden Daten sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen:

 

Bundesland

Ansuchen

Erteilungen

Tirol

 140

 132

Vorarlberg

 42

 30

Wien

 0

 0

Salzburg

 314

 273

Steiermark

 450

 410

Burgenland

 62

 52

Niederösterreich

 687

 546

Kärnten

 341

 330

Oberösterreich

 1141

 1108

Insgesamt

 3177

  2881


 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Dieser Betrag wurde unter Absprache mit den Psychologenvertretern festgelegt, und

setzt sich einerseits aus dem Aufwand der ermächtigten Stellen und andererseits

aus den Kosten der breitgefächerten Untersuchungen zusammen. Eine

Herabsetzung wäre nur dann möglich, wenn weniger Untersuchungen durchgeführt

werden würden.

 

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Ausführungen - insbesondere

Fragepunkt 8 - in meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 367/J - NR/2000 hinweisen.

 

Zu Frage 5:

 

Der Ersatz der verkehrspsychologischen Untersuchung durch den Amtsarzt ist nicht

möglich. Die Untersuchungen für den Mopedausweis mit 15 Jahren, durch die ein

Persönlichkeitsprofil erstellt wird, können nur von entsprechend ausgewiesenen

Psychologen durchgeführt werden.