4093/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben am 4. Juli 2002 unter der
Nummer 4097/J an mich und in ähnlichem Wortlaut an den Bundesminister für Finanzen
eine schriftliche Anfrage unter der Nummer 4097/J betreffend “Budgetbegleitgesetz 2000 -
Verteuerung Reisepass - Auswirkungen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Zu Frage 1:

Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines gewöhnlichen Reisepasses, Fremdenpasses und
Konventionsreisepasses ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:



 



 


Zu den Fragen 2. 3. 5. 6. 8. 9. 11. 12. 14. 15. 17. 18. 20. 21. 23. 24. 26. 27:

Die Vollziehung des Gebührengesetzes ist keine Angelegenheit der Vollziehung des
Bundesministers für Inneres im Sinne des Art. 52 B-VG. Eine finanztechnische Berechnung
der Einnahmen des Bundes kann daher von mir nicht vorgenommen werden.

Zu Frage 4.

Die Höhe der vom Antragsteller/In für die Ausstellung eines Reisepasses zu bezahlenden
Gebühren ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


Zu Frage 7:

Die Anzahl der Anträge auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines gewöhnlichen
Reisepasses, Fremdenpasses und Konventionsreisepasses ist der nachstehenden Tabelle
zu entnehmen:



 



 


Zu Frage 10:

Die Anzahl der Anträge auf Erweiterung des Geltungsbereiches eines gewöhnlichen
Reisepasses, Fremdenpasses und Konventionsreisepasses ist der nachstehenden Tabelle
zu entnehmen:



 



 


Zu Frage 13:

Die Anzahl der Anträge auf nachträgliche Eintragung von Kindern bei gewöhnlichen
Reisepässen, Fremdenpässen und Konventionsreisepässen ist der nachstehenden Tabelle
zu entnehmen:



 



 


Zu Frage 16:

Die Anzahl der Anträge auf Ausstellung eines Identitätsausweises ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:



 



 


Zu Frage 19:

Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines Personalausweises ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:



 



 


Zu Frage 22:

Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines Sammelreisepasses ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:



 



 


Zu Frage 25:

Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines sonstigen Passersatzes (z.B. Grenzkarte,
Ausflugsschein) ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:



 



 


Zu den Fragen 28 und 29:

Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Antwort des Bundesministers für Finanzen
verwiesen, an den die gleichlautende Anfrage gerichtet wurde.