4093/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben am 4.
Juli 2002 unter der
Nummer 4097/J an mich und in ähnlichem Wortlaut an den Bundesminister
für Finanzen
eine schriftliche Anfrage unter der Nummer 4097/J betreffend
“Budgetbegleitgesetz 2000 -
Verteuerung Reisepass -
Auswirkungen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der Anträge
auf Erteilung eines gewöhnlichen Reisepasses, Fremdenpasses und
Konventionsreisepasses ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

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Zu den Fragen 2. 3. 5. 6. 8. 9. 11. 12. 14. 15. 17. 18. 20. 21. 23. 24. 26. 27:
Die Vollziehung des Gebührengesetzes ist keine
Angelegenheit der Vollziehung des
Bundesministers für Inneres im Sinne des Art. 52 B-VG. Eine
finanztechnische Berechnung
der Einnahmen des Bundes kann daher von mir nicht vorgenommen werden.
Zu Frage 4.
Die Höhe der vom
Antragsteller/In für die Ausstellung eines Reisepasses zu bezahlenden
Gebühren ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Zu Frage 7:
Die Anzahl der Anträge auf Verlängerung der
Gültigkeitsdauer eines gewöhnlichen
Reisepasses, Fremdenpasses und Konventionsreisepasses ist der nachstehenden
Tabelle
zu
entnehmen:

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Zu Frage 10:
Die Anzahl der Anträge auf Erweiterung des
Geltungsbereiches eines gewöhnlichen
Reisepasses, Fremdenpasses und Konventionsreisepasses ist der nachstehenden
Tabelle
zu
entnehmen:

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Zu Frage 13:
Die Anzahl der Anträge auf nachträgliche
Eintragung von Kindern bei gewöhnlichen
Reisepässen, Fremdenpässen und Konventionsreisepässen ist der
nachstehenden Tabelle
zu
entnehmen:

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Zu Frage 16:
Die Anzahl der Anträge auf Ausstellung
eines Identitätsausweises ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:

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Zu Frage 19:
Die Anzahl der Anträge
auf Erteilung eines Personalausweises ist der nachstehenden
Tabelle
zu entnehmen:

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Zu Frage 22:
Die Anzahl der Anträge
auf Erteilung eines Sammelreisepasses ist der nachstehenden
Tabelle
zu entnehmen:

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Zu Frage 25:
Die Anzahl der Anträge
auf Erteilung eines sonstigen Passersatzes (z.B. Grenzkarte,
Ausflugsschein) ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

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Zu den Fragen 28 und 29:
Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf
die Antwort des Bundesministers für Finanzen
verwiesen, an den die gleichlautende Anfrage gerichtet wurde.