4096/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 09. Juli 2002
unter der Nr. 4149/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Rechtshilfe bzw.
Verwaltungsvollzug zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

Zu Frage 1

Ja

Zu Fragen 2,15, 27 bis 30

Die Zuständigkeit zur Beantwortung dieser Frage kommt nicht dem Bundesminister für
Inneres sondern dem Bundeskanzler zu.

Zu den Fragen 3 bis 12

Die für die Beantwortung dieses Fragenkomplexes erforderlichen Statistiken werden nicht
geführt, seriöserweise wird von einer Schätzung Abstand genommen.
Zu den Fragen 4, 7 und 11 ist allgemein zu sagen, dass das Abkommen zwischen
Österreich und Deutschland ordnungsgemäß und abkommensgetreu vollzogen werden. Die
unterschiedlichen Auffassungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Rechtsordnungen
in Österreich und Deutschland.

Zu Frage 13

Es gibt mit keiner Anlaufstelle in Deutschland besondere Probleme.


Zu Frage 14

Die Anweisungen des deutschen Innenministers zu § 103 Abs. 2 des österreichischen KFG
entsprechen der deutschen Rechtslage. Der § 103 Abs. 2 KFG wird aus diesem Grunde
völlig zu Recht in Deutschland nicht vollzogen. In Österreich steht der § 103 Abs. 2 KFG im
Verfassungsrang.

Zu Frage 16

Es ist im Bundesministerium für Inneres kein Fall bekannt, bei dem Österreich das
Schiedsgericht nach Artikel 16 des Amts- und Rechtshilfe-Übereinkommens mit
Deutschland angerufen hat.

Zu Frage 17

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rechtsordnungen wäre eine Anfechtung über ein
Schiedsgericht gemäß Artikel 16 des Amts- und Rechtshilfe-Übereinkommens nicht
notwendig.

Zu Frage 18

Dem Bundesministerium für Inneres ist ein derartiger Antrag der deutschen Behörden nicht
bekannt.

Zu Frage 19

Diesbezügliche statistische Unterlagen sind im BMI nicht existent, weshalb eine
Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.

Zu Frage 20

Die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und die Vollstreckung derselben
durch die EU-Mitgliedsstaaten wird befürwortet. Eine Vereinheitlichung der
Verwaltungsrechts- und Verwaltungsverfahrensnormen wird auch im Bereich der EU-
Staaten vermutlich auf große praktische Probleme stoßen.

Zu Frage 22

Derzeit gibt es diesbezüglich keine mir bekannten Europäischen Initiativen.

Zu Frage 23

Ein Abkommen über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungsstrafsachen gibt es derzeit nur mit
Deutschland.

Zu Frage 24

Auf die Beantwortung der Frage 23 wird verwiesen.

Zu Frage 25

Auf die Beantwortung der Frage 23 wird verwiesen.


Zu Frage 26

Über Anregung des Bundesministeriums für Inneres werden derzeit Vorbereitungen getroffen, Verhandlungen über Amts- und Rechthilfeverträge mit der Slowakei, Slowenien, Ungarn und Polen aufzunehmen. Derzeit werden aber noch keine offiziellen Verhandlungen geführt.