4099/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriele Moser,
Freundinnen und Freunde haben am
10.07.2002 unter der Nr. 4178/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend “Aufbau und Betrieb des Adonis-Netzes" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die bestehenden BOS-Funknetze der Exekutive, des Bundesheers, der Zoll- und
Justizwache, sowie in den Ländern die Funknetze der Rettungsdienste, Feuerwehren etc.
sind zum größten Teil veraltet und arbeiten darüber hinaus mit unterschiedlichen
Technologien und in verschiedenen Frequenzbereichen, sodass eine Zusammenarbeit der
BOS-Dienste über Funk in Anlass- und Katastrophenfällen derzeit nicht möglich ist.
Der finanzielle Aufwand zur Adaptierung der bestehenden Funknetze wäre enorm (alleine
beim BMI über € 150 Mio.). Auch bestehende GSM-Netze oder das im Aufbau befindliche
UMTS bieten keine alternative Lösung.
Daher ist ein einheitliches Behördenfunknetz für professionelle, nicht öffentliche
Kommunikation erforderlich. Darüber hinaus ist ein gemeinsames Netz für alle BOS-
Organisationen sicherlich besser und billiger als unterschiedliche Netze je BOS.
Mit der erfolgten europaweiten Harmonisierung des
Frequenzbereiches 380 - 385/390 -
395 MHz und der heute verfügbaren digitalen Technologie besteht nunmehr
die einmalige
Chance für eine funkmäßig zukunftssichere Lösung, die den
vielfältigen und immer
umfangreicher werdenden Anforderungen an die Kommunikation von BOS nach dem
Grundsatz “Jeder muss erreichbar sein und mit jedem kommunizieren
können" gerecht wird.
Zu Frage 2:
Das Adonis-Netz wird durch die Fa.
master-talk, welche bei einem EU-weiten offenen
Verfahren als Bestbieter ermittelt wurde, errichtet und finanziert.
Das BMI nutzt dieses Adonis-Netz lediglich
als Dienst und kann daher über die genauen
Kosten für den Netzaufbau keine Auskunft geben.
Zu den Fragen 3 und 5:
Das Adonis-Netz wird durch die Fa. master-talk errichtet und finanziert.
Das BMI nutzt dieses Adonis-Netz lediglich als Dienst und kann daher auch über die
genauen Kosten des Netzbetriebes keine Auskunft geben.
Zu Frage 4:
Derzeit sind die Endgeräte in einer grossen Auswahl
von verschiedenen Anbietern erhältlich,
die Preise variieren je nach Anwendungsgebiet (Hand-, Fahrzeugfunkgeräte,
Fixstationen)
und sind den üblichen marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterworfen.
Jede Nutzerorganisation ist für Modalität des Endgeräteerwerbes
selbst verantwortlich und
kann zwischen Kauf, Miete und Leasing wählen. Dazu werden von master-talk
unterschiedliche Modelle
angeboten.
Zu Frage 6:
Die Teilnahme aller weiteren mit Rettungs-,
Katastrophenschutz- und Hilfsdiensten befassten
Stellen österreichweit ist von übergeordneter Bedeutung für
funktionierende
Kommunikationsstrukturen und damit funktionierende Rettungs- und Hilfsdienste
im Einsatz-
und Katastrophenfall. Die Teilnahme betrifft die Ämter der Landesregierungen,
die eigenen
sowie die freiwilligen Rettungs-, Feuerwehr- und Hilfsorganisationen der
Länder sowie
Straßendienst, Gemeindepolizei und sonstige sicherheitsrelevante
Organisationen.
Das Interesse dieser Hilfsorganisationen an der Teilnahme
am ADONIS Funkdienst ist sehr
gross.
Zu Frage7:
Es wird davon ausgegangen,
dass alle Nutzergruppen wichtig sind und mittelfristig den ADONIS-
Dienst nutzen werden.
Zu Frage 8:
Wie
schon in der Fragebeantwortung zu 2. angeführt, wird das Netz durch die
Fa. master-talk
aufgebaut und betrieben. Das BMI nutzt dieses Netz lediglich als Dienst. Auch
die Anzahl der
erforderlichen Basisstationen wird durch den Netzbetreiber aufgrund der
einsatztaktischen
Anforderungen der Blaulichtorganisationen errechnet und festgelegt.
Zu Frage 9:
Von Seiten des BMI wurden im Rahmen der Ausschreibung folgende Vorgaben gegeben:
Zeitplan: Phase
0 1. Quartal
2003 (ca. 3 % der Fläche
Österreichs)
Phase 1 Ende 2003 (ca.
35 % der Fläche Österreichs)
Phase 2 Ende
2004 (ca. 75 % der
Fläche Österreichs)
Phase 3 Mitte
2005
(Vollabdeckung der Fläche Österreichs).
Die genaue Verteilung der Basisstationen in diesen Phasen 0
bis 3 wird durch den Netzbetreiber
aufgrund der
einsatztaktischen Anforderungen der mitwirkenden Blaulichtorganisationen
errechnet und festgelegt.
Zu den Fragen 10.11.13.14:
Das BMI nutzt das ADONIS Funknetz lediglich als Dienst, die
genauen technischen
Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm
gewählten
Technik.
Zu Frage 12:
Die derzeit am Markt erhältlichen tragbaren
Endgeräte weisen in der Regel eine Sendeleistung
von 1 Watt auf.
Zu Frage 15:
Die Rechte der AnrainerInnen sind aufgrund geltender einschlägiger Rechtsmaterien gegeben.
Zu Frage 16:
Das BMI nutzt das ADONIS Funknetz lediglich als Dienst, die genauen technischen
Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten
Technik.
Die Vorgaben hinsichtlich der Minimierung sind aufgrund geltender einschlägigen Rechtsmaterien
gegeben.
Zu Frage 17:
Der vom BMI gewählte Netzbetreiber für den ADONIS Funkdienst wurde im Rahmen eines EU-weiten
offenen Verfahrens als Bestbieter ermittelt.
Das BMI nutzt das ADONIS Funknetz lediglich als Dienst, die genauen technischen
Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten
Technik.
Die Vorgaben hinsichtlich der Minimierung sind aufgrund geltender einschlägigen Rechtsmaterien
gegeben.
Zu den Fragen 18 und 19:
Das BMI nutzt das ADONIS Funknetz lediglich als Dienst, die genauen technischen
Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten
Technik.
In diesem Zusammenhang ist im BM für Inneres jedoch nichts bekannt.