4099/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriele Moser, Freundinnen und Freunde haben am
10.07.2002 unter der Nr. 4178/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Aufbau und Betrieb des Adonis-Netzes" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die   bestehenden   BOS-Funknetze   der   Exekutive,   des   Bundesheers,   der   Zoll-   und

Justizwache, sowie in den Ländern die Funknetze der Rettungsdienste, Feuerwehren etc.

sind   zum   größten   Teil   veraltet   und   arbeiten   darüber  hinaus   mit   unterschiedlichen

Technologien und in verschiedenen Frequenzbereichen, sodass eine Zusammenarbeit der

BOS-Dienste über Funk in Anlass- und Katastrophenfällen derzeit nicht möglich ist.

Der finanzielle Aufwand zur Adaptierung der bestehenden Funknetze wäre enorm (alleine

beim BMI über € 150 Mio.). Auch bestehende GSM-Netze oder das im Aufbau befindliche

UMTS bieten keine alternative Lösung.

Daher   ist   ein   einheitliches   Behördenfunknetz   für   professionelle,    nicht   öffentliche

Kommunikation erforderlich.  Darüber hinaus ist ein gemeinsames Netz für alle BOS-

Organisationen sicherlich besser und billiger als unterschiedliche Netze je BOS.

Mit der erfolgten europaweiten Harmonisierung des Frequenzbereiches 380 - 385/390 -
395 MHz und der heute verfügbaren digitalen Technologie besteht nunmehr die einmalige
Chance für eine funkmäßig zukunftssichere Lösung, die den vielfältigen und immer
umfangreicher werdenden Anforderungen an die Kommunikation von BOS nach dem
Grundsatz “Jeder muss erreichbar sein und mit jedem kommunizieren können" gerecht wird.


Zu Frage 2:

Das Adonis-Netz wird durch die Fa. master-talk, welche bei einem EU-weiten offenen
Verfahren als Bestbieter ermittelt wurde, errichtet und finanziert.

Das BMI nutzt dieses Adonis-Netz lediglich als Dienst und kann daher über die genauen
Kosten für den Netzaufbau keine Auskunft geben.

Zu den Fragen 3 und 5:

Das Adonis-Netz wird durch die Fa. master-talk errichtet und finanziert.

Das BMI nutzt dieses Adonis-Netz lediglich als Dienst und kann daher auch über die

genauen Kosten des Netzbetriebes keine Auskunft geben.

Zu Frage 4:

Derzeit sind die Endgeräte in einer grossen Auswahl von verschiedenen Anbietern erhältlich,
die Preise variieren je nach Anwendungsgebiet (Hand-, Fahrzeugfunkgeräte, Fixstationen)
und sind den üblichen marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterworfen.
Jede Nutzerorganisation ist für Modalität des Endgeräteerwerbes selbst verantwortlich und
kann zwischen Kauf, Miete und Leasing wählen. Dazu werden von master-talk
unterschiedliche Modelle angeboten.

Zu Frage 6:

Die Teilnahme aller weiteren mit Rettungs-, Katastrophenschutz- und Hilfsdiensten befassten
Stellen österreichweit ist von übergeordneter Bedeutung für funktionierende
Kommunikationsstrukturen und damit funktionierende Rettungs- und Hilfsdienste im Einsatz-
und Katastrophenfall. Die Teilnahme betrifft die Ämter der Landesregierungen, die eigenen
sowie die freiwilligen Rettungs-, Feuerwehr- und Hilfsorganisationen der Länder sowie
Straßendienst, Gemeindepolizei und sonstige sicherheitsrelevante Organisationen.

Das Interesse dieser Hilfsorganisationen an der Teilnahme am ADONIS Funkdienst ist sehr
gross.

Zu Frage7:

Es wird davon ausgegangen, dass alle Nutzergruppen wichtig sind und mittelfristig den ADONIS-
Dienst nutzen werden.

Zu Frage 8:

Wie schon in der Fragebeantwortung zu 2. angeführt, wird das Netz durch die Fa. master-talk
aufgebaut und betrieben. Das BMI nutzt dieses Netz lediglich als Dienst. Auch die Anzahl der
erforderlichen Basisstationen wird durch den Netzbetreiber aufgrund der einsatztaktischen
Anforderungen der Blaulichtorganisationen errechnet und festgelegt.


Zu Frage 9:

Von Seiten des BMI wurden im Rahmen der Ausschreibung folgende Vorgaben gegeben:

Zeitplan:    Phase  0       1. Quartal 2003        (ca. 3 % der Fläche Österreichs)
Phase 1        Ende 2003          (ca. 35 % der Fläche Österreichs)

Phase 2        Ende 2004          (ca. 75 % der Fläche Österreichs)
Phase 3        Mitte 2005               (Vollabdeckung der Fläche Österreichs).

Die genaue Verteilung der Basisstationen in diesen Phasen 0 bis 3 wird durch den Netzbetreiber
aufgrund der einsatztaktischen Anforderungen der mitwirkenden Blaulichtorganisationen
errechnet und festgelegt.

Zu den Fragen 10.11.13.14:

Das BMI nutzt das ADONIS Funknetz lediglich als Dienst, die genauen technischen
Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten
Technik.

Zu Frage 12:

Die derzeit am Markt erhältlichen tragbaren Endgeräte weisen in der Regel eine Sendeleistung
von 1 Watt auf.

Zu Frage 15:

Die Rechte der AnrainerInnen sind aufgrund geltender einschlägiger Rechtsmaterien gegeben.

Zu Frage 16:

Das   BMI   nutzt  das  ADONIS   Funknetz  lediglich   als   Dienst,   die   genauen  technischen

Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten

Technik.

Die Vorgaben hinsichtlich der Minimierung sind aufgrund geltender einschlägigen Rechtsmaterien

gegeben.

Zu Frage 17:

Der vom BMI gewählte Netzbetreiber für den ADONIS Funkdienst wurde im Rahmen eines EU-weiten

offenen Verfahrens als Bestbieter ermittelt.

Das   BMI   nutzt  das   ADONIS   Funknetz   lediglich   als   Dienst,   die   genauen   technischen

Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten

Technik.

Die Vorgaben hinsichtlich der Minimierung sind aufgrund geltender einschlägigen Rechtsmaterien

gegeben.


Zu den Fragen 18 und 19:

Das   BMI   nutzt  das   ADONIS   Funknetz  lediglich   als   Dienst,   die   genauen   technischen

Spezifikationen des Netzes liegen im Bereich des Netzbetreibers und der von ihm gewählten

Technik.

In diesem Zusammenhang ist im BM für Inneres jedoch nichts bekannt.