4101/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.lng. Dr. Keppelmüller und Genossinnen haben am
11.07.2002 unter der Nummer 4205/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Ski-, Skistöcke- und Snowboarddiebstähle" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Delikt Schidiebstahl wird erst seit Februar 2000 mit Aufnahme der Onlinestatistik
ausgewertet. Es wird dabei nicht in Schi-, Snowboard- und Schistockdiebstähle
unterschieden. In der Anlage finden Sie eine Auswertung der “Online- Statistik" bezüglich
der Saison 2000/2001 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken.

Um Ihre Fragen in allen Details beantworten zu können, müsste die Online-Statistik bis 1999
rückerfasst werden, was einen nicht leistbaren Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

Zu Frage 2:

Die Aufklärungsquote für das Jahr 2000 liegt bei 1,94 %, für das Jahr 2001 bei 1,81 %.

In der Beilage sind die bekannt gewordenen, die ungeklärten und die geklärten Fälle

gegenübergestellt.


Zu Frage 3:

Aufgrund der geklärten Fälle kann auf einen hohen Anteil von Versicherungsmissbräuchen
und unabsichtlichen Verwechslungen der Wintersportgeräte geschlossen werden.

In den großen Schigebieten stellen professionell agierende Tätergruppen einen Delikts-
schwerpunkt dar. Diese Banden stammen vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum und
stehlen Wintersportgeräte aus Schikellern der Hotels.

Zu Frage 4:

Während in Gebieten mit vorwiegend Tagesurlaubern fast nur Inländer betroffen sind, ist in
den großen Wintersportgebieten die Zahl der geschädigten In- und Ausländer nahezu
gleich.

Die Nationalitäten der ausgeforschten Täter sind der Beilage zu entnehmen.

Zu Frage 5:

Es werden keine Statistiken über Geschädigte von Eigentumsdelikten geführt.

Zu Frage 6:

Wie aus den örtlichen Dienststellen gemeldet wird, herrscht bei den Exekutivorganen ein
hohes Problembewusstsein bezüglich des Diebstahls von Wintersportgeräten. Bei der
Abreise aus den Schigebieten, an den Grenzkontrollstellen und im Zuge der Schengen-
Ausgleichs-Maßnahmen werden Personen und Sportausrüstungen kontrolliert. Über Bar-
und Nummerncodes können verdächtige Gegenstände Eigentümern zugeordnet werden.
Durch diese gezielten Kontrollen versuchen wir eine Verstärkung dieses Problems zu
verhindern.

Zu Frage 7:

Zu einer Verbesserung der Lage wird hinkünftig verstärkt auf Prävention gesetzt. Dabei
sollen Gespräche mit allen Betroffenen, wie mit dem Handel, den Verleihern und den
Liftbetreibern, zu einem höheren Problembewusstsein beitragen.