4101/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.lng. Dr.
Keppelmüller und Genossinnen haben am
11.07.2002 unter der Nummer 4205/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend “Ski-, Skistöcke- und Snowboarddiebstähle"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Delikt Schidiebstahl wird erst seit Februar 2000 mit
Aufnahme der Onlinestatistik
ausgewertet. Es wird dabei nicht in Schi-, Snowboard- und
Schistockdiebstähle
unterschieden. In der Anlage finden Sie eine Auswertung der “Online-
Statistik" bezüglich
der Saison 2000/2001 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken.
Um Ihre Fragen in allen Details beantworten zu können,
müsste die Online-Statistik bis 1999
rückerfasst werden, was einen nicht leistbaren Verwaltungsaufwand bedeuten
würde.
Zu Frage 2:
Die Aufklärungsquote für das Jahr 2000 liegt bei 1,94 %, für das Jahr 2001 bei 1,81 %.
In der Beilage sind die bekannt gewordenen, die ungeklärten und die geklärten Fälle
gegenübergestellt.
Zu Frage 3:
Aufgrund der geklärten Fälle kann auf einen hohen
Anteil von Versicherungsmissbräuchen
und unabsichtlichen Verwechslungen der Wintersportgeräte geschlossen
werden.
In den großen Schigebieten stellen professionell
agierende Tätergruppen einen Delikts-
schwerpunkt dar. Diese Banden stammen vorwiegend aus dem osteuropäischen
Raum und
stehlen
Wintersportgeräte aus Schikellern der Hotels.
Zu Frage 4:
Während
in Gebieten mit vorwiegend Tagesurlaubern fast nur Inländer betroffen
sind, ist in
den großen Wintersportgebieten die Zahl der geschädigten In- und
Ausländer nahezu
gleich.
Die Nationalitäten der ausgeforschten Täter sind der Beilage zu entnehmen.
Zu Frage 5:
Es werden keine Statistiken über Geschädigte von Eigentumsdelikten geführt.
Zu Frage 6:
Wie
aus den örtlichen Dienststellen gemeldet wird, herrscht bei den
Exekutivorganen ein
hohes Problembewusstsein bezüglich des Diebstahls von
Wintersportgeräten. Bei der
Abreise aus den Schigebieten, an den Grenzkontrollstellen und im Zuge der
Schengen-
Ausgleichs-Maßnahmen werden Personen und Sportausrüstungen
kontrolliert. Über Bar-
und Nummerncodes können verdächtige Gegenstände Eigentümern
zugeordnet werden.
Durch diese gezielten Kontrollen versuchen wir eine Verstärkung dieses
Problems zu
verhindern.
Zu Frage 7:
Zu einer Verbesserung der Lage wird hinkünftig
verstärkt auf Prävention gesetzt. Dabei
sollen Gespräche mit allen Betroffenen, wie mit dem Handel, den Verleihern
und den
Liftbetreibern, zu einem höheren Problembewusstsein beitragen.