4103/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 11. Juli 2002 unter der
Nr. 4223/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Übertragung des Fund-
und Passwesens an die Gemeinden" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Zu den beiden Stichtagen waren bei den Passämtern der nachstehend angeführten Bundes-
polizeidirektionen MitarbeiterInnen wie folgt tätig:


Zu Frage 2:

Das Verhältnis Männer/Frauen stellte sich zu den beiden Stichtagen wie folgt dar:

Zu Frage 3:

Der Anteil Beamte/Vertragsbedienstete im Bereich der Passämter wird folgendermaßen aufge-
schlüsselt:


Zu Frage 4:

Zum Stichtag 30.06.2002 haben 10 Mitarbeiterinnen das 50. Lebensjahr und 8 Mitarbeiterinnen
das 55. Lebensjahr vollendet.

Zu Frage 5:

Im Zeitraum vom 01.01.2002 bis 30.06.2002 ist lediglich bei den Bundespolizeidirektionen Wien
und Klagenfurt jeweils ein Mitarbeiter in den dauernden Ruhestand übergetreten.

Zu Frage 6:

Bis 30.06.2002 hat nur bei der Bundespolizeidirektion Salzburg ein Mitarbeiter die “Frühpension" in
Anspruch genommen.

Zu Frage 7:

Primär ist intendiert, die verbleibenden Mitarbeiterinnen mit der Wahrnehmung administrativer
Aufgabenfelder, die derzeit allenfalls noch von Exekutivbeamten wahrgenommen werden, zu
betrauen, um im Gegenzug letztere dem exekutiven Außendienst rückführen zu können. Ob diese
Vorgangsweise zum Tragen kommt, wird davon abhängen, inwieweit die Magistrate bzw.
Stadtverwaltungen bereit sind, die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen in ihren Personalstand zu
übernehmen.

Über lit. a bis c kann somit noch keine Auskunft erteilt werden.

Zu Frage 8:

Zu den beiden Stichtagen waren bei den Fundämtern Mitarbeiterinnen wie folgt beschäftigt:



 


Zu Frage 11:

Zum Stichtag 30.06.2002 haben 4 Mitarbeiterinnen das 50. Lebensjahr und 6 Mitarbeiterinnen
das 55. Lebensjahr vollendet.

Zu Frage 12:

Im Zeitraum vom 01.01.2002 bis 30.06.2002 erfolgten keine Übertritte in den Ruhestand.

Zu Frage 13:

Bis 30.06.2002 waren keine “Frühpensionen" zu verzeichnen.

Zu Frage 14:

Diesbezüglich darf sinngemäß auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen werden.

Zu Frage 15:

Vereinbarungen im angeführten Sinne wurden bis dato nicht getroffen.

Zu Frage 16:

Was die sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aspekte des Pass- und Fundwesens anbelangt,
wie beispielsweise die Fahndungen und Abklärung bedenklicher Funde, ist es absolut
unabdingbar, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Bundespolizeibehörden
und Bürgermeistern (Magistraten) gewährleistet wird. Diesbezüglich wurden im Hinblick auf
organisatorische Vorkehrungen mit den Bürgermeistern entsprechende Kontakte und Ver-
handlungen hergestellt.


Zu Frage 17:

Die Parteienverkehrszeiten bei den Magistraten und Gemeinden liegen nicht in meiner
Organisationskompetenz. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn - wie dies in vielen Gemeinden
bereits üblich ist - zumindest in einem Mindestmaß bürgerfreundliche Öffnungszeiten bei den
Magistraten und Gemeinden eingeführt würden.

Im Übrigen ist man sich meines Wissens nach auch bei den Magistraten dieses Problems
durchaus bewusst und bestrebt, organisatorische Problemlösungen zu finden.