4103/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 11. Juli 2002
unter der
Nr. 4223/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Übertragung
des Fund-
und
Passwesens an die Gemeinden" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zu den beiden
Stichtagen waren bei den Passämtern der nachstehend angeführten
Bundes-
polizeidirektionen MitarbeiterInnen wie folgt
tätig:


Zu Frage 2:
Das Verhältnis Männer/Frauen stellte sich zu den beiden Stichtagen wie folgt dar:

Zu Frage 3:
Der Anteil Beamte/Vertragsbedienstete im
Bereich der Passämter wird folgendermaßen aufge-
schlüsselt:


Zu Frage 4:
Zum
Stichtag 30.06.2002 haben 10 Mitarbeiterinnen das 50. Lebensjahr und 8
Mitarbeiterinnen
das 55. Lebensjahr vollendet.
Zu Frage 5:
Im Zeitraum vom 01.01.2002 bis 30.06.2002 ist lediglich bei
den Bundespolizeidirektionen Wien
und Klagenfurt jeweils ein Mitarbeiter in den dauernden Ruhestand
übergetreten.
Zu Frage 6:
Bis
30.06.2002 hat nur bei der Bundespolizeidirektion Salzburg ein Mitarbeiter die
“Frühpension" in
Anspruch
genommen.
Zu Frage 7:
Primär
ist intendiert, die verbleibenden Mitarbeiterinnen mit der Wahrnehmung
administrativer
Aufgabenfelder, die derzeit allenfalls noch von Exekutivbeamten wahrgenommen
werden, zu
betrauen, um im Gegenzug letztere dem exekutiven Außendienst
rückführen zu können. Ob diese
Vorgangsweise zum Tragen kommt, wird davon abhängen, inwieweit die
Magistrate bzw.
Stadtverwaltungen bereit sind, die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen in ihren
Personalstand zu
übernehmen.
Über lit. a bis c kann somit noch keine Auskunft erteilt werden.
Zu Frage 8:
Zu den beiden Stichtagen waren bei den Fundämtern Mitarbeiterinnen wie folgt beschäftigt:

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Zu Frage 11:
Zum Stichtag 30.06.2002 haben 4
Mitarbeiterinnen das 50. Lebensjahr und 6 Mitarbeiterinnen
das 55. Lebensjahr vollendet.
Zu Frage 12:
Im Zeitraum vom 01.01.2002 bis 30.06.2002 erfolgten keine Übertritte in den Ruhestand.
Zu Frage 13:
Bis 30.06.2002 waren keine “Frühpensionen" zu verzeichnen.
Zu Frage 14:
Diesbezüglich darf sinngemäß auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen werden.
Zu Frage 15:
Vereinbarungen im angeführten Sinne wurden bis dato nicht getroffen.
Zu Frage 16:
Was
die sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aspekte des Pass- und Fundwesens
anbelangt,
wie beispielsweise die Fahndungen und Abklärung bedenklicher Funde, ist es
absolut
unabdingbar, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen
Bundespolizeibehörden
und Bürgermeistern (Magistraten) gewährleistet wird.
Diesbezüglich wurden im Hinblick auf
organisatorische Vorkehrungen mit den Bürgermeistern entsprechende
Kontakte und Ver-
handlungen hergestellt.
Zu Frage 17:
Die Parteienverkehrszeiten bei den Magistraten und
Gemeinden liegen nicht in meiner
Organisationskompetenz. Es
wäre jedoch wünschenswert, wenn - wie dies in vielen Gemeinden
bereits üblich ist - zumindest in einem Mindestmaß
bürgerfreundliche Öffnungszeiten bei den
Magistraten und Gemeinden eingeführt würden.
Im Übrigen ist man sich
meines Wissens nach auch bei den Magistraten dieses Problems
durchaus bewusst und
bestrebt, organisatorische Problemlösungen zu finden.