4105/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten
zum Nationalrat JUNG und Kollegen haben am 11. Juli 2002 unter der Nr.
4228/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Anfragebeantwortung
3834/AB" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die dem
Bundesministerium für Inneres bzw. der Bundespolizeidirektion Wien
vorgelegenen
Videobänder wurden der Staatsanwaltschaft Wien zur strafrechtlichen
Beurteilung vorgelegt.
Zur Verifizierung, ob die Worte "Sieg Heil" tatsächlich am
vorhandenen Videomaterial zu
hören sind, wäre eine schalltechnische Untersuchung erforderlich
gewesen, die jedoch
gerichtlich nicht angeordnet wurde.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Bis auf einen
Beschuldigten wurden sämtliche Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien
bzw. der Staatsanwaltschaft beim Jugendgerichtshof Wien gemäß §
90 StPO eingestellt.