4105/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat JUNG und Kollegen haben am 11. Juli 2002 unter der Nr.
4228/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Anfragebeantwortung 3834/AB" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die dem Bundesministerium für Inneres bzw. der Bundespolizeidirektion Wien vorgelegenen
Videobänder wurden der Staatsanwaltschaft Wien zur strafrechtlichen Beurteilung vorgelegt.
Zur Verifizierung, ob die Worte "Sieg Heil" tatsächlich am vorhandenen Videomaterial zu
hören sind, wäre eine schalltechnische Untersuchung erforderlich gewesen, die jedoch
gerichtlich nicht angeordnet wurde.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Bis auf einen Beschuldigten wurden sämtliche Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien
bzw. der Staatsanwaltschaft beim Jugendgerichtshof Wien gemäß § 90 StPO eingestellt.