4106/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat HEINZL, PARNIGONI, PENDL
und GenossInnen haben
am 11.07.2002 unter der Nummer 4248/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend “Personalmaßnahmen im Bereich des
Landesgendarmeriekommandos
für
Niederösterreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Beim
Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich waren zum Stichtag
1. Jänner 2000 4002 Exekutivplanstellen (Beamte+VB) systemisiert.
Zu Frage 2:
Mit
Stichtag 1. Juli 2002 betrug der systemisierte Personalstand beim LGK für
Niederösterreich im Bereich des Exekutivdienstes 3933 (Beamte+VB).
Zu Frage 3:
Der
systemisierte Personalstand beim LGK für Niederösterreich hat sich
demnach zwischen
1. Jänner 2000 und 1. Juli 2002 um 69 Planstellen verringert.
zu a) Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 wurde
die Unterstützungsgruppe für den Grenzdienst der
Bundesgendarmerie (USG) eingerichtet und dem LGK für NÖ 4 Planstellen
zu-
systemisiert.
zu b) Im angeführten Zeitraum gab es
im Bereich des exekutiven Außendienstes keine
Verminderung von Planstellen. Die notwendigen Einsparungen wurden z. B.
durch die
Straffung der Verwaltungsbereiche der LGK sowie durch die Zusammenlegung der
Schulungsabteilungen von Polizei und Gendarmerie zu bundesweit einheitlichen
Bildungszentren aufgebracht.
zu c) Auf welchen Gendarmeriedienststellen
im Zuge der verschiedenen Strukturreformen
Planstellen zusystemisiert werden, kann derzeit noch nicht konkretisiert werden
und
setzt genaue Bedarfserhebungen voraus.
Zu Frage 4:
Die
Gendarmeriedienststellen der Bezirke Lilienfeld, St. Polten und Tulln sind
nicht alle mit
Sicherheitstüren und Videoüberwachungsanlagen ausgestattet.
Die
Beistellung von Sicherheits- und Eingangstüren erfolgt grundsätzlich,
wenn die vor-
handene Türsicherung nicht ausreicht bzw. durch bauliche Maßnahmen
im Eingangs-
bereich eine Sicherheitsschleuse geschaffen werden kann.
Videoüberwachungsanlagen
werden grundsätzlich bei fehlender Sicherheitsschleuse beige-
stellt, wenn eine Zugangs-, Zutrittskontrolle auf andere Art (direkter
Blickkontakt durch
Sichtkontaktfenster etc.) nicht möglich ist.
Zu Frage 5:
Die durchschnittliche Gesamtkilometerleistung je
Dienstkraftfahrzeug der Gendarmerie in
NÖ zum 1. Jänner 2000 betrug 32.269 km.
Zu Frage 6:
Die
durchschnittliche Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug der
Gendarmerie in
NÖ zum 1. Jänner 2002 betrug 30.644 km.
Zu Frage 7-11:
Als
Mitglied der Bundesregierung bin ich zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit
verpflichtet. Diese Verpflichtung ist unter anderem auch im überwiegenden
Interesse einer
Partei geboten, so dass zwischen dem öffentlichen Interesse und der durch
den Eingriff
verkürzten Grundrechtsposition des Betroffenen eine
angemessene Relation bestehen
muss. Im Zweifelsfall ist dem privaten Interesse an der Geheimhaltung der
Vorrang ein-
zuräumen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich einen
überwiegenden Teil Ihrer Fragen
nicht beantworte. Ich kann Ihnen aber vielmehr versichern, dass alle in den
Fragen
aufgeworfenen Aspekte anlässlich des jeweiligen
Planstellenbesetzungsverfahrens
genauestens überprüft worden sind.
Zu Frage 12:
Es
ist richtig, dass mit der ab 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Organisation und
Geschäfts-
ordnung ein Arbeitsbereich “Rechtsangelegenheiten" einem Fachbereich
der Stabsabteilung
eingerichtet wurde.
Zu Frage 13-34:
Hier berufe ich mich, wie
schon bei den Fragen 7-11, auf meine
Verpflichtung zur
Wahrung der Amtsverschwiegenheit.