4106/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat HEINZL, PARNIGONI, PENDL und GenossInnen haben
am 11.07.2002 unter der Nummer 4248/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend “Personalmaßnahmen im Bereich des Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich waren zum Stichtag
1. Jänner 2000 4002 Exekutivplanstellen (Beamte+VB) systemisiert.

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1. Juli 2002 betrug der systemisierte Personalstand beim LGK für
Niederösterreich im Bereich des Exekutivdienstes 3933 (Beamte+VB).

Zu Frage 3:

Der systemisierte Personalstand beim LGK für Niederösterreich hat sich demnach zwischen
1. Jänner 2000 und 1. Juli 2002 um 69 Planstellen verringert.


zu a) Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 wurde die Unterstützungsgruppe für den Grenzdienst der
Bundesgendarmerie (USG) eingerichtet und dem LGK für NÖ 4 Planstellen zu-
systemisiert.

zu b) Im angeführten Zeitraum gab es im Bereich des exekutiven Außendienstes keine
Verminderung von Planstellen. Die notwendigen Einsparungen wurden z. B. durch die
Straffung der Verwaltungsbereiche der LGK sowie durch die Zusammenlegung der
Schulungsabteilungen von Polizei und Gendarmerie zu bundesweit einheitlichen
Bildungszentren aufgebracht.

zu c) Auf welchen Gendarmeriedienststellen im Zuge der verschiedenen Strukturreformen
Planstellen zusystemisiert werden, kann derzeit noch nicht konkretisiert werden und
setzt genaue Bedarfserhebungen voraus.

Zu Frage 4:

Die Gendarmeriedienststellen der Bezirke Lilienfeld, St. Polten und Tulln sind nicht alle mit
Sicherheitstüren und Videoüberwachungsanlagen ausgestattet.

Die Beistellung von Sicherheits- und Eingangstüren erfolgt grundsätzlich, wenn die vor-
handene Türsicherung nicht ausreicht bzw. durch bauliche Maßnahmen im Eingangs-
bereich eine Sicherheitsschleuse geschaffen werden kann.

Videoüberwachungsanlagen werden grundsätzlich bei fehlender Sicherheitsschleuse beige-
stellt, wenn eine Zugangs-, Zutrittskontrolle auf andere Art (direkter Blickkontakt durch
Sichtkontaktfenster etc.) nicht möglich ist.

Zu Frage 5:

Die durchschnittliche Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug der Gendarmerie in
NÖ zum 1. Jänner 2000 betrug 32.269 km.

Zu Frage 6:

Die durchschnittliche Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug der Gendarmerie in
NÖ zum 1. Jänner 2002 betrug 30.644 km.

Zu Frage 7-11:

Als Mitglied der Bundesregierung bin ich zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit
verpflichtet. Diese Verpflichtung ist unter anderem auch im überwiegenden Interesse einer
Partei geboten, so dass zwischen dem öffentlichen Interesse und der durch den Eingriff


verkürzten Grundrechtsposition des Betroffenen eine angemessene Relation bestehen
muss. Im Zweifelsfall ist dem privaten Interesse an der Geheimhaltung der Vorrang ein-
zuräumen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich einen überwiegenden Teil Ihrer Fragen
nicht beantworte. Ich kann Ihnen aber vielmehr versichern, dass alle in den Fragen
aufgeworfenen Aspekte anlässlich des jeweiligen Planstellenbesetzungsverfahrens
genauestens überprüft worden sind.

Zu Frage 12:

Es ist richtig, dass mit der ab 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Organisation und Geschäfts-
ordnung ein Arbeitsbereich “Rechtsangelegenheiten" einem Fachbereich der Stabsabteilung
eingerichtet wurde.

Zu Frage 13-34:

Hier berufe ich mich, wie schon bei den Fragen 7-11, auf meine Verpflichtung zur
Wahrung der Amtsverschwiegenheit.