4107/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2002

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4088 der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde, wie

folgt:

Frage 1:

Im Sinne einer erhöhten Sicherheit wird grundsätzlich die Verwendung von
Kondomen auch beim Oralverkehr empfohlen. Diese Empfehlung gilt unbeschadet
der Tatsache, dass das Risiko des passiven Partners bei dieser Form der Sexualität
praktisch Null ist und das Risiko des aktiven Partners auch bei Ejakulation in den
Mund als äußerst gering einzuschätzen ist.

Frage 2:

Im wesentlichen sind die Empfehlungen meines Ressorts ident mit jenen der
Schweizer und Deutschen Gesundheitsbehörden. Die Empfehlung der Verwendung
eines Kondoms stellt lediglich einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor dar.

Grundsätzlich haben die genannten Verhaltensregeln keinen rechtsverbindlichen
Charakter, sondern sind jedenfalls Entscheidungshilfen für mündige Staatsbürger mit
häufig wechselnden Sexualpartnern. Eine Homogenisierung solcher Empfehlungen,
welche sich insbesondere oft an spezielle Hochrisikogruppen richten, macht daher
keinen Sinn.


Frage 3:

Die Informationsmaterialien der AIDS-Hilfen unterliegen keinerlei Zensur durch mein
Ressort und es steht den Verfassern dieser Materialien frei, ihre eigene Meinung,
sofern sie mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft in Einklang steht, zu äußern.
Eine obligatorische Verwendung eines Kondoms steht außer Frage, da hier lediglich
auf die Erhöhung der Sicherheit Bezug genommen wird.

Frage 4:

Nachdem kaum Studien über Personen, welche ausschließlich Oralverkehr
praktizieren, vorliegen, liegen auch keine aussagekräftigen Daten über das
tatsächliche Risiko bei Oralverkehr vor. Um so weniger gibt es verbindliche
wissenschaftliche Literatur zum Risikofaktor “Lusttropfen". Geprüfte Kondome
schützen bei sachgerechter Verwendung, daher ist das Infektionsrisiko mit
Kondomen gleich Null zu setzen. Jede andere Form eines ungeschützten
Sexualkontaktes mit potentiellem Austausch infektiöser Körperflüssigkeit ist daher
höher einzustufen.

Frage 5:

Wie schon oben erwähnt, empfiehlt die Broschüre meines Ressorts grundsätzlich die
Verwendung von Präservativen, da hier größtmögliche Sicherheit gegeben ist. Die
tatsächliche Entscheidung, ob bereits bei Oralverkehr die Verwendung eines
Kondoms von den Betroffenen als unverzichtbar angenommen wird, bleibt den
Sexualpartnern überlassen.

Frage 6:

Nein. Es handelt sich hier um Richtlinien und Verhaltensempfehlungen, keineswegs
jedoch um Zwangsmaßnahmen, sodass die Verwendung eines Kondoms und damit
die Akzeptanz der Safer-Sex-Regeln in der Eigenverantwortung der jeweiligen
Person liegen.

Frage 7:

Die im Umlauf befindlichen Materialien der AIDS-Hilfen sind im Einklang mit dem
jüngsten Stand des Wissens und der gängigen Informationspraxis im
gesamteuropäischen Raum. Nachdem kein Widerspruch zu den Verhaltensregeln
der Gesundheitsbehörden besteht, sondern lediglich eine Abstufung der Sicherheit,
sehe ich keinen Grund diese Materialien aus dem Verkehr zu ziehen.