4115/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2002

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage 4105/J.
der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:


Frage 1:

Aus der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anrufe in den Jahren 1997 bis
2001 ersichtlich. Seit dem Jahr 1997 sind die Anrufe von 18.124 um rund vier Pro-
zentpunkte auf 17.333 im Jahr 2001 zurückgegangen.

Entwicklung der Anrufe in der Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) 1997-2001

Jahr

 

Anrufe insge-
samt

 

Entwicklung
(1997 = 100)

 

1997

 

18.124

 

100

 

1998

 

18.023

 

99

 

1999

 

17.624

 

97

 

2000

 

17.610

 

97

 

2001

 

17.333

 

96

 

Quelle: ÖBIG


Frage 2:

Die Hauptursache von Vergiftungen waren Arzneimittel mit 44 Prozent aller Anrufe,
gefolgt von chemischen Stoffen mit rund 32 Prozent. Die nachstehende Abbildung
zeigt die prozentuelle Aufteilung der Anrufe auf die Noxen.

Noxen, die zu den Anrufen in der VIZ geführt haben 1997 - 2001

Frage 3:

Von 1990 bis 1997 haben sich die Anrufe insgesamt von 17.085 auf 18.124 um rund
sechs Prozentpunkte erhöht, das Verteilungsmuster bezüglich der Noxen, der Anru-
fer und der Betroffenen ist in den letzten zwanzig Jahren gleich geblieben.

Frage 4:

Wie in der nachstehenden Abbildung ersichtlich, sind die meisten Betroffenen Kinder
bis zum 5. Lebensjahr. Danach bleibt die Altersverteilung der Betroffenen relativ
konstant bzw. die Anzahl der Anrufe nimmt mit steigendem Alter langsam ab.


Fragen 5 und 6:

Zwischen 1.1.1997 und 17.7.2002 wurden in der Vergiftungsinformationszentrale
siebzehn Todesfälle durch Intoxikationen registriert, die in Tabelle 3 (siehe Beilage)
einzeln angeführt sind. Es muss aber festgehalten werden, dass sich diese Zahlen
nicht mit den statistisch erfassten Vergiftungstodesfällen in Österreich decken kön-
nen, da es sich bei den angeführten Fällen nur um jene handelt, in denen ein Kon-
takt mit der Vergiftungsinformationszentrale aufgenommen wurde.

Lediglich drei Todesfälle wurden durch einen Unfall verursacht. Dabei handelte es
sich um eine versehentliche Aspiration von Benzin, des Weiteren um ein Kind, das
30 Dragees des deutschen Präparates Veramex 120mg (Verapamil) einnahm und
um eine Frau, die eine Mahlzeit aus Giftpilzen verzehrte. Dreizehn Todesfälle wur-
den absichtlich von den Betroffenen herbeigeführt. Auffällig ist der in sechs Fällen
zielgerichtete Einsatz von giftigen Chemikalien aus Labors (Selbstmordverdacht).

Frage 7:

Im Rahmen der Diagnosendokumentation wurden von den österreichischen Kran-
kenanstalten die folgenden Zahlen an stationären Krankenhausaufenthalten mit der
Hauptdiagnose “Vergiftung" (Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch
aktive Substanzen und toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch ver-
wendeten Substanzen) gemeldet:


 

 

1997

 

1998

 

1999

 

2000

 

2001

 

Insgesamt:

 

6.360

 

6.752

 

6.633

 

6.949

 

6.789

 

davon Frauen in %:

 

55,0

 

53,9

 

53,9

 

54,1

 

53,7

 

davon nach Alter in %:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0-15 Jahre

 

23,5

 

22,6

 

21,2

 

22,3

 

20,0

 

16-60 Jahre

 

59,2

 

61,0

 

62,6

 

61,6

 

63,3

 

61 Jahre u. m.

 

17,3

 

16,4

 

16,2

 

16,1

 

16,7

 

Absolutzahlen und detaillierte Ergebnisse nach Alter und Geschlecht sind in der bei-
liegenden Tabelle 1 enthalten.

Über die Anzahl der spitalsambulanten Fälle mit der Diagnose “Vergiftung" liegt dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen keine Dokumentation
vor.

Fragen 8 und 9:

Die VIZ hat keinen gesetzlichen oder sonstigen Auftrag, den Produktsicherheitsbeirat
zu befassen. Es besteht in einigen Fällen eine informelle Zusammenarbeit. Im Laufe
der Beratungstätigkeit kommt es immer wieder zu Fällen, wo die VIZ mit den Herstel-
lern bestimmter Produkte bezüglich Produktsicherheit in Kontakt tritt. Bei Gefahr im
Verzug werden von der VIZ die notwendigen Schritte rasch und zuverlässig gesetzt.

Fragen 10 und 11:

Seitens des Instituts Sicher Leben wurde 1997 in fachlicher Kooperation mit der VIZ
der Folder “Auch mindergiftig ist für Kinder giftig" produziert, der an die Eltern kleiner
Kinder vertrieben wird.

Fragen 12 und 13:

Im Rahmen der Giftinformationsverordnung sollen die verantwortlichen Leiter von
Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten in Krankenanstalten, bzw. Ar-
beitsmediziner und ärztliche Leiter von arbeitsmedizinischen Zentren bei Vergiftun-
gen mit im Chemikaliengesetz eingestuften Noxen an das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Meldung erstatten. Diese
werden dann in Kopie der VIZ zur Kenntnis gebracht.

In den Jahren 1997 bis 2001 wurden in der VIZ 74 Fälle registriert:

2001

 

2000

 

1999

 

1998

 

1997

 

14

 

5

 

18

 

9

 

28

 


Frage 14:

Hauptaufgabe der VIZ ist die Notfallauskunft und das Angebot eines 24-Stunden-
Notrufs, die damit verbundene fachliche Forschung und Fortbildung und der Kontakt
mit anderen Giftzentralen, Unternehmen und sonstigen Institutionen. Die Wahrung
der Meldepflicht laut Giftinformationsverordnung gehört nicht zu den Aufgaben der
VIZ. Hinsichtlich der Angelegenheiten des Giftverkehrs ist vielmehr die Zuständigkeit
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
gegeben.

Frage 15:

Insgesamt sind in der VIZ zurzeit sieben Ärzte beschäftigt, sechs davon Teilzeit.

Personalentwicklung in der VIZ

Jahr

 

Ärzte Vollzeit

 

Ärzte Teilzeit

 

Ärzte insgesamt

 

Sekretärinnen

 

1997

 

1

 

4

 

5

 

1

 

1998

 

1

 

4

 

5

 

1

 

1999

 

1

 

5

 

6

 

1

 

2000

 

1

 

5

 

6

 

1

 

2001

 

1

 

6

 

7

 

1

 

Frage 16:

Aufgrund der notwendigen fachlichen Qualifikation und der Verantwortung gegen-
über den Anrufern (es handelt sich bei der Tätigkeit um ärztliche Konsiliarleistungen)
war es nicht möglich, ehrenamtliche Mitarbeiter zu beschäftigen.

Fragen 17 und 19:

Die VIZ wird im Rahmen der jährlichen Förderung des ÖBIG durch das Bundesminis-
terium für soziale Sicherheit und Generationen budgetiert. Die Förderung der auf die
VIZ zuzurechnenden Mittel hat sich zwischen den Jahren 1997 und 2001 folgender-
maßen entwickelt:

1997: €507.653,27
1998: €457.638,70
1999: €454.079,91
2000: €505.194,89
2001: € 560.070,63


Frage 18:

Die Finanzierung der VIZ erfolgt grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Förderung
des ÖBIG durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen.
Bei der Errechnung der Höhe der anteiligen Fördermittel für die VIZ werden die ge-
leisteten Stunden der Sachbearbeiter der VIZ mit dem für das jeweilige Jahr errech-
neten vollkostendeckenden Stundensatz bewertet sowie die projektspezifischen
Sachaufwendungen (inklusive der Mietaufwendungen für die Räumlichkeiten im
AKH) und die Aufwendungen für die Journaldienste der VIZ hinzugerechnet.

Zusätzlich zu den laufenden Arbeiten im Rahmen der VIZ führt das ÖBIG - basierend
auf den Datenbeständen der VIZ - Auswertungen durch, die von den jeweiligen Auf-
traggebern gesondert finanziert werden (z.B. Datenauswertungen für die AUVA im
Sinne der Prävention von Arbeitsunfällen im Umgang mit gefährlichen Stoffen).

Fragen 20 und 21:

Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
nahmen mit 3. Dezember 1990 eine Entschließung zur Verbesserung von Prävention
und Behandlung akuter Vergiftungen beim Menschen an (90/ C 329/03). Ziel war,
das Vorliegen einer größtmöglichen Menge von Daten zur klinischen Toxikologie zu
gewährleisten, die auf Gemeinschaftsebene verglichen werden sollten, um damit
eine Politik der Verhütung des Risikos akuter Vergiftungen bei der Bevölkerung und
insbesondere bei den Arbeitnehmern durchführen zu können. In der Folge fanden
Sitzungen von Vertretern der Mitgliedstaaten statt, die jedoch nach einigen Jahren
ohne konkrete Ergebnisse beendet wurden. Weitere Folgeaktivitäten der EU in die-
sem Zusammenhang sind mir nicht bekannt.

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