4115/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.09.2002
Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage 4105/J.
der
Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Aus der folgenden Tabelle ist
die Entwicklung der Anrufe in den Jahren 1997 bis
2001 ersichtlich. Seit dem Jahr 1997 sind die Anrufe von 18.124 um rund vier
Pro-
zentpunkte auf 17.333 im Jahr 2001 zurückgegangen.
Entwicklung der Anrufe in der Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) 1997-2001
Jahr
|
Anrufe insge-
|
Entwicklung
|
1997
|
18.124
|
100
|
1998
|
18.023
|
99
|
1999
|
17.624
|
97
|
2000
|
17.610
|
97
|
2001
|
17.333
|
96
|
Quelle: ÖBIG
Frage 2:
Die Hauptursache von Vergiftungen waren
Arzneimittel mit 44 Prozent aller Anrufe,
gefolgt von chemischen Stoffen mit rund 32 Prozent. Die nachstehende Abbildung
zeigt die prozentuelle Aufteilung der Anrufe auf die Noxen.
Noxen, die zu den Anrufen in der VIZ geführt haben 1997 - 2001
Frage 3:
Von 1990 bis 1997 haben sich die Anrufe
insgesamt von 17.085 auf 18.124 um rund
sechs Prozentpunkte erhöht, das Verteilungsmuster bezüglich der
Noxen, der Anru-
fer und der Betroffenen ist in den letzten zwanzig Jahren gleich geblieben.
Frage 4:
Wie in der nachstehenden Abbildung
ersichtlich, sind die meisten Betroffenen Kinder
bis zum 5. Lebensjahr. Danach bleibt die Altersverteilung der Betroffenen
relativ
konstant bzw. die Anzahl der Anrufe nimmt mit steigendem Alter langsam ab.
Fragen 5 und 6:
Zwischen 1.1.1997
und 17.7.2002 wurden in der Vergiftungsinformationszentrale
siebzehn Todesfälle
durch Intoxikationen registriert, die in Tabelle 3 (siehe Beilage)
einzeln angeführt sind. Es muss aber festgehalten werden, dass sich diese
Zahlen
nicht mit den statistisch erfassten Vergiftungstodesfällen in
Österreich decken kön-
nen, da es sich bei den angeführten Fällen nur um jene handelt, in
denen ein Kon-
takt mit der Vergiftungsinformationszentrale aufgenommen wurde.
Lediglich drei Todesfälle wurden durch einen Unfall
verursacht. Dabei handelte es
sich um eine versehentliche Aspiration von Benzin, des Weiteren um ein Kind,
das
30 Dragees des deutschen
Präparates Veramex 120mg (Verapamil) einnahm und
um eine Frau, die eine Mahlzeit aus Giftpilzen verzehrte. Dreizehn
Todesfälle wur-
den absichtlich von den Betroffenen herbeigeführt. Auffällig ist der
in sechs Fällen
zielgerichtete Einsatz von giftigen Chemikalien aus Labors
(Selbstmordverdacht).
Frage 7:
Im Rahmen der
Diagnosendokumentation wurden von den österreichischen Kran-
kenanstalten die folgenden
Zahlen an stationären Krankenhausaufenthalten mit der
Hauptdiagnose “Vergiftung" (Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen
und biologisch
aktive Substanzen und toxische Wirkungen
von vorwiegend nicht medizinisch ver-
wendeten Substanzen) gemeldet:
|
1997
|
1998
|
1999
|
2000
|
2001
|
Insgesamt:
|
6.360
|
6.752
|
6.633
|
6.949
|
6.789
|
davon Frauen in %:
|
55,0
|
53,9
|
53,9
|
54,1
|
53,7
|
davon nach Alter in %:
|
|
|
|
|
|
0-15 Jahre
|
23,5
|
22,6
|
21,2
|
22,3
|
20,0
|
16-60 Jahre
|
59,2
|
61,0
|
62,6
|
61,6
|
63,3
|
61 Jahre u. m.
|
17,3
|
16,4
|
16,2
|
16,1
|
16,7
|
Absolutzahlen und detaillierte Ergebnisse nach Alter und
Geschlecht sind in der bei-
liegenden Tabelle 1 enthalten.
Über die Anzahl der spitalsambulanten
Fälle mit der Diagnose “Vergiftung" liegt dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen keine
Dokumentation
vor.
Fragen 8 und 9:
Die VIZ hat keinen gesetzlichen oder
sonstigen Auftrag, den Produktsicherheitsbeirat
zu befassen. Es besteht in einigen Fällen eine informelle Zusammenarbeit.
Im Laufe
der Beratungstätigkeit kommt es immer wieder zu Fällen, wo die VIZ
mit den Herstel-
lern bestimmter Produkte bezüglich Produktsicherheit in Kontakt tritt. Bei
Gefahr im
Verzug werden von der VIZ die notwendigen Schritte rasch und zuverlässig
gesetzt.
Fragen 10 und 11:
Seitens des Instituts Sicher Leben wurde 1997 in fachlicher
Kooperation mit der VIZ
der Folder “Auch mindergiftig ist für Kinder giftig"
produziert, der an die Eltern kleiner
Kinder vertrieben wird.
Fragen 12 und 13:
Im Rahmen der Giftinformationsverordnung
sollen die verantwortlichen Leiter von
Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten in Krankenanstalten, bzw. Ar-
beitsmediziner und ärztliche Leiter
von arbeitsmedizinischen Zentren bei Vergiftun-
gen mit im Chemikaliengesetz eingestuften Noxen an das Bundesministerium
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Meldung erstatten. Diese
werden dann in Kopie der VIZ zur Kenntnis gebracht.
In den Jahren 1997 bis 2001 wurden in der VIZ 74 Fälle registriert:
2001
|
2000
|
1999
|
1998
|
1997
|
14
|
5
|
18
|
9
|
28
|
Frage 14:
Hauptaufgabe der VIZ ist die
Notfallauskunft und das Angebot eines 24-Stunden-
Notrufs, die damit verbundene fachliche Forschung und Fortbildung und der
Kontakt
mit anderen Giftzentralen, Unternehmen und sonstigen Institutionen. Die Wahrung
der Meldepflicht laut Giftinformationsverordnung gehört nicht zu den
Aufgaben der
VIZ. Hinsichtlich der Angelegenheiten des Giftverkehrs ist vielmehr die
Zuständigkeit
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
gegeben.
Frage 15:
Insgesamt sind in der VIZ zurzeit sieben Ärzte beschäftigt, sechs davon Teilzeit.
Personalentwicklung in der VIZ
Jahr
|
Ärzte Vollzeit
|
Ärzte Teilzeit
|
Ärzte insgesamt
|
Sekretärinnen
|
1997
|
1
|
4
|
5
|
1
|
1998
|
1
|
4
|
5
|
1
|
1999
|
1
|
5
|
6
|
1
|
2000
|
1
|
5
|
6
|
1
|
2001
|
1
|
6
|
7
|
1
|
Frage 16:
Aufgrund der notwendigen fachlichen
Qualifikation und der Verantwortung gegen-
über den Anrufern (es handelt sich bei der Tätigkeit um
ärztliche Konsiliarleistungen)
war es nicht möglich, ehrenamtliche Mitarbeiter zu beschäftigen.
Fragen 17 und 19:
Die VIZ wird im Rahmen der jährlichen
Förderung des ÖBIG durch das Bundesminis-
terium für soziale Sicherheit und Generationen budgetiert. Die
Förderung der auf die
VIZ zuzurechnenden Mittel hat sich zwischen den Jahren 1997 und 2001 folgender-
maßen
entwickelt:
1997: €507.653,27
1998: €457.638,70
1999: €454.079,91
2000: €505.194,89
2001: € 560.070,63
Frage 18:
Die Finanzierung der VIZ erfolgt
grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Förderung
des ÖBIG durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen.
Bei der Errechnung der Höhe der anteiligen Fördermittel für die
VIZ werden die ge-
leisteten Stunden der Sachbearbeiter der VIZ mit dem für das jeweilige
Jahr errech-
neten vollkostendeckenden Stundensatz bewertet sowie die projektspezifischen
Sachaufwendungen (inklusive der Mietaufwendungen für die
Räumlichkeiten im
AKH) und die Aufwendungen für die Journaldienste der VIZ hinzugerechnet.
Zusätzlich zu den
laufenden Arbeiten im Rahmen der VIZ führt das ÖBIG - basierend
auf den Datenbeständen der VIZ - Auswertungen durch, die von den
jeweiligen Auf-
traggebern gesondert finanziert werden (z.B. Datenauswertungen für die
AUVA im
Sinne der Prävention von Arbeitsunfällen im Umgang mit
gefährlichen Stoffen).
Fragen 20 und 21:
Der Rat und die im Rat vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
nahmen mit 3. Dezember 1990 eine Entschließung zur Verbesserung von
Prävention
und Behandlung akuter Vergiftungen beim Menschen an (90/ C 329/03). Ziel war,
das Vorliegen einer größtmöglichen Menge von Daten zur
klinischen Toxikologie zu
gewährleisten, die auf
Gemeinschaftsebene verglichen werden sollten, um damit
eine Politik der Verhütung des Risikos akuter Vergiftungen bei der
Bevölkerung und
insbesondere bei den Arbeitnehmern durchführen zu können. In der
Folge fanden
Sitzungen von Vertretern der Mitgliedstaaten statt, die jedoch nach einigen
Jahren
ohne konkrete Ergebnisse beendet wurden. Weitere Folgeaktivitäten der EU
in die-
sem Zusammenhang sind mir nicht bekannt.
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