4119/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.09.2002
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Abwicklungs- und
Auszahlungsmodalitäten
beim Kinderbetreuungsgeld, Nr. 4215/J, wie folgt:
Zu Frage 1:
Per Ende Juli 2002 wurden
30.650 Anträge auf Kinderbetreuungsgeld eingebracht.
Davon waren 28.785 bereits zur Auszahlung freigegeben.
Hinsichtlich der eingebrachten
Anträge ist eine Aufschlüsselung nach
Staatsbürgerschaft und Geschlecht nicht möglich, bei den zur
Auszahlung
freigegebenen Fällen ist die Aufteilung wie folgt:
|
|
weiblich
|
männlich
|
|
Österreicher/innen
|
23.642
|
232
|
|
EU-Bürger/innen
|
501
|
6
|
|
Drittstaatsangehörige
|
4.324
|
80
|
|
Gesamt
|
28.467
|
318
|
Zu Frage 2:
Bis Ende Juli sind insgesamt 9 Ablehnungsbescheide ausgestellt worden:
•
4 wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß
§ 2 Abs. 1 Z.1
bzw. §2 Abs. 2 KBGG
•
2 wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung gemäß
§ 2 Abs. 1 Z. 2 KBGG
• 3 wegen Nichtvorlage der Abgabenerklärung gemäß § 15 KBGG (nur
Ablehnung Zuschuss)
In jedem Fall handelt es sich
um weibliche Antragsteilerinnen
Ein Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft ist nicht möglich.
Zu Frage 3a:
Für Fragen des Arbeitsrechtes darf
ich auf die Zuständigkeit meines Kollegen, Herrn
Dr. Martin Bartenstein als Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
hinweisen.
Mir ist jedoch bekannt, dass vom BMWA ein Folder zum Thema
“Kinderbetreuungsgeld:
Arbeitsrechtlicher Leitfaden" erstellt wurde.
Dieser Folder wurde nicht nur
an die das KBG administrierenden
Krankenversicherungsträger verteilt, sondern wurde meines Wissens nach
auch
über die Finanzlandesdirektionen bei den Finanzämtern sowie über
die Ärztekammer
bei Gynäkologen/Gynäkologinnen und
Kinderärzten/Kinderärztinnen aufgelegt.
Auch kann der Folder telefonisch und schriftlich beim Bürgerservice des
BMWA
angefordert
werden.
Zu Frage 3b:
Siehe 3a
Zu Frage 3c:
Nein
Zu Frage 3d:
Nein
Zu Frage 4a:
Nein.
Zum Verfahren bei
der Familienbeihilfe wird festgehalten, dass es derzeit keine
Auswertungen zur Erledigungsdauer gibt, und es selbstverständlich keine
unterschiedliche Behandlung von Österreicher/innen und
Ausländer/innen gibt.
Es können sich jedoch im
Einzelfall Verzögerungen bei Ausländer/innen ergeben,
wenn besondere Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen sind.
Zur Antragstellung beim Kinderbetreuungsgeld ist festzuhalten, dass erwartet
werden kann, dass Antragsteller/innen bei der Beantragung einer Leistung die
erforderlichen Unterlagen mitbringen.
Dies ist auch in anderen Bereichen durchaus üblich.
Im Zuge der stärkeren edv - mäßigen Vernetzung wird es aber in Hinkunft möglich
sein, gewisse Abfragen und somit Prüfungen von Anspruchsvoraussetzungen auf
dem Weg der elektronischen Abfrage durchzuführen.
Ich darf beispielsweise auf das Projekt Finanz - Online verweisen, im Rahmen
dessen bald direkte Abfragen zur Familienbeihilfe möglich sein werden.
Zu Frage 4b:
Dazu liegen keine Daten vor.
Unter der Annahme, dass es im Bereich der
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
(siehe dazu auch Frage 4a ) zu keinen Verzögerungen kommt, ist aber davon
auszugehen, dass im Normalfall innerhalb weniger Tage die Anspruchsfreigabe
erfolgt.
Wann die erste Auszahlung erfolgt, ist davon abhängig, ob der
Leistungsanspruch im Monat
der Beantragung oder davor beginnt. (siehe § 33 Abs.
1 KBGG)
Zu beachten ist aber auch, dass u.U. das
KBG für die Dauer des
Wochengeldbezuges ruht, sich daher aus diesem Grund die Auszahlung verschiebt.
Zu Frage 5a:
Es gibt keinerlei
unterschiedliches Procedere zwischen den verschiedenen
antragstellenden Personengruppen. Darüber hinaus sind mir keinerlei
bürokratische
Schwierigkeiten für Sozialhilfeempfänger/innen bekannt.
Zu Frage 5b:
Es liegen dazu keine Daten vor. (Siehe auch 4b)
Zu Frage 6:
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Anträge auf Kinderbetreuungsgeld nicht beim
Ministerium, sondern gemäß § 24 KBGG bei den
Krankenversicherungsträgern zu
stellen sind.
Zur Verfahrensdauer liegen keine Daten vor.