412/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger betreffend

den weiteren Ausbau der Interventionstellen gegen Gewalt in der Familie

(Nr. 570/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Aufgrund der zu legenden Jahresberichte 1999 werden wir uns gemeinsam mit dem

Bundesministerium für Inneres genau überlegen, ob, und gegebenenfalls wo, eine

Ausweitung notwendig und zweckdienlich ist.

 

Derzeit werden die Interventionsstellen im Jahr 2000 pro Ressort mit über S 15 Mio.

gefördert.

 

Im Regierungsübereinkommen ist explizit festgehalten: Zur Beseitigung der Gewalt

an Frauen und Kindern werden im Laufe der nächsten Legislaturperiode

entsprechende Maßnahmen zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des

Opferschutzes, auch durch legistische Maßnahmen und den Ausbau der

Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, zur Einrichtung von

Prozeßbegleitung für sexuell mißbrauchte Kinder und Jugendliche, zur verstärkten

internationalen Zusammenarbeit gegen Frauenhandel und zu einer verstärkten

Präventions -, Sensibilisierungs - und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt.

Zu Frage 3:

 

Für die Interventionsstellen, die ein zentrales Element des Gewaltschutzgesetzes

darstellen, sind von April bis Dezember 2000 S 10,594.500,-- vorgesehen. Da mit

den Interventionsstellen Jahresverträge abgeschlossen wurden, war für die 1.

Anweisungsrate im Jänner noch das Bundeskanzleramt zuständig. (Zur Anweisung

kamen S 4,850.000,--).

 

Zu Frage 4:

 

Derzeit gibt es 9 Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt, pro Bundesland eine

Stelle, sowie in Wien außerdem eine Interventionsstelle für Betroffene des

Frauenhandels.

Die vorgesehenen Budgetmittel sind wie folgt aufgeteilt (April bis Dezember 2000>:

 

IST Graz

Verein Interventionsstelle Steiermark

gegen familiäre Gewalt                                                      S 1,169.500,--

 

IST Linz

Verein Interventionsstelle gegen Gewalt

in der Familie                                                                       S 950.000,--

 

IST Salzburg

Verein ,,Interventionsstelle Salzburg“                            S 1,015.000,--

 

IST Innsbruck

Verein Interventionsstelle gegen Gewalt

an Frauen in der Familie                                                    S 1,000.000,--

 

IST Klagenfurt

Verein ,,Kärntner Interventionsstelle

gegen familiäre Gewalt“                                                    S 1,000.000,--

 

IST Niederösterreich                                                         S 1,400.000,--

Verein „Niederösterreichische

Interventionsstelle gegen Gewalt an

Frauen und Kindern“, St. Pölten

 

IST Burgenland                                                                  S 650.000,--

Verein „Burgenländische Interventionsstelle

gegen Gewalt in der Familie", Oberwart

 

IST Vorarlberg

Institut für Sozialdienste, Feldkirch                                S 700.000,--

 

IST Wien                                                                             S 1,900.000,--

Verein Wiener Interventionsstelle

gegen Gewalt in der Familie

 

IST für Betroffene des Frauenhandels

(Verein LEFÖ), Wien                                                         S 810.000,--

 

 

Zu Frage 5:

 

Alle Interventionsstellen werden mit gemeinsamen Förderverträgen je zur Hälfte vom

Bundesministerium für Inneres und mir finanziert.