412/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger betreffend
den weiteren Ausbau der Interventionstellen gegen Gewalt in der Familie
(Nr. 570/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1 und 2:
Aufgrund der zu legenden Jahresberichte 1999 werden wir uns gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Inneres genau überlegen, ob, und gegebenenfalls wo, eine
Ausweitung notwendig und zweckdienlich ist.
Derzeit werden die Interventionsstellen im Jahr 2000 pro Ressort mit über S 15 Mio.
gefördert.
Im Regierungsübereinkommen ist explizit festgehalten: Zur Beseitigung der Gewalt
an Frauen und Kindern werden im Laufe der nächsten Legislaturperiode
entsprechende Maßnahmen zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des
Opferschutzes, auch durch legistische Maßnahmen und den Ausbau der
Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, zur Einrichtung von
Prozeßbegleitung für sexuell mißbrauchte Kinder und Jugendliche, zur verstärkten
internationalen Zusammenarbeit gegen Frauenhandel und zu einer verstärkten
Präventions -, Sensibilisierungs - und
Öffentlichkeitsarbeit gesetzt.
Zu Frage 3:
Für die Interventionsstellen, die ein zentrales Element des Gewaltschutzgesetzes
darstellen, sind von April bis Dezember 2000 S 10,594.500,-- vorgesehen. Da mit
den Interventionsstellen Jahresverträge abgeschlossen wurden, war für die 1.
Anweisungsrate im Jänner noch das Bundeskanzleramt zuständig. (Zur Anweisung
kamen S 4,850.000,--).
Zu Frage 4:
Derzeit gibt es 9 Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt, pro Bundesland eine
Stelle, sowie in Wien außerdem eine Interventionsstelle für Betroffene des
Frauenhandels.
Die vorgesehenen Budgetmittel sind wie folgt aufgeteilt (April bis Dezember 2000>:
IST Graz
Verein Interventionsstelle Steiermark
gegen familiäre Gewalt S 1,169.500,--
IST Linz
Verein Interventionsstelle gegen Gewalt
in der Familie S 950.000,--
IST Salzburg
Verein ,,Interventionsstelle Salzburg“ S 1,015.000,--
IST Innsbruck
Verein Interventionsstelle gegen Gewalt
an Frauen in der Familie S 1,000.000,--
IST Klagenfurt
Verein ,,Kärntner Interventionsstelle
gegen familiäre Gewalt“ S 1,000.000,--
IST Niederösterreich S 1,400.000,--
Verein „Niederösterreichische
Interventionsstelle gegen Gewalt an
Frauen und Kindern“, St. Pölten
IST Burgenland S 650.000,--
Verein „Burgenländische
Interventionsstelle
gegen Gewalt in der Familie", Oberwart
IST Vorarlberg
Institut für Sozialdienste, Feldkirch S 700.000,--
IST Wien S 1,900.000,--
Verein Wiener Interventionsstelle
gegen Gewalt in der Familie
IST für Betroffene des Frauenhandels
(Verein LEFÖ), Wien S 810.000,--
Zu Frage 5:
Alle Interventionsstellen werden mit gemeinsamen Förderverträgen je zur Hälfte vom
Bundesministerium für Inneres und mir finanziert.