4121/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.09.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-lng. Dr. Peter
Keppelmüller, Kolleginnen
und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend “Kokain-
Drogendelikt in
ÖVP-Landesparteizentrale aus heutiger Sicht" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums
für Justiz.
Zu 2 und 3:
Die
Anfrage zielt offenbar auf jenen am 18. Jänner 1998 fristlos entlassenen
Ange-
stellten der ÖVP-Landesparteileitung in Linz ab, der mit Urteil des
Landesgerichtes
Linz vom 12. Jänner 1999 wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2,
vierter Fall,
Abs. 3, erster Fall SMG und des Vergehens nach § 27 Abs. 1, erster,
zweiter und
sechster Fall SMG rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten
verurteilt
wurde. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde gemäß § 43 Abs. 1
StGB für eine Pro-
bezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen.
Zu 4:
Aus den der Staatsanwaltschaft Linz zur Verfügung stehenden Unterlagen ergibt
sich kein Hinweis darauf, dass noch andere Personen aus dem
Umfeld der ÖVP-
Landesparteizentrale oder der
Organisation, für die der Verurteilte gearbeitet hat, in-
volviert waren.