4121/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.09.2002

 

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-lng. Dr. Peter Keppelmüller, Kolleginnen
und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Kokain-
Drogendelikt in ÖVP-Landesparteizentrale aus heutiger Sicht" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums für Justiz.

Zu 2 und 3:

Die Anfrage zielt offenbar auf jenen am 18. Jänner 1998 fristlos entlassenen Ange-
stellten der ÖVP-Landesparteileitung in Linz ab, der mit Urteil des Landesgerichtes
Linz vom 12. Jänner 1999 wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2, vierter Fall,
Abs. 3, erster Fall SMG und des Vergehens nach § 27 Abs. 1, erster, zweiter und
sechster Fall SMG rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt
wurde. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Pro-
bezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen.

Zu 4:

Aus den der Staatsanwaltschaft Linz zur Verfügung stehenden Unterlagen ergibt

sich kein Hinweis darauf, dass noch andere Personen aus dem Umfeld der ÖVP-
Landesparteizentrale oder der Organisation, für die der Verurteilte gearbeitet hat, in-
volviert waren.