4122/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.09.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die Absicht der
Regierung, bei der Postbus-“Privatisierung" ein Kartell- und EG-rechtlich
fragwürdigen Beinahe-Monopol “Austro-Bus" im österreichischen Kraftfahrlinien-
sektor herbeizuführen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 4 bis 9, 11 bis 14 und 17 bis 20:

Die  Beantwortung  dieser Fragen  fällt  nicht in  den Zuständigkeitsbereich  des

Bundesministers für Justiz.

Zu 2:

Der   mir   unmittelbar   unterstellte   Bundeskartellanwalt   ist   zur   Vertretung   der

öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht berufen. Es wird zum gegebenen
Zeitpunkt geprüft werden, ob und welche Anträge der Bundeskartellanwalt in diesem
Zusammenhang an das Kartellgericht zu stellen hat.

Zu 3:

Falls  ein  solches  Kartell  tatsächlich  zustande  kommen  sollte,  wird   sich  der

Bundeskartellanwalt damit befassen, sobald die Genehmigung des Kartells beim
Kartellgericht beantragt wird oder sobald ein Kartell ohne Genehmigung des
Kartellgerichts verbotenerweise durchgeführt werden sollte.


Zu 10:

Eine solche Behauptung ist mir nicht bekannt.

Zu 15 und 16:

Ein solcher Antrag wurde nach dem Wissensstand des Bundesministeriums für

Justiz nicht eingebracht.