4122/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.09.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger,
Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die Absicht
der
Regierung, bei der Postbus-“Privatisierung" ein Kartell- und
EG-rechtlich
fragwürdigen
Beinahe-Monopol “Austro-Bus" im österreichischen
Kraftfahrlinien-
sektor herbeizuführen" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 4 bis 9, 11 bis 14 und 17 bis 20:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für Justiz.
Zu 2:
Der mir unmittelbar unterstellte Bundeskartellanwalt ist zur Vertretung der
öffentlichen
Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht berufen. Es wird zum gegebenen
Zeitpunkt geprüft werden, ob und welche Anträge der
Bundeskartellanwalt in diesem
Zusammenhang an das
Kartellgericht zu stellen hat.
Zu 3:
Falls ein solches Kartell tatsächlich zustande kommen sollte, wird sich der
Bundeskartellanwalt damit befassen, sobald die Genehmigung
des Kartells beim
Kartellgericht beantragt wird oder sobald ein Kartell ohne Genehmigung des
Kartellgerichts verbotenerweise durchgeführt werden sollte.
Zu 10:
Eine solche Behauptung ist mir nicht bekannt.
Zu 15 und 16:
Ein solcher Antrag wurde nach dem Wissensstand des Bundesministeriums für
Justiz nicht eingebracht.