4123/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.09.2002
BM für Justiz
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Jung, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend “Bericht der “Presse" vom
5.7.2002" ge-
richtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Die
Darstellung im genannten Artikel, die Einladung sei auf dem offiziellen
Briefpa-
pier des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien verbreitet worden, ist
insofern
verkürzend, als die Einladung der “Kommission Verfassung und
Neutralität” zu einer
Pressekonferenz selbst keinen Briefkopf trug. Zu ihrer Übermittlung an den
Chefre-
dakteur der Tageszeitung Die Presse wurde allerdings ein im
Präsidium des Ober-
landesgerichtes Wien aufliegender Vordruck eines Fax-Deckblattes verwendet, der
mit dem Briefkopf des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien versehen
ist.
Zu 1.1 und 1.2:
Die
Einladung wurde nicht vom Präsidenten, sondern von einem Richter des Ober-
landesgerichtes Wien versandt, dem nach seinen Angaben der auf dem Vordruck
vorhandene Briefkopf jedoch nicht auffiel. Die Verwendung des betreffenden Vor-
drucks zu diesem Zweck erfolgte weder mit dem Wissen noch mit der Billigung des
Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien.
Bereits
unmittelbar nachdem der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien vom Vor-
gang Kenntnis erhielt und die Umstände aufgeklärt hatte, belehrte er
am 8. Juli 2002
den betreffenden Richter und erteilte ihm eine Rüge.