4123/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.09.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Jung, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Bericht der “Presse" vom 5.7.2002" ge-
richtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Die Darstellung im genannten Artikel, die Einladung sei auf dem offiziellen Briefpa-
pier des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien verbreitet worden, ist insofern
verkürzend, als die Einladung der “Kommission Verfassung und Neutralität” zu einer
Pressekonferenz selbst keinen Briefkopf trug. Zu ihrer Übermittlung an den Chefre-
dakteur der Tageszeitung Die Presse wurde allerdings ein im Präsidium des Ober-
landesgerichtes Wien aufliegender Vordruck eines Fax-Deckblattes verwendet, der
mit dem Briefkopf des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien versehen ist.

Zu 1.1 und 1.2:

Die Einladung wurde nicht vom Präsidenten, sondern von einem Richter des Ober-
landesgerichtes Wien versandt, dem nach seinen Angaben der auf dem Vordruck
vorhandene Briefkopf jedoch nicht auffiel. Die Verwendung des betreffenden Vor-
drucks zu diesem Zweck erfolgte weder mit dem Wissen noch mit der Billigung des
Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien.


Bereits unmittelbar nachdem der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien vom Vor-
gang Kenntnis erhielt und die Umstände aufgeklärt hatte, belehrte er am 8. Juli 2002
den betreffenden Richter und erteilte ihm eine Rüge.