4124/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.09.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rüdiger
Sehender, Dr. Helene Partik-Pablé, Anna
Elisabeth Achatz, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Alois Pumberger und Kollegen haben
am
11.07.2002 unter der Nr. 4229/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Tendenzen der zunehmenden
Fundamentalisierung in
der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich im Speziellen in
Oberösterreich"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
In
Freistadt ist die Errichtung eines Gebäudes mit der Bezeichnung
“Haus der Begegnung in
Freistadt", welches Raum für kulturelle Aktivitäten, Gastronomie
sowie einen Moscheen-
betrieb bieten soll, beabsichtigt.
Im Großraum Linz/Leonding wird die Gründung eines “Islamischen Zentrums" betrieben.
Zu Frage 2:
Als Betreiber in Freistadt treten der Obmann und Mitglieder
des Vereins “Islamische
Jugendorganisation in Freistadt" auf, in Linz der Obmann des Vereins
“Plattform Islam".
Derzeit gibt es keine Hinweise auf allenfalls geplante islamisch extremistische Aktivitäten.
Zu Frage 3:
Es liegen keine Erkenntnisse vor, die für die Sicherheit bedenklich erscheinen könnten.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Diesbezüglich liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Zu Frage 6:
Die
Ermittlungen nach dem 11. September 2001 haben bisher keine konkreten
Erkenntnisse
hinsichtlich der Einschleusung gewaltbereiter islamisch-extremistischer
Personen in unser
Bundesgebiet ergeben.
Zu Frage 7:
Die
Ermittlungen der Staatspolizei haben bisher keine konkreten Erkenntnisse
über einen
Aufenthalt von sogenannten “Schläfern" in unserem Bundesgebiet
ergeben. Hinsichtlich der
Methoden der Sicherheitsbehörden ersuche ich um Verständnis, dass von
einer weiter-
gehenden Beantwortung aus polizeitaktischen Überlegungen Abstand genommen
werden
muß.
Zu Frage 8:
In
unserem Bundesgebiet gibt es nur wenige Extremisten mit islamistischer
Ideologie.
Dieser Personenkreis forciert in bestimmten Moscheen und islamischen Vereinen
die
Verbreitung ihres Gedankengutes mittels Flugblättern, Videos sowie durch
aggressive
Predigten. Wesentliche Veränderungen konnten in letzter Zeit nicht
festgestellt werden.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Im Rahmen der Aufgabe
zur Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr im Sinne des
Sicherheitspolizeigesetzes werden auftretende islamisch-extremistische
Bestrebungen einer
entsprechenden Bearbeitung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden
unterzogen.