4124/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.09.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rüdiger Sehender, Dr. Helene Partik-Pablé, Anna
Elisabeth Achatz, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Alois Pumberger und Kollegen haben am
11.07.2002 unter der Nr. 4229/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Tendenzen der zunehmenden Fundamentalisierung in
der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich im Speziellen in Oberösterreich"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

In Freistadt ist die Errichtung eines Gebäudes mit der Bezeichnung “Haus der Begegnung in
Freistadt", welches Raum für kulturelle Aktivitäten, Gastronomie sowie einen Moscheen-
betrieb bieten soll, beabsichtigt.

Im Großraum Linz/Leonding wird die Gründung eines “Islamischen Zentrums" betrieben.

Zu Frage 2:

Als Betreiber in Freistadt treten der Obmann und Mitglieder des Vereins “Islamische
Jugendorganisation in Freistadt" auf, in Linz der Obmann des Vereins “Plattform Islam".


Derzeit gibt es keine Hinweise auf allenfalls geplante islamisch extremistische Aktivitäten.

Zu Frage 3:

Es liegen keine Erkenntnisse vor, die für die Sicherheit bedenklich erscheinen könnten.

Zu Frage 4:

Nein.

Zu Frage 5:

Diesbezüglich liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Zu Frage 6:

Die Ermittlungen nach dem 11. September 2001 haben bisher keine konkreten Erkenntnisse
hinsichtlich der Einschleusung gewaltbereiter islamisch-extremistischer Personen in unser
Bundesgebiet ergeben.

Zu Frage 7:

Die Ermittlungen der Staatspolizei haben bisher keine konkreten Erkenntnisse über einen
Aufenthalt von sogenannten “Schläfern" in unserem Bundesgebiet ergeben. Hinsichtlich der
Methoden der Sicherheitsbehörden ersuche ich um Verständnis, dass von einer weiter-
gehenden Beantwortung aus polizeitaktischen Überlegungen Abstand genommen werden
muß.

Zu Frage 8:

In unserem Bundesgebiet gibt es nur wenige Extremisten mit islamistischer Ideologie.
Dieser Personenkreis forciert in bestimmten Moscheen und islamischen Vereinen die
Verbreitung ihres Gedankengutes mittels Flugblättern, Videos sowie durch aggressive
Predigten. Wesentliche Veränderungen konnten in letzter Zeit nicht festgestellt werden.

Zu Frage 9:

Nein.


Zu Frage 10:

Im Rahmen der Aufgabe zur Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr im Sinne des
Sicherheitspolizeigesetzes werden auftretende islamisch-extremistische Bestrebungen einer
entsprechenden Bearbeitung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden unterzogen.