4127/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2002
BM für Inneres:
Die Abgeordneten zum Nationalrat WITTAUER, BLASIKER und
Kollegen haben am
9.7.2002 unter der Nummer 4124/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Einsparungen bei der Exekutive und die zukünftige
Entwicklung der
Bundesgendarmerie"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 bis 3:
Aufgrund
der in Umsetzung begriffenen Reform kann derzeit darüber noch keine
Aussage
gemacht
werden.
Zu Frage 4:
Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2003 und dem
damit verbundenen Stellenplan sind
noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit über die Planstellenentwicklung
noch keine
Aussage getroffen werden
kann.
Zu Frage 5:
Die Umwandlung von E2a- auf E2b-Planstellen könnte insbesondere
eine Konsequenz der
beabsichtigten Neufassung der Organisation und Geschäftsordnung für
die Gendarmerie-
posten sein. Da diese Frage sich jedoch noch im Diskussionsstadium befindet und
darüber
hinaus mit dem Zentralausschuss der Bediensteten der Bundesgendarmerie
Gespräche zu
führen sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch keine
verbindliche Aussage
über eine allfällige Umwandlung und ihr tatsächliches
Ausmaß erfolgen.
Zu Frage 6:
Das
Dienststellenstrukturkonzept 2001 ist mit der Verfügung der Zusammenlegung
von 119
Gendarmeriedienststellen abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt nach
Maßgabe der
Verfügbarkeit
entsprechender Unterkünfte. Zur Zeit sind keine weiteren Zusammen-
legungsverfügungen für 2003 vorgesehen.
Zu Frage 7:
Durch
die Neuaufnahmen von 205 Gendarmeriebediensteten mit Stichtag 1. September
2002 bestand mit diesem Datum bei der Bundesgendarmerie ein
Personalüberhang von 49
Bediensteten.
Zu Frage 8:
Der durchschnittliche jährliche Abgang bei der
Bundesgendarmerie beträgt ca. 350
Bedienstete.
Um die trotzdem auftretenden Personalfehlstände
abdecken zu können, werden heuer noch
225 Exekutivbedienstete (Gendarmeriebeamte und Vertragsbedienstete mit
Sondervertrag
für den Grenzüberwachungsdienst) aufgenommen werden.
Zu Frage 9:
Ein beschränktes Auslagerungspotential liegt im
Bereich der Technik. Durch die
Zusammenlegung der Werkstätten betriebe auf eine KFZ-Werkstätte pro
Bundesland, die
gemeinsam für Gendarmerie und Polizei zur Verfügung steht, werden nur
noch der für
exekutivdienstliche Bedürfnisse erforderliche Eigenbedarf an technischer
Versorgung
abgedeckt und darüber hinaus zu gewährleistende Serviceleistungen auf
den privaten
Bereich verlagert. Ein weiterer Schritt für vertretbare Auslagerungen
besteht im
Digitalfunksystem ADONIS, das von einem externen Betreiber
zur Verfügung gestellt und
von der Exekutive nur noch genutzt werden soll.
Zu Frage 10:
Sowohl die Bundesgendarmerie als auch die Bundespolizei
sind im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen bemüht, dem Frauenförderungsgesetz durch
vermehrte
Neuaufnahmen von Frauen Rechnung zu tragen.
Zu Frage 11:
Der
Stellenplan sieht wohl die Möglichkeit der Ersatzneuaufnahme bei
Karenzierungen nach
dem Mutterschutzgesetz vor, jedoch können derzeit aus diesem Titel keine
zusätzlichen
E2c-Beamte aufgenommen werden.
Zu Frage 12:
Ja. Der Stellenplan erlaubt jedoch keine
Personalüberstände zur Kompensierung dieser
dienststellenweise wechselnden Differenzen.
Zu Frage 13:
Ich bin ständig bestrebt, den Exekutivkräften
nach Maßgabe der Erfordernisse und der
budgetären Möglichkeiten optimale Voraussetzungen für die
Aufgabenerfüllung zu
gewährleisten.
Nicht zuletzt im Hinblick auf den im September 2002 in
Salzburg stattfindenden European
Economic Summit und die bei der Vorjahresveranstaltung und ähnlichen
Anlassfällen im
Ausland gewonnen Erfahrungswerte liegt ein Schwerpunkt in der dem technischen
Letztstand entsprechenden Ausstattung der im Großen Sicherheits- und
Ordnungsdienst
eingesetzten Kräfte. Ständige Modifikationen im Sinne der Anpassung
an die technischen
Entwicklungen erfolgen auch in den Bereichen Kraftfahrzeugwesen,
Telekommunikation,
Informationstechnologie, Waffen und Uniformierung.
Speziell
der Bereich der Kommunikationstechnik wird laufend den neuen technischen und
organisatorischen Anforderungen und Voraussetzungen angepasst.
Durch das Projekt ADONIS wird der österreichischen
Exekutive eine an die modernen
taktischen und organisatorischen Anforderungen angepasste Infrastruktur auf dem
Funkgebiet zur Verfügung stehen. Auch wird dadurch die direkte
Kommunikation mit
anderen Hilfsorganisationen, wie z.B. Feuerwehr und Rettung, erstmals
möglich. Speziell
bei Katastrophenfällen und Großschadensereignissen ist damit in
Zukunft eine wesentlich
bessere
Kommunikationsinfrastruktur verfügbar.
Die Telefonanlagen im Bereich des BM.I werden laufend
adaptiert und erneuert. So wird
beispielsweise durch das Projekt “Gendphone" erstmals eine
einheitliche Telefon-
infrastruktur für den Bereich der Bundesgendarmerie zur Verfügung
stehen, die auch die
Datenkommunikation erheblich
verbessert.
Auf dem EDV-Sektor wird neben Verbesserungen beim
Internet-Zugang und dem laufenden
Austausch der Hardware auf leistungsfähigere Geräte insbesondere die
Entwicklung neuer
Software (hier vorrangig anzuführen das Projekt IPOS = Integriertes
Polizeiliches Sicher-
heitssystem) und der Ausbau der Datenleitungen betrieben.