4127/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2002

BM für Inneres:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat WITTAUER, BLASIKER und Kollegen haben am
9.7.2002 unter der Nummer 4124/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Einsparungen bei der Exekutive und die zukünftige Entwicklung der
Bundesgendarmerie" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1 bis 3:

Aufgrund der in Umsetzung begriffenen Reform kann derzeit darüber noch keine Aussage
gemacht werden.

Zu Frage 4:

Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2003 und dem damit verbundenen Stellenplan sind
noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit über die Planstellenentwicklung noch keine
Aussage getroffen werden kann.


Zu Frage 5:

Die Umwandlung von E2a- auf E2b-Planstellen könnte insbesondere eine Konsequenz der
beabsichtigten Neufassung der Organisation und Geschäftsordnung für die Gendarmerie-
posten sein. Da diese Frage sich jedoch noch im Diskussionsstadium befindet und darüber
hinaus mit dem Zentralausschuss der Bediensteten der Bundesgendarmerie Gespräche zu
führen sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch keine verbindliche Aussage
über eine allfällige Umwandlung und ihr tatsächliches Ausmaß erfolgen.

Zu Frage 6:

Das Dienststellenstrukturkonzept 2001 ist mit der Verfügung der Zusammenlegung von 119
Gendarmeriedienststellen abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der
Verfügbarkeit entsprechender Unterkünfte. Zur Zeit sind keine weiteren Zusammen-
legungsverfügungen für 2003 vorgesehen.

Zu Frage 7:

Durch die Neuaufnahmen von 205 Gendarmeriebediensteten mit Stichtag 1. September
2002 bestand mit diesem Datum bei der Bundesgendarmerie ein Personalüberhang von 49
Bediensteten.

Zu Frage 8:

Der durchschnittliche jährliche Abgang bei der Bundesgendarmerie beträgt ca. 350
Bedienstete.

Um die trotzdem auftretenden Personalfehlstände abdecken zu können, werden heuer noch
225 Exekutivbedienstete (Gendarmeriebeamte und Vertragsbedienstete mit Sondervertrag
für den Grenzüberwachungsdienst) aufgenommen werden.

Zu Frage 9:

Ein beschränktes Auslagerungspotential liegt im Bereich der Technik. Durch die
Zusammenlegung der Werkstätten betriebe auf eine KFZ-Werkstätte pro Bundesland, die
gemeinsam für Gendarmerie und Polizei zur Verfügung steht, werden nur noch der für
exekutivdienstliche Bedürfnisse erforderliche Eigenbedarf an technischer Versorgung
abgedeckt und darüber hinaus zu gewährleistende Serviceleistungen auf den privaten
Bereich verlagert. Ein weiterer Schritt für vertretbare Auslagerungen besteht im


Digitalfunksystem ADONIS, das von einem externen Betreiber zur Verfügung gestellt und
von der Exekutive nur noch genutzt werden soll.

Zu Frage 10:

Sowohl die Bundesgendarmerie als auch die Bundespolizei sind im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen bemüht, dem Frauenförderungsgesetz durch vermehrte
Neuaufnahmen von Frauen Rechnung zu tragen.

Zu Frage 11:

Der Stellenplan sieht wohl die Möglichkeit der Ersatzneuaufnahme bei Karenzierungen nach
dem Mutterschutzgesetz vor, jedoch können derzeit aus diesem Titel keine zusätzlichen
E2c-Beamte aufgenommen werden.

Zu Frage 12:

Ja. Der Stellenplan erlaubt jedoch keine Personalüberstände zur Kompensierung dieser
dienststellenweise wechselnden Differenzen.

Zu Frage 13:

Ich bin ständig bestrebt, den Exekutivkräften nach Maßgabe der Erfordernisse und der
budgetären Möglichkeiten optimale Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung zu
gewährleisten.

Nicht zuletzt im Hinblick auf den im September 2002 in Salzburg stattfindenden European
Economic Summit und die bei der Vorjahresveranstaltung und ähnlichen Anlassfällen im
Ausland gewonnen Erfahrungswerte liegt ein Schwerpunkt in der dem technischen
Letztstand entsprechenden Ausstattung der im Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst
eingesetzten Kräfte. Ständige Modifikationen im Sinne der Anpassung an die technischen
Entwicklungen erfolgen auch in den Bereichen Kraftfahrzeugwesen, Telekommunikation,
Informationstechnologie, Waffen und Uniformierung.

Speziell der Bereich der Kommunikationstechnik wird laufend den neuen technischen und
organisatorischen Anforderungen und Voraussetzungen angepasst.


Durch das Projekt ADONIS wird der österreichischen Exekutive eine an die modernen
taktischen und organisatorischen Anforderungen angepasste Infrastruktur auf dem
Funkgebiet zur Verfügung stehen. Auch wird dadurch die direkte Kommunikation mit
anderen Hilfsorganisationen, wie z.B. Feuerwehr und Rettung, erstmals möglich. Speziell
bei Katastrophenfällen und Großschadensereignissen ist damit in Zukunft eine wesentlich
bessere Kommunikationsinfrastruktur verfügbar.

Die Telefonanlagen im Bereich des BM.I werden laufend adaptiert und erneuert. So wird
beispielsweise durch das Projekt “Gendphone" erstmals eine einheitliche Telefon-
infrastruktur für den Bereich der Bundesgendarmerie zur Verfügung stehen, die auch die
Datenkommunikation erheblich verbessert.

Auf dem EDV-Sektor wird neben Verbesserungen beim Internet-Zugang und dem laufenden
Austausch der Hardware auf leistungsfähigere Geräte insbesondere die Entwicklung neuer
Software (hier vorrangig anzuführen das Projekt IPOS = Integriertes Polizeiliches Sicher-
heitssystem) und der Ausbau der Datenleitungen betrieben.