4128/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2002
BM für Inneres:
Die Abgeordneten zum Nationalrat PARNIGONI und Genossinnen
haben am 10.7.2002
unter der Nr. 4169/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"zwanghafte Einweisung in eine psychiatrische Klinik" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Sie
führen in Ihrer Anfrage konkrete persönliche, lokale und zeitliche
Umstände an, die
Belange der Vollziehung des Unterbringungsgesetzes betreffen.
Als Mitglied der Bundesregierung bin ich zur Wahrung der
Amtsverschwiegenheit und des
Datenschutzgesetzes verpflichtet. Gerade dieses zitierte Gesetz sieht im
Hinblick auf die für
die Sicherheitsbehörden sensible Materie besondere Bestimmungen über
die "Vertrau-
lichkeit" bezüglich solcher Amtshandlungen vor.
Mitteilungen über solche Amtshandlungen, deren
rechtliche Beurteilung und daraus
folgende Konsequenzen darf ich aufgrund dieser restriktiven Bestimmungen nur
einem eng
umgrenzten Kreis von Berechtigten machen - wozu auch vorrangig die
Volksanwaltschaft
zählt. Die VA hat auch in letzter Zeit
schwerpunktmäßig Maßnahmen nach dem Unter-
bringungsgesetz
geprüft.
Zu den Fragen 10 und 11:
Mit
Anfang Oktober 2000 wurde im Zusammenhang mit den Bestimmungen des UbG von
meinem Ressort ein
sogenannter "Schulungs- und Vollzugsbehelf' für die Sicher-
heitsbehörden und ihre
Organe über die relevanten Regelungen betreffend die Unter-
bringung von Menschen herausgegeben.
Dieser umfangreiche und
eingehende Behelf basiert auch auf einer
Befassung der
Bundesministerien für Justiz und für soziale Sicherheit und
Generationen.
Damit wurden alle
Sicherheitsbehörden und
Gendarmeriedienststellen beteilt. Diese
Vorschrift wird im Rahmen der
Schulung verwendet.
Weiters soll der erwähnte Schulungs-
und Vollzugsbehelf in weiterer Folge auch allen nach
dem Unterbringungsgesetz tätigen Ärzten zur Verfügung gestellt
werden.
Mit diesen Maßnahmen und Abklärungen erwarte ich mir, Risken einer
unberechtigten
Amtshandlung zu minimieren.