413/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger und Genossinnen

betreffend die Zukunft von Einrichtungen und Projekten,

die mit und für Frauen arbeiten

(Nr. 458/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Zur Förderung von Organisationen und Projekten, die mit und für Frauen arbeiten,

werden im Jahr 2000 ca. 76 % der insgesamt für Frauenangelegenheiten zur Verfü -

gung stehenden Mittel aufgewendet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Insgesamt ist daher für das Jahr 2000 von einem Gesamtbetrag für Frauenangele -

genheiten in Höhe von S 69.235.000,-- auszugehen, davon werden zur Förderung

von Frauenprojekten S 52.700.000,-- aufgewendet werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die zum Zwecke der Subventionierung von Frauenprojekten im Jahr 2000 vorgese -

henen Budgetmittel sind höher als in den Bundesvoranschlägen der Vorjahre.

 

Zu Frage 4:

 

Sämtliche längerfristig getroffenen wirksamen Finanzierungszusagen werden selbst -

verständlich von mir eingehalten werden.

 

Zu Frage 5:

 

Die Vertreterinnen von Einrichtungen und Projekten wurden von mir bereits Anfang

März zu einem persönlichen Gespräch für den 19. April 2000 eingeladen. Darüber

hinaus stehen die Mitarbeiterinnen meiner Frauensektion für alle Anfragen von Ein -

richtungen und Projekten zur Verfügung.

Zu Frage 6:

 

Wenn man die Entwicklung des Budgets, das jährlich zur Förderung von Frauen -

initiativen zur Verfügung stand, betrachtet, wird man feststellen, dass seit dem Jahr

1995 jedes Jahr im Nachhinein interne Umschichtungen zur Aufstockung dieser

Mittel vorgenommen werden mussten, um zumindest das Überleben der vordring -

lichsten Frauenprojekte sichern zu können.

Unter der Voraussetzung der Realisierung des vorliegenden Bundesvoranschlags -

Entwurfes wird es möglich sein, bestehende und bereits langjährig durch die frühe -

ren Frauenministerinnen geförderte Frauenprojekte ohne ein weiteres Budgetüber -

schreitungsgesetz auch weiterhin zu subventionieren.

Mit der Fördervergabe an die österreichweiten Frauenservicestellen und an die Inter -

ventionsstellen wurde bereits im Rahmen des Budgetprovisoriums begonnen. Nach

Maßgabe der vorhandenen Mittel konnten in diesem Zeitraum daher auch schon die

entsprechenden Fördermittel für 10 Interventionsstellen und 5 Frauenservicestellen

bereit gestellt werden.

Mit der Abwicklung der notwendigen Schritte der Förderverfahren für die weiteren

vorliegenden Subventionsanträge wurde bereits begonnen. Die entsprechenden An -

weisungen werden nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen und unter Einhaltung

der haushaltsrechtlichen Bedingungen zügig vorgenommen werden.

Grundsätzlich gehe ich aber auch davon aus, dass es mir gelingen wird, die Unsi -

cherheit in den Reihen der Frauen, die seit Jahren für Frauen arbeiten, nicht nur

durch die Zurverfügungstellung der notwendigen Fördermittel, sondern auch durch

meinen Einsatz für die Belange aller Frauen reduzieren zu können.

 

Zu Frage 7:

 

Ich beabsichtige, die bisherigen Schwerpunkte der Fördervergabe beizubehalten und

vor allem die österreichweit existierenden Frauen -  und Mädchenberatungseinrich -

tungen auch weiterhin finanziell zu unterstützen. Ebenso ist es mir ein wichtiges An -

liegen, die Subventionsvergabe in jenem Bereich weiterzuführen, der sich mit Gewalt

an Frauen und Kindern auseinandersetzt. In diesem Sinn werden daher auch wei -

terhin die zahlreich bestehenden Einrichtungen und Projekte gegen Gewalt an

Frauen und Kindern, wie beispielsweise die Interventionsstellen und Notrufe, geför -

dert werden.