4131/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2002 unter der ZI. 4191/J-NR/2002 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend österreichische Beiträge zur Verbesserung der Situation in Bezug auf
vernachlässigte Erkrankungen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Fragen 1 und 2:

Patentrechte sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeits-
bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Frage 3:

Gesundheit ist in drei Partnerländern der österreichischen Entwicklungszusammen-
arbeit, nämlich in Äthiopien, Nicaragua und Palästina, ein Schwerpunktsektor.

Zusätzlich zu dieser Schwerpunktbildung werden aus Mitteln der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
auch Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen institutioneller Kooperationen wie z.B.
zwischen der Universität Innsbruck (Institut für Hygiene und Sozialmedizin/School of
Public Health) und einschlägigen Institutionen in Äthiopien und Uganda gefördert.


Darüber hinaus fördert die ÖEZA den gezielten Aufbau von Kapazitäten im
genannten Bereich, vereinzelt auch diverse Spezialisierungen und Forschung. Dem
Problembereich (reproduktive) Gesundheit kommt in anderen Sektoren wie z.B.
Wasser/Hygiene und Projekten der ländlichen Entwicklung ebenfalls große
Bedeutung zu.

Projektbeispiele:

ADC, Basisgesundheitsversorung im Nordwesten Pakistans;

Comitato Collaborazione Medica - Ethiopia, Development of Health Services in
Kelafo, Mustahil and Ferfer Districts;

Caritas Feldkirch, Aufbau einer basisorientierten Gesundheitsversorgung in den
Bezirken Allemura, Finchawa und Tullo/Sidamo-Region -Äthiopien;

Horizont3000, Implementierung des dezentralen Gesundheitsmodells in der
Autonomen Atlantikregion Nord;

Union of Palestinian Medica! Relief Committees, Zentrum zur Behandlung von
chronischen Krankheiten;

Verein “School of Public Health", Postgradualer Hochschullehrgang “Diplom
Community Health" an der Universität Innsbruck;

Horizont3000, Integrale Betreuung und Rehabilitation der Opfer von Minen am Rio
Coco/Autonome Atlantikregion Nord.

Frage 4:

Aus den Gesundheitssektorprogrammen der Entwicklungszusammenarbeit des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Äthiopien, Nicaragua und
Palästina) lassen sich die Aufwendungen für die in Frage 6 genannten 5 Krankheiten
zahlenmäßig nicht herausrechnen, da es sich um integrierte Gesamtprogramme
handelt. Es gibt aber kein bilaterales Gesundheitsprogramm ohne Berücksichtigung
der in den jeweiligen Ländern häufig vorkommenden Erkrankungen (HIV/Aids,
Tuberkulose, Schlafkrankheit, Malaria.,.). Auch werden Gesundheitsagenden und
Fragen der Hygiene und (HIV/AIDS)-Aufklärung in anderen Programmen integriert
(z.B. Wasser/Hygiene/Bildung).


2001 wurden als spezifische Maßnahmen im Bereich “Infectious disease control"
zwei mehrjährige Projekte in Äthiopien finanziert:

Ärzte ohne Grenzen, “Extension of Tuberculosis Programme" und

ICIPE-International Centre of Insect Physiology and Ecology gemeinsam mit der
äthiopischen Kommission für Wissenschaft und Technologie, “Biovillage Initiative".

Fragen 5, 6 und 10:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 4192/J durch
den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird verwiesen.

Fragen 7 und 8:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Frage 9:

Die Finanzierung des Aktionsprogramms “Accelerated action on HIV/AIDS, Malaria
and Tuberculosis in the context poverty reduction" erfolgt aus Mitteln der
Europäischen Union, wobei die Verhandlungen über die endgültigen Beträge in der
zuständigen Ratsarbeitsgruppe noch nicht abgeschlossen sind und daher nicht
beziffert werden können. Beträchtliche Teile des zur Verfügung stehenden Budgets
sind als EU-Beitrag zum Global Fund against AIDS, Tuberculosis and Malaria
(GFATM) vorgesehen.

Frage 11:

Es gibt keinen gesondert ausgewiesenen Beitrag zu diesem WHO-Programm. Es
wird aber zu großen Teilen aus dem Basis-Budget der WHO finanziert, sodass der
Gesamtbeitrag Österreichs zur WHO daher anteilsmäßig dieser Aktionslinie
zuzuschreiben ist.


Frage 12:

Für die Verhandlung der österreichischen Position im TRIPs ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Im Rahmen der
Mitbefassung wird jedoch seitens des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten darauf geachtet, dass die Doha-Deklaration in allen relevanten
Dokumenten umgesetzt wird.

So hat etwa bei der Formulierung des endgültigen Beschlusstextes des EU-
Programms “Accelerated action on HIV/AIDS, Malaria, Tuberculosis in the context of
poverty reduction" das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit
Unterstützung des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen
darauf hingewirkt, dass zwar geistiges Eigentum und Patentrechte ein wesentlicher
Aspekt zur weiteren Sicherstellung von Forschung und Entwicklung neuer Produkte
sind, dass aber solche Bestimmungen nicht dazu führen dürfen, dass
behandlungsbedürftigen Personen aufgrund dieser Bestimmungen der Zugang zu
Medikamenten und Therapien verwehrt bleibt.

Im übrigen wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen
Anfrage 4192/J durch den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
verwiesen.